Neues Nächtigungsabgabengesetz in Begutachtung

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Foto: © SalzburgerLand Tourismus
07 Mär 07:00 2019 von Redaktion Salzburg Print This Article

Haslauer: Privatunterkünfte werden strenger reglementiert

(LK) Der Gesetzesentwurf über die Erhebung von Nächtigungsabgaben im Land Salzburg ist heute zur Begutachtung ausgesendet worden. Mit diesem Gesetz wird die rechtliche Grundlage der Salzburger Fremdenverkehrsabgaben neu gestaltet.

Die vorgesehene Zusammenführung der Regelungen über Ortstaxen, Kurtaxen und einer Forschungsinstitutsabgabe soll unnötige Doppelgleisigkeiten beseitigen. „Damit tragen wir dem Gedanken der Deregulierung im Landesrecht Rechnung“, so Landeshauptmann Wilfried Haslauer, zuständig für den Tourismus im Land.

Strengere Regeln für Privatvermietungen

Die zweite zentrale Maßnahme ist die Einführung besonderer Regelungen zur Bewältigung der großen Veränderungen im Nächtigungssektor. Statt Hotels und Pensionen erfreuen sich seit geraumer Zeit Nächtigungen in Privatunterkünften großer Beliebtheit, die bevorzugt über Online-Plattformen wie „Airbnb“ gebucht werden, was nicht ohne Folgen für den Wohnungsmarkt bleibt. Das Nächtigungsabgabengesetz regelt daher künftig sowohl eine sogenannte Registrierungspflicht der Unterkunftsanbieter als auch eine Auskunftspflicht der Vermittlungsplattformen.

Mit dem neuen Gesetz Wohnen leistbarer machen

„Nach ersten Erhebungen gehen wir von rund 700 Objekten allein in der Stadt Salzburg aus. Das entspricht ungefähr der gesamten jährlichen Bauleistung im Bereich des geförderten Mietwohnbereiches. Wenn wir Wohnen in Salzburg leistbarer machen wollen, müssen klare Regelungen geschaffen werden“, so Haslauer.

Gleiche Bedingungen für alle

Für Privatunterkunft-Anbieter bieten sich durch die bisherigen gesetzlichen Regelungen Wettbewerbsvorteile gegenüber anderen Marktteilnehmern. Deshalb wird der Anwendungsbereich ausdrücklich auf Privatunterkünfte ausgeweitet. „Es ist unumgänglich, dass alle Marktteilnehmer die gleichen Bedingungen vorfinden. Den Behörden werden außerdem taugliche Instrumente für einen effizienten und wirksamen Vollzug in die Hand gegeben“, erläutert Haslauer.


Quelle: Land Salzburg



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