Landtagspräsident Wilfing - ,,1.459.072 Wahlberechtigte bestimmen am 26. Jänner über die Zukunft ihrer Gemeinden“

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Niederösterreich

04 Jän 06:00 2020 von Redaktion Salzburg Print This Article

In den 567 wählenden Gemeinden sind mehr Frauen als Männer wahlberechtigt

„Bei den Gemeinderatswahlen am 26. Jänner werden in 567 Gemeinden 1.459.072 Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt sein. Im Vergleich zu den vergangenen niederösterreichweiten Gemeinderatswahlen im Jahr 2015 sind das in diesen 567 Gemeinden um 38.455 Wählerinnen und Wähler weniger. Diese Differenz ergibt sich unter anderem durch die Bereinigung des Wählerregisters, da die Meldungen der Zweitwohnsitzerinnen und Zweitwohnsitzer überprüft wurden“, informiert Landtagspräsident und operativer Landeswahlleiter Karl Wilfing.

Am 26. Jänner dürfen mehr Frauen (750.502) als Männer (708.570) wählen gehen und damit über die Entwicklung ihres unmittelbaren Lebensumfeldes in den kommenden fünf Jahren mitbestimmen. Wahlberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie jede und jeder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der EU, der spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist und in der Gemeinde seinen ordentlichen Wohnsitz hat. „Durch diese Regelung gibt es auch einen Unterschied zu den Wahlberechtigten bei den vergangenen Nationalratswahlen im Herbst 2019. Damals wurden 1.292.902 Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher zu den Wahlurnen gerufen“, so Präsident Wilfing.

Die persönliche Stimmabgabe ist am Wahltag im zuständigen Wahlsprengel während der Wahlzeit möglich. Diese werden von der jeweiligen Gemeindewahlbehörde festgelegt. Ebenso besteht die Möglichkeit mit einer Wahlkarte zu wählen, wenn man am Wahltag nicht in der eigenen Gemeinde oder im eigenen Wahlsprengel anwesend sein kann. Wahlkarten können schriftlich bis Mittwoch, 22. Jänner 2020 oder mündlich (persönlich – nicht telefonisch) bis Freitag, 24. Jänner 2020, 12 Uhr, beim zuständigen Gemeindeamt beantragt werden. Beim schriftlichen Antrag ist die Identität etwa durch Angabe der Reisepassnummer oder Anschluss einer Kopie des Reisepasses glaubhaft zu machen. Mit der Wahlkarte kann man persönlich in jedem Sprengel der ausstellenden Gemeinde (unbenützte Wahlkarte!) oder persönlich bei einer besonderen Wahlbehörde – umgangssprachlich als „fliegende Wahlkommission“ bezeichnet – in der ausstellenden Gemeinde wählen. Ebenso gibt es die Möglichkeit der Briefwahl, wenn man am Wahltag voraussichtlich verhindert ist.

„Bei der Briefwahl ist es unbedingt erforderlich, dass man die Briefwahlkarte an der richtigen Stelle unterschreibt. Bei den vergangenen Wahlgängen ist es immer wieder vorgekommen, dass Briefwahlkarten wegen der fehlenden Unterschrift ungültig waren. Daher sollte man genau schauen, wo die Unterschrift notwendig ist“, erinnert Landtagspräsident Karl Wilfing.

Der Präsident verweist außerdem auf einen Unterschied im Umgang mit Briefwahlkarten bei den Gemeinderatswahlen: „Die Wahlunterlagen müssen am Wahltag entweder bis spätestens 6.30 Uhr des Wahltages bei der Gemeinde oder bis zum Ende der Wahlzeit im zuständigen Wahlsprengel einlangen. Bei der Nationalratswahl reicht es, dass die Briefwahlkarte am Wahltag in irgendeinem Wahllokal zu den Öffnungszeiten eingelangt ist. Daher ist es wichtig, dass man sich über die Sprengelöffnungszeiten seines Sprengels in der Gemeinde informiert“, erklärt Wilfing.

Ebenfalls gibt es keine landesweite Sperrfrist bei den Ergebnissen. Präsident Wilfing: „Da es sich um 567 Einzelwahlen handelt, können die Wahlergebnisse sofort nach der Ermittlung des Gesamtergebnisses der Wahl in der jeweiligen Gemeinde durch die Gemeindewahlbehörde veröffentlicht werden. Eine Sperrfrist innerhalb einer Gemeinde gibt es nur dann, wenn die Sprengel unterschiedliche Schließzeiten haben.“

Weitere Informationen zu den Gemeinderatswahlen am 26. Jänner gibt es auf www.noel.gv.at/noe/Wahlen/NOE_Gemeinderatswahlen.html.


Quelle: Land Niederösterreich



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