Salzburg: Landtagswahl - 6.000 Personen sorgen für korrekten Ablauf

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Foto: Land Salzburg/Grafik
05 Apr 03:00 2023 von Redaktion Salzburg Print This Article

Behördenleiter und Beisitzer bereiten sich intensiv auf den 23. April vor / Alle Infos, wie Kreuzerl und Vorzugsstimme gelten

(LK) Per Briefwahl oder direkt im Wahllokal können die Salzburgerinnen und Salzburger am 23. April über die Zusammensetzung des Salzburger Landtags entscheiden. Die Wahlberechtigten müssen dabei ein paar Punkte beachten, die Mitglieder der Wahlbehörden richtig beurteilen – dafür werden sie geschult. Insgesamt sorgen rund 6.000 Personen für einen reibungslosen und korrekten Ablauf.

Am 23. April 2023 werden bei der Landtagswahl die Weichen für die kommenden fünf Jahre gestellt. Um mitbestimmen zu können, muss man wählen gehen. Damit die Stimme auch zählt, hat das Landes-Medienzentrum die wichtigsten Informationen zusammengefasst: Info-Video zur gültigen Stimmabgabe

Das Kreuzerl im Kreis

Seinen Wählerwillen drückt man am besten mit einem X im Kreis unterhalb der Kurzbezeichnung auf dem Stimmzettel aus. Geht es um die Vorzugsstimmen auf Bezirks- und Landesebene, dann sind diese nur gültig, wenn sie in derselben Spalte für Bewerberinnen und Bewerber der ausgewählten Partei vergeben werden: Info-Video zur Vergabe der Vorzugsstimmen

Frist für Briefwahlantrag: 20. April

Briefwahl-Unterlagen können die wahlberechtigten Salzburgerinnen und Salzburger ganz einfach beantragen. Entweder online unter www.wahlkartenantrag.at oder persönlich in der Gemeinde, in der man wohnt. In diesen Tagen schicken die Gemeinden die Wahlinformation aus. Donnerstag, der 20. April, ist der letzte Tag, um eine Briefwahl schriftlich oder persönlich in seiner Gemeinde zu beantragen. Wichtig: Auf dem großen Wahlkartenkuvert im dafür vorgesehenen Feld unterschreiben – sonst darf die Stimme nicht ausgezählt werden: Info-Video zur Briefwahl

Landesweit 6.000 Personen im Wahleinsatz

Ob eine Stimme gilt oder nicht, die Auszählung und die sichere Übermittlung der Daten obliegt den Wahlbehörden – auf mehreren Ebenen und mit einigen Sicherheitsschleifen. „Es ist nicht immer ganz einfach, genügend Leute für diese Aufgabe zu finden. Die Reduzierung der Zahl der Beisitzer in Gemeindewahlbehörden von neun auf sieben, die Möglichkeit für Gemeinden der Überzahlung der gesetzlichen Entschädigung der Beisitzer und zusätzliche Kosten bei Nichtnominierung von Beisitzern zu verrechnen, dürfte es etwas einfacher machen“, erklärt Bergmüller. Insgesamt sind 6.000 in den Wahlbehörden am 23. April im Einsatz.

Wahlbehörden werden geschult

Wahlleiter und Mitglieder von Wahlbehörden in den Gemeinden werden im Vorfeld ausführlich geschult, damit alles korrekt abläuft. In Seekirchen und St. Johann haben bereits Schulungen stattgefunden. Gut besucht mit rund 160 Teilnehmern, darunter auch viele Bürgermeister. „Wir informieren dabei zum Beispiel, wie gültige von ungültigen Stimmen rechtlich einwandfrei unterschieden werden. Thema ist auch der Ablauf am Wahltag, was bei der Verbotszone rund um die Wahllokale zu beachten ist, wie Wahllokale und Wahlkabinen ausgestattet sein müssen und welche Aufgaben Wahlleiter und Beisitzer genau haben“, erklärt Landeswahlleiter Michael Bergmüller.

524 Sprengelbehörden im Einsatz

Neben der Landeswahlbehörde und den sechs Bezirkswahlbehörden sind es die 524 Wahlsprengel-Behörden im ganzen Land Salzburg, die für die korrekte Erfassung der Ergebnisse am 23. April sorgen. Fünf davon sind ausschließlich mit der Auszählung von Briefwahlstimmen beschäftigt. Solche „Briefwahlbehörden“ gibt es in der Landeshauptstadt, in Wals-Siezenheim, in Hallein, Saalfelden und in Tamsweg.

Kontrolle in der Wahlkommission

In jedem Sprengel gibt es einen Wahlleiter oder eine Wahlleiterin, in der Regel Gemeindepersonal, sowie drei Beisitzer, die von den Parteien gestellt werden. Das Stärkeverhältnis richtet sich nach dem Ergebnis der letzten Landtagswahl auf der jeweiligen Gemeindeebene. Parteien, die keine Beisitzer stellen dürfen, aber zumindest drei Landtagsabgeordnete stellen, können Vertrauenspersonen in die Wahlbehörden entsenden. Alle Parteien können bis zu zwei Wahlzeugen entsenden. „Somit ist eine gegenseitige Kontrolle gesichert“, erläutert Bergmüller. Mehr Beisitzer, nämlich jeweils sieben, sind es bei den Gemeindewahlbehörden.

Fit für die Dateneingabe

Ulrike Höpflinger betreut in der Landesstatistik die Datenbank, in die Wahlbehörden die Stimmen und Vorzugsstimmen eintragen. „Jede Wahl funktioniert wieder ein wenig anders als die vorhergehenden. Aktuell sind es die geänderte Landtagswahlordnung und das zentrale Wählerregister, die Anpassungen des Systems erfordern.“, so Höpflinger, die bei den Schulungen für die Wahlbehörden die geänderten Funktionen vorstellte.

Systemtest vor dem Wahltag

Rechtzeitig vor der Landtagswahl am 23. April werden die Eingabesysteme von den Gemeinden, der Landesstatistik und der Landesinformatik noch einmal bei einem Testlauf auf Herz und Nieren geprüft. Schließlich gilt es, dass alle Ergebnisse am 23. April gesetzeskonform erfasst, eingetragen und übermittelt werden. „Wir wollen alles Mögliche dazu beitragen, dass am Wahltag alles reibungslos klappt“, so Landeswahlleiter Michael Bergmüller.

Alle Informationen zur Landtagswahl

Das Landes-Medienzentrum informiert laufend über die wichtigsten Daten und Fakten zur Landtagswahl 2023 sowie über die Fristen. Hier die wichtigsten Kanäle auf einen Blick:


Quelle: Land Salzburg



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