Landespolizeidirektion OÖ - Eingeschränkter Parteienverkehr

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Polizeiauto - Symbolbild
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16 Mär 06:28 2020 von Redaktion Salzburg Print This Article

Aufgrund der bundesweit notwendigen Einschränkungen zur Eindämmung des COVID-19 Virus wird es bis auf Widerruf Einschränkungen des Parteienverkehrs in verschiedenen Ämtern der LPD OÖ geben. Es werden alle Bürgerinnen und Bürger ersucht, die persönliche Kontaktaufnahme mit Polizeidienststellen auf ein Mindestmaß zu reduzieren bzw. Anliegen soweit möglich telefonisch oder elektronisch zu erledigen. Notwendige polizeiliche Amtshandlungen bzw. die Aufnahme von Strafanzeigen sind hiervon selbstverständlich unberührt.

Polizeikommissariate: Der Parteienverkehr wird auch auf den Polizeikommissariaten Steyr und Wels drastisch eingeschränkt.

Die Erreichbarkeiten der Polizeikommissariate finden Sie hier:
[email protected] , Tel.: 059133.46.5555
[email protected] , Tel.: 059133.47.5555


Verkehrsamt / Führerscheinstelle:
Es entfällt der Führerscheinaustausch sowie die Ausstellung von Führerscheinduplikaten. Es gibt keine amtsärztliche Untersuchung für Parteien ohne Ladung. Entzugsakten werden aber weitergeführt.
E-Mail für Linz:
[email protected]
E-Mail für Steyr:
[email protected]
E-Mail für Wels:
[email protected]


Vereins-, Versammlungs-, Waffen-, Sprengmittel-, Pyrotechnikangelegenheiten:
Auskünfte werden nur mehr telefonisch bzw. via E-Mail erteilt. Vorsprachen wird es nur in Ausnahmefällen geben.
E-Mail für Linz:
[email protected] , Tel.: 059133.40.6316
E-Mail für Steyr:
[email protected]
E-Mail für Wels:
[email protected]


Strafregisterauskünfte:
Anträge werden nur mehr schriftlich entgegengenommen. Die Bezahlung erfolgt bei Abholung.

Weiteres:
• Anträge auf Akteneinsicht sind ebenfalls elektronisch einzubringen.
• Die Foto-Erfassung für die E-Card wird nur nach Terminvereinbarung durchgeführt. Bereits ausgestellte E-Cards ohne Foto behalten Ihre Gültigkeit

Alle Polizeiinspektionen sind als Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger weiterhin offen, zur Aufrechterhaltung der exekutiven Einsatzfähigkeit sind allerdings alle Polizistinnen und Polizisten darauf bedacht, nicht unbedingt notwendigen persönlichen Kontakt zu vermeiden.

• Anzeigenbestätigungen werden soweit wie möglich direkt vom einschreitenden Organ ausgestellt oder elektronisch erledigt.



Quelle: LPD Oberösterreich



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