Niedrigere Zinsen, höhere Förderungen - mit der Wohnbauförderung des Landes Kärnten beim Bauen, Sanieren und Adaptieren profitieren

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Pressekonferenz ´Optimierung der WBF-Richtlinien´ LHstv.in Gaby Schaunig, Abteilungsleiterin Angelika Fritzl und Architekt Gerhard Kopeinig,
Foto: Büro LHStv.in Schaunig
21 Feb 19:00 2019 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

LHStv.in Schaunig: Durch die seit 01.01.2019 geltenden neuen Richtlinien des Kärntner Wohnbauförderungsgesetzes gibt es mehr Unterstützung für Mieterinnen, Häuslbauer und Sanierer

Klagenfurt (LPD). Anlässlich der am Wochenende startenden Häuslbauermesse, bei der auch die Wohnbauabteilung des Landes vertreten sein wird, präsentierte LHStv.in Wohnbaureferentin Gaby Schaunig heute, Mittwoch, gemeinsam mit Wohnbauabteilungsleiterin Angelika Fritzl und Architekt Gerhard Kopeinig, die optimierten Richtlinien der Wohnbauförderung des Landes Kärnten. Über diese Richtlinien wird gewährleistet, dass das Land Kärnten flexibel und schnell auf die Wohnwünsche und Wohnmöglichkeiten der Kärntner Bevölkerung reagiert.

LHStv.in Schauing unterstrich die familienfreundliche Ausgestaltung der Richtlinien und fasste die wesentlichen Punkte zusammen: "Jungfamilien erhalten 12.000 Euro Förderung statt der ursprünglichen 10.000 Euro. Für jedes Kind wird zusätzlich ein Bonusbetrag von 1.000 Euro ausgezahlt. Der Bonusbetrag für Bauen im strukturschwachen ländlichen Raum wurde von 5.000 auf 7.000 Euro angehoben. Für niedrige Einkommen wird eine Zusatzförderung von 3.000 Euro ausgezahlt", so Schaunig. Der Häuslbauerbonus wurde von 7.000 Euro auf 12.000 Euro angehoben; bis zu 15.000 Euro werden ausgezahlt, wenn es sich um ein Niedrigstenergiegebäude handelt.

Die geänderten und optimierten Richtlinien finden sich auch in den neu aufgelegten Broschüren zur Wohnbauförderung 2019, die ebenfalls präsentiert wurden und am Messestand des Landes Kärnten (Messehalle 5 - Stand A 13) erhältlich sein werden. Kompetente Expertinnen und Experten aus der Wohnbauabteilung des Landes werden während der gesamten Messe mit Rat und Auskunft zur Verfügung stehen, wie Abteilungsleiterin Fritzl betonte.

"Als zusätzlichen Anreiz für den Bau eines Eigenheimes werden die Zinsen von Wohnbauförderungskrediten von 1% auf 0,7% gesenkt - und zwar mit einem fixen Zinssatz für 20 Jahre. Ein weiterer Schritt zum Bürokratieabbau beim Förderansuchen wurde umgesetzt: So ist es in Zukunft nicht mehr notwendig, den Grundbuchauszug anzufordern, Sachbearbeiter drucken diesen aus", führte Abteilungsleiterin Fritzl weiter aus, die im Anschluss die Eckpunkte der Aktion "Raus aus den fossilen Brennstoffen!" vorstellte.

Mit 01. Jänner 2019 wurde die Förderung für energieeffiziente ökologische Haustechnikanlagen von 30 auf 35 Prozent angehoben. Der Zuschuss für den Austausch von Heizungsanlagen von fossiler auf erneuerbare Energie in Eigenheimen wurde von 3.000 auf bis zu 6.000 Euro verdoppelt. Die Förderung für Solaranlagen wurde von 3.150 auf bis zu 3.750 Euro angehoben, für Photovoltaikanlagen gibt es in Zukunft bis zu 2.400 statt 1.400 Euro und zudem wurde eine völlig neue Förderung ins Leben gerufen: 2.000 Euro Zuschuss für den erstmaligen Einbau eines Solarstromspeichers.

"Im Wesentlichen geht es uns darum, praktikable Förderungen und Unterstützungen des Landes für die Wohn- und Lebensrealitäten von heute zu schaffen. Das bedeutet die Fokussierung auf günstige, erneuerbare Energie im Sinne der Umwelt und der Sparsamkeit. Das bedeutet Sanierungen als Alternative zum Abriss und Neubau, es bedeutet Barrierefreiheit in jedem Bauvorhaben mitzudenken und entsprechend zu finanzieren - es kann aber auch einfach bedeuten, dass wir die Frist, in der ein Förderwerber seinen Hauptwohnsitz in Kärnten aufnehmen muss, von einem auf drei Jahre verlängern, um ihr oder ihm die notwendige Zeit zum Sanieren, Siedeln und Ankommen zu lassen", erläuterte LHStv.in Schaunig, die in diesem Zusammenhang auf den immensen Wert von Beratungen und Begleitungen beim Bauen und Sanieren hinwies - seit der Neufassung des Wohnbauförderungsgesetzes 2017, auch Teil der Wohnbauförderung.

"Über die richtige Beratung und Begleitung spare ich Kosten, Ärger und Zeit", stimmte Architekt Gerhard Kopeinig zu. Gerade im Bereich der Sanierung und der Adaptierung gäbe es viel mehr Möglichkeiten, als man gemeinhin glaubt - "Sanierungen sind Aufgabe und Chance der Zukunft", so Kopeinig. Ein großes Haus, das nicht mehr von einer Großfamilie genutzt wird, kann zu drei Kleinwohnungen umgebaut werden, Altbestand so in eine neue Generation getragen werden. Nutzungsvariabilität lässt sich aber schon beim Neubau einplanen, damit sich spätere Umbauten und Adaptierung problemlos und kostengünstig umsetzen lassen. "Bei der richtigen Beratung - so wie sie durch die Wohnbauförderung Kärnten angeboten wird - werden im Vorfeld die baulichen Konsequenzen solcher Umbauten oder Sanierungen erläutert und auch die rechtlichen, vor allem steuerrechtlichen Fragen geklärt", so Kopeinig abschließend.




Quelle: Land Kärnten



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