Salzburg: Landtagswahl: Gültige Vergabe der Vorzugsstimmen

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Foto: Land Salzburg/Bernhard Kern
31 Mär 08:00 2023 von Redaktion Salzburg Print This Article

Bewerberinnen und Bewerber der Landes- und Bezirksparteilisten können damit vorgereiht werden

(LK) Bei der Landtagswahl am 23. April bestimmt die Salzburger Bevölkerung ihre politischen Vertreter für das regionale Parlament. Das erfolgt vorrangig über die Wahl einer Partei, die dann je nach Ergebnis über einen Teil der 36 Landtagssitze verfügen kann. Welche Personen einer Partei diese Sitze bekommen und damit Abgeordnete werden, ist im Vorhinein mit einer Reihung festgelegt. Diese kann aber noch geändert werden: durch die Wähler und ihre Vorzugsstimmen.


Zwei Vorzugsstimmen hat jeder Wahlberechtigte bei der Landtagswahl: eine auf Bezirks- und eine auf Landesebene. Wenn eine Bewerberin oder ein Bewerber genug davon bekommt, kann es sein, dass er oder sie vor einer anderen Person seiner Partei in den Landtag kommt.

Die Vorzugsstimme auf Landesebene vergibt man zum Beispiel durch Hineinschreiben des Vor- und Nachnamens in der vorgesehenen Zeile der jeweiligen Partei-Spalte.

Bewerber sind aufgelistet

Die Bewerberinnen und Bewerber für die Vorzugsstimmen der Landesebene kann man einer Liste entnehmen. Meist ist diese an einer der Wände in der Wahlkabine angebracht oder liegt dort auf. Sie ist aber auch unter www.salzburg.gv.at/ltw23 einsehbar. Die Bezirksbewerberinnen und -bewerber stehen am Stimmzettel selbst.

Vergabe auf Landesebene

Die Vorzugsstimme auf Landesebene vergibt man entweder durch Hineinschreiben des Vor- und Nachnamens oder der Nummer aus der oben angesprochenen Liste. Auch eine Kombination aus Nummer und Namen ist möglich. Wichtig ist, dass immer im dafür vorgesehenen Feld, sprich in der Spalte der zugehörigen Partei, hineingeschrieben wird.

Vergabe auf Bezirksebene

Die Vorzugsstimme für die Bezirksebene vergibt man im Kreis neben der jeweiligen Bewerberin oder dem jeweiligen Bewerber auf dem amtlichen Stimmzettel. Am einfachsten durch Ankreuzen.

Partei über Vorzugsstimme

Eine Vorzugsstimme gilt nicht, wenn sie für eine andere als die gewählte Partei vergeben wird. Hier gilt nur die Stimme für die Partei. Ist keine Partei ausgewählt, gilt die Vorzugsstimme auch gleichzeitig als Stimme für die zugehörige Partei.

Was nicht gilt

Ist keine Partei ausgewählt und betrifft die Vergabe der Vorzugsstimmen unterschiedliche Parteien, so ist die Stimmabgabe ungültig, da der Wählerwille nicht klar erkennbar ist. Für eine gültige Wahl ist die Vergabe der Vorzugsstimmen kein Muss. Man kann auch einfach nur eine Partei „ankreuzen“.


Quelle: Land Salzburg



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