Neue Kurzarbeit sichert Arbeitsplätze und Fachwissen in den Betrieben

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Niederösterreich

21 Mär 04:00 2020 von Redaktion Salzburg Print This Article

Eichtinger, Danninger: „Größtmögliches Maß an Sicherheit durch öffentliche Hand - Regelung der Kurzarbeit gilt auch für Lehrlinge“

„Die neue Regelung der Kurzarbeit ist ein wichtiger Schritt, um Arbeitsplätze zu erhalten. So bleibt das Fachwissen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Unternehmen erhalten. Arbeitnehmer und Arbeitgeber erhalten ein größtmögliches Maß an Sicherheit durch die öffentliche Hand“, betonen der für den Arbeitsmarkt zuständige Landesrat Martin Eichtinger und Wirtschafts-Landesrat Jochen Danninger. Die festgelegten Richtlinien des Bundes und des AMS schaffen gute Rahmenbedingungen für die aktuellen Herausforderungen.

„Das AMS ersetzt dem Arbeitgeber die Kosten für die Ausfallstunden nach bestimmten Pauschalsätzen. In diesen werden auch die Lohnnebenkosten abgegolten“, so Eichtinger und führt weiter aus: „Der Kurzarbeitszeitraum beträgt maximal drei Monate, kann aber um weitere drei Monate verlängert werden.“ Dabei darf die vereinbarte Arbeitszeit auf zehn Prozent der Normalarbeitszeit reduziert werden, wobei diese zehn Prozent über den Durchrechnungszeitraum der gesamten Kurzarbeit erbracht werden können. Das heißt, dass die Arbeitszeit auch über einen längeren Zeitraum auf null reduziert werden und der Betrieb in den letzten paar Wochen wieder konzentriert hinaufgefahren werden kann.

„Jetzt geht es darum, die Existenz unserer Betriebe und damit auch die Arbeitsplätze ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abzusichern. Die von der Bundesregierung präsentierten Maßnahmen zielen genau darauf ab“, zeigt sich Landesrat Danninger mit diesem Paket des Bundes zur Absicherung von Wirtschaft und Arbeitsplätzen zufrieden. Zudem besteht die Möglichkeit, „dass Unternehmen die Kündigung von ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter widerrufen und diese stattdessen in die Kurzarbeit schicken“, so Eichtinger und Danninger. Diese Möglichkeit besteht auch rückwirkend.

Förderbar sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Mitglieder des geschäftsführenden Organs sind förderbar, wenn sie ASVG-versichert sind, und auch Lehrlinge. „Auch für die Lehrlinge ist die neue Form der Kurzarbeit nun möglich. Unser Ziel ist es, dass junge Menschen die bestmögliche Ausbildung erhalten und in ihrem Betrieb weiterhin lernen können. Sie sind die Fachkräfte der Zukunft, deshalb müssen wir sie unbedingt in den Betrieben halten“, so Eichtinger und Danninger.

Die Kurzarbeitsbeihilfe gewährleistet ein Entgelt in der Höhe von 80 bis 90 Prozent des bisherigen Nettoentgeltes. Als Bemessungsgrundlage wird das Bruttoentgelt inklusive Zulagen und Zuschläge, aber ohne Überstundenentgelte herangezogen. Das heißt, das AMS finanziert auch die Lohnnebenkosten und sonstige Dienstgeberbeiträge und der Arbeitgeber zahlt allein für die erbrachte Arbeitsleistung. Nähere Informationen zur Staffelung unter www.ams.at.

„Die Kurzarbeit hilft sowohl den Arbeiternehmerinnen und Arbeiternehmern als auch den Betrieben. Besonderen Dank gilt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Betrieben, die für die Gesellschaft im Einsatz sind. Genauso bedanke ich mich bei dem Team des Arbeitsmarktservice für ihren unermüdlichen Einsatz“, so Danninger und Eichtinger.



Quelle: Land Niederösterreich



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