Oberösterreich: Landessicherheitsrat beschäftigt sich intensiv mit Rocker-Banden und militanten Rechtsextremen

Slide background
Oberösterreich

04 Jul 04:00 2023 von Redaktion International Print This Article

Nach den jüngsten Waffenfunden im Bereich rechtsextremer Rocker-Banden tagte heute im Linzer Landhaus auf Einladung von Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer der Landesssicherheitsrat. Dabei gab Landespolizeidirektor Andreas Pilsl einen umfassenden Lagebericht.

„Grundlage für Demokratie und Sicherheit ist der Zusammenhalt innerhalb unserer Gesellschaft. In Oberösterreich hat Extremismus keinen Platz. Das ist unser gemeinsamer Auftrag in Politik und Gesellschaft. Mit unserem aktualisierten Aktionsplan werden wir als Land Oberösterreich alles unternehmen, um staatsfeindlichen Umtrieben auch in unseren Köpfen keinen Raum zu lassen. Gleichzeitig wird jedem Verdacht auf eine rechtsextreme Straftat konsequent nachgegangenen. Der Waffenfund, so schockierend er ist, zeigt auch, dass wir uns auf die Professionalität und Kompetenz unserer Polizei verlassen können. Dafür bin ich allen Beamtinnen und Beamten, die jeden Tag für unsere Sicherheit im Einsatz sind, sehr dankbar“, unterstreicht Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer.

„Gerade dieser Fall zeigt, dass es bei Schwerstkriminalität unerlässlich ist, der Polizei die Überwachung von verschlüsselter Kommunikation, etwa von Messenger-Diensten, zu ermöglichen“, betont Landespolizeidirektor Andreas Pilsl.

Der Landessicherheitsrat bringt klar zum Ausdruck: Extremismus – ganz gleich ob rechts, links oder religiös motiviert – hat in Oberösterreich keinen Platz.

OÖ Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus überarbeitet In Oberösterreich wurde bereits 2010 ein Handlungskonzept gegen Extremismus erstellt und in weiterer Folge mehrfach angepasst. Dieses Handlungskonzept wurde seit März im Auftrag von Landeshauptmann Stelzer neuerlich überarbeitet, um auch aktuelle Bedrohungslagen abzubilden. Dieser neue Aktionsplan Extremismus wird in der nächsten Sitzung am 10. Juli der OÖ Landesregierung vorgestellt und anschließend veröffentlicht.

Dabei werden bestehende Maßnahmen, wie etwa der Ausschluss von Landesförderungen von extremistischen Gruppierungen, die Verweigerung jeglicher Unterstützung bei der Vermietung von Räumlichkeiten im Landeseigentum oder die Zusammenarbeit mit der Beratungsstelle gegen Extremismus des Bundes, der Plattform Gewaltprävention OÖ oder den Meldestellen für NS-Wiederbetätigung und extremistische/radikale Videos weitergeführt.

61 neue MaßnahmenIm neuen Aktionsplan sind zusätzlich 61 neue Maßnahmen vorgesehen. Dazu zählen beispielsweise:


Noch mehr Extremismusprävention in Schulen Stärkung der Medienkompetenz und Resilienz im Online-Bereich Neues Programm: Schule macht Kultur – Förderung von Projekten, die sich besonders der Prävention von Antisemitismus und Rechtsextremismus annehmen Intensive Unterstützung des Lern- und Gedenkortes Schloss Hartheim (470.000 Euro für den Betrieb im heurigen Jahr) Intensivpaket für die Errichtung einer Service- und Informationsstelle in der KZ-Gedenkstätte Ebensee, die jährlich von rund 200 Schulklasse besucht wird. Kooperationen der Integrationsstelle OÖ mit KZ-Gedenkstätte Mauthausen und dem Roten Kreuz, um Asylwerber einen Besuch der Gedenkstätte zu ermöglichen.

Forderungen an die Bundesregierung:Gleichzeitig ergeben sich infolge der aktuellen Ermittlungen auch Forderungen an den Bund, die der Landessicherheitsrat ganz klar formuliert:


Die geplante Reform des Landesamtes Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) ist abgeschlossen. Dabei sind für Oberösterreich 15 neue Planstellen – drei davon im Bereich Prävention Extremismus – vorgesehen. Zuständig für neue Planstellen im Bereich Beamte ist das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS). Das BMKÖS wird aufgerufen, endlich die immer noch ausständige Genehmigung dafür zu erteilen. Bestimmte Rockerabzeichen sollen in das Symbole-Gesetz eingeschlossen und das öffentliche Zeigen analog zu Symbolen des Nationalsozialismus verboten werden. Die Nichtbeachtung soll gleichermaßen mit Anzeigen, Beschlagnahmung, Geld- bzw. im Wiederholungsfall auch mit Gefängnisstrafen geahndet werden. Als Vorbild dient hier Deutschland, wo das öffentliche Tragen der Abzeichen einzelner Rockergruppen seit 2017 verboten wurde.


Quelle: Land Oberösterreich



  Markiert "tagged" als:
  Kategorien: