Mit Abstand mehr Sicherheit

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Foto: Land Salzburg/Melanie Hutter
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21 Apr 05:00 2019 von Redaktion Salzburg Print This Article

Neue Verkehrs-Aktion macht auf rücksichtsvolles Überholen von Radfahrern aufmerksam

(LK) Ein Verkehrspolizist am Fahrrad. Philipp Wulz fährt in der Carl-Zuckmayer-Straße, einer Mischverkehrszone in der Landeshauptstadt, auf seinem Fahrrad. Autos und auch Lastwagen fahren an ihm vorbei. Auf der Lenkstange hat er ein Abstandsmessgerät montiert. Das Gerät misst, ob die Fahrzeuge genügend seitlichen Abstand halten. Er gibt per Funk den Messwert an seine Kollegen an der Anhaltestelle weiter. Dort halten sie Lenker, die zu knapp überholen, an. Heute strafen sie nicht, sondern belassen es dabei, zu informieren. „Wenn genügend Abstand gehalten wird, erhöht das die Sicherheit der Radfahrer enorm“, so Verkehrslandesrat Stefan Schnöll.

Zwei Stunden dauert die Aktion, eine neue Maßnahme für mehr Sicherheit im Fahrradverkehr von Land und Stadt Salzburg mit der Verkehrspolizei. Kontrolliert wird, ob der bei Tempo 50 km/h empfohlene Mindestabstand von eineinhalb Metern eingehalten wird.

Überholen geht nicht – dann hinten bleiben

Wenn nicht ausreichend Platz zum gefahrlosen Überholen vorhanden ist, muss der Autofahrer hinter dem Radfahrer bleiben. „Der Seitenabstand ist die Knautschzone für Radfahrende. Für sie ist es beängstigend, wenn sie zu knapp überholt werden. Manche meiden daher Mischverkehrszonen“, so Ursula Hemetsberger, Radverkehrskoordinatorin des Landes.

Vorsicht: Viele junge Radfahrer unterwegs

Gerade haben die Radfahrprüfungen begonnen. Das heißt, dass vermehrt junge Radfahrer alleine im Verkehr unterwegs sind. „Halten Auto- und Lastwagen-Lenker ausreichend Abstand beim Überholen, erhöht das die tatsächliche Sicherheit und auch das Sicherheitsgefühl der Radfahrer“, unterstreicht Landesrat Schnöll.

Je schneller, desto mehr Abstand

Laut Straßenverkehrsordnung muss beim Überholen ein der Verkehrssicherheit und der Fahrgeschwindigkeit entsprechender Abstand eingehalten werden. In der Fahrschule wird gelehrt, dass dies ein Meter plus ein Zentimeter pro km/h ist, also bei 50 km/h mindestens 1,5 Meter. Ein Urteil des Obersten Gerichtshofs unterstreicht das: „Der Seitenabstand muss umso größer sein, je höher die Fahrgeschwindigkeit des überholenden Fahrzeuges und je labiler das überholte Fahrzeug (mehrspurig, einspurig) ist", so das Urteil.


Quelle: Land Salzburg



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