Land und Gemeinden ersetzen Elternbeiträge für Kinderbetreuung

Slide background
Foto: Kindergarten / pixabay / / Symbolbild
10 Apr 12:00 2020 von Redaktion International Print This Article

Landesstatthalterin Schöbi-Fink und Gemeindeverbandsvizepräsidentin Bürgermeisterin Kaufmann: „Wir bleiben verlässliche Partner für private Trägerschaften“

Bregenz (VLK) – Der durch die Corona-Krise eingeschränkte Betrieb der elementarpädagogischen Einrichtungen stellt die privaten Kinderbetreuungsangebote vor erhebliche Finanzierungsprobleme, nicht zuletzt wegen des teilweisen Entgangs der Elternbeiträge. Landesstatthalterin Barbara Schöbi-Fink und Gemeindeverbands-Vizepräsidentin Bürgermeisterin Andrea Kaufmann sagen den Trägerschaften in dieser schwierigen Situation ihre Unterstützung zu: „Die privaten Kindergärten, Kinderbetreuungseinrichtungen und Spielgruppen werden nicht allein gelassen. Sie bekommen Hilfe im Falle eines Liquiditätsengpasses oder bei Einnahmenverlusten, die nicht aus Maßnahmen aus den Covid-19-Gesetzen abgedeckt werden. Das Land Vorarlberg und die Gemeinden werden – nachdem alle möglichen Förderungen und Unterstützungen ausgeschöpft sind – den Einnahmenentfall aus Elternbeiträgen abdecken.“

Die Träger/Erhalter können weiterhin die trotz Kurzarbeitshilfe verbleibenden Lohn- und Lohnnebenkosten (auch für geringfügig Beschäftigte) der Personalkosten abrechnen, zumal die Aufrechterhaltung des Betriebs weiterhin sicherzustellen ist. Bei den Spielgruppen bleibt die Jahresförderung bestehen und die Träger können diese Kosten als Kostennachweis für 2020 beim Land anführen.

Außerdem ist es bei Liquiditätsengpässen möglich, dass Land und Gemeinden als Überbrückungshilfe bei Bedarf Akonto-Zahlungen der Personalkostenförderung gewähren. Hinsichtlich der Beantragung der Kurzarbeit hat sich die Arbeiterkammer Vorarlberg bereit erklärt, private Betreuungseinrichtungen in Fragen der Kurzarbeit beratend zu unterstützen.

„Darüber hinaus hoffen wir nach wie vor auf die Solidarität der Eltern, welche die Elternbeiträge weiterhin bezahlen, die Einrichtung dadurch wesentlich unterstützen, obwohl sie ihr Kind zuhause betreuen“, so Schöbi-Fink und Kaufmann.


Quelle: Land Vorarlberg



  Markiert "tagged" als:
  Kategorien: