Neuer Leitfaden zur Abhilfe gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

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Foto: Sexuelle Belästigung / dmitrimaruta / Fotolia / Symbolbild
21 Nov 09:00 2019 von Redaktion Salzburg Print This Article

LH Kaiser und LR.in Schaar präventiv gegen Diskriminierung – Neuer Leitfaden zum Thema „(Sexuelle) Belästigung am Arbeitsplatz – Was tun?“ für Land, Gemeinden und Gemeindeverbände – Führungskräfte werden geschult

Klagenfurt (LPD). Ob Stalking, (sexuelle) Belästigung oder körperliche Übergriffe: Gewalt am Arbeitsplatz äußert sich in vielen Formen und ist immer ein Angriff auf die menschliche Würde, die bei den Betroffenen viel Leid auslöst. „Sexuelle Belästigung und Diskriminierung am Arbeitsplatz sind drängende gesellschaftliche Probleme, die nicht zuletzt durch die #metoo-Bewegung mehr Aufmerksamkeit erlangt und einen längst überfälligen Bewusstseinswandel bewirkt haben“, so Landeshauptmann Peter Kaiser heute, Mittwoch. Vorfälle von (sexueller) Belästigung am Arbeitsplatz seien nicht tolerierbar und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber für die Prävention und den Umgang mit Gewalt gegen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie ein konsequentes, rasches Handeln zum Schutz eines jeden Opfers verantwortlich, betont Kaiser.

Für Bedienstete des Landes Kärnten sowie der Kärntner Gemeinden und Gemeindeverbände stellt das Kärntner Landesgleichbehandlungsgesetz und das Kärntner Antidiskriminierungsgesetz die rechtliche Grundlage dar. Darin wird unter anderem klar geregelt, dass (sexuelle) Belästigung* eine unzulässige Diskriminierung darstellt und eine Dienstpflichtverletzung ist. In allen großen Organisationseinheiten – so auch beim Amt der Kärntner Landesregierung – kann es zu Belästigungen am Arbeitsplatz kommen. Als verantwortungsvoller Dienstgeber wurde deswegen im Auftrag von Landeshauptmann Peter Kaiser und Landesamtsdirektor Dieter Platzer die Erstellung eines Leitfadens in Auftrag gegeben, der von Arbeits- und Sozialrechtler Universitätsprofessor Klaus Firlei von der Universität Salzburg in Kooperation mit der Gleichbehandlungsanwaltschaft und der Antidiskriminierungsstelle umgesetzt wurde.

Frauen- und Gleichbehandlungsreferentin Landesrätin Sara Schaar: „Der Leitfaden soll die Unsicherheit im Umgang mit dem Thema nehmen, indem Betroffenen und Vorgesetzten ein standardisierter Ablauf sowie entsprechender Schutz geboten wird.“ Der Leitfaden enthält neben konkreten Handlungsanleitungen auch Tipps zur Fehlervermeidung und Fallbeispiele. „Es wird auch auf Auslegungsprobleme, rechtliche Fragen und psychologische Mechanismen eingegangen“, informiert Schaar, die ausführt, dass von (sexueller) Belästigung am Arbeitsplatz vorwiegend Frauen betroffen sind. „Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist häufig ein Ausdruck der Machtverhältnisse. Gesetzliche Sanktionen, die wichtig sind, greifen leider oft erst, wenn es bereits zu spät ist. Nämlich dann, wenn die Betroffenen ihren Arbeitsplatz bereits verloren oder freiwillig aufgegebenen haben“, so Schaar, die unterstreicht, dass mit dem Leitfaden, der neben dem Land auch für Gemeinden und Gemeindeverbände erstellt wurde, nun „präventiv und zielgereichtet gegen Diskriminierung vorgegangen werden soll“.

Barbara Roschitz, Leiterin der Abteilung 13 – Gesellschaft und Integration, hält als Vorsitzende der Gleichbehandlungskommission fest, dass der Leitfaden als Grundlage zur Schulung von Führungskräften, also Abteilungsleiterinnen und -leitern sowie Personalverantwortlichen und Mitgliedern der Gleichbehandlungskommission dient. „Damit soll insbesondere in diesem Personenkreis eine erhöhte Sensibilität geschaffen sowie ein professioneller Umgang gewährleistet werden.“

Schaar: „Mit dem Leitfaden setzen wir ein wirksames, sichtbares Zeichen gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Er soll Betroffene, die leider noch immer zu oft Stigmatisierung erfahren, ermutigen, sich Hilfe zu suchen und über Übergriffe zu sprechen. Damit übernehmen Land, Gemeinden und Gemeindeverbände Verantwortung und signalisieren auch ganz klar, dass Fehlverhalten sanktioniert wird.“


*Sexuelle Belästigung ist definiert als „ein der sexuellen Sphäre zugehöriges Verhalten, das die Würde einer Person beeinträchtigt oder dies bezweckt und für die betroffene Person unerwünscht, unangebracht oder anstößig ist… Sexuelle Belästigung liegt demnach vor, wenn dieses Verhalten vom Vertreter des Dienstgebers selbst oder einem Dritten an den Tag gelegt wird, aber auch, wenn es der Dienstgeber schuldhaft unterlässt, eine angemessene Abhilfe zu schaffen, wenn eine Dienstnehmer*in durch Dritte sexuelle belästigt wird.“

Der Leitfaden kann auch online unter http://frauen.ktn.gv.at/290504_DE-Service-Download%3a_Antraege_und_Infomaterial abgerufen werden.



Quelle: Land Kärnten



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