Land setzt Kulturakzente in der Corona-Krise

Slide background
Vorarlberg

28 Mär 06:00 2020 von Redaktion Salzburg Print This Article

Landesstatthalterin Schöbi-Fink: FörderungsnehmerInnen werden unterstützt – „größtmögliche Flexibilität“

Bregenz (VLK) – Die Unterstützung von Kunst- und Kulturschaffenden ist dem Land Vorarlberg ein besonderes Anliegen. Die Vorarlberger Landesregierung setzt in der aktuellen Krise gezielt Akzente, die für alle FörderungsnehmerInnen in den verschiedenen Sparten gelten. „Die Maßnahmen zielen auf die Personen und die Einrichtungen, die bereits bisher Landesförderung für Projekte und Programme erhalten“, sagt Landesstatthalterin Barbara Schöbi-Fink. Sie umfassen die Modalitäten der Auszahlung und Förderabwicklung sowie auf die Situation zugeschnittene Sonderregelungen.

„Uns ist bewusst, dass Kunst- und Kulturschaffende ob der aktuellen Lage mit ganz besonderen Problemen und Herausforderungen konfrontiert sind“, betont Schöbi-Fink: „Deshalb wollen wir durch größtmögliche Flexibilität in der Förderungsabwicklung Unterstützung bieten.“ Die Landesregierung bereitet - zusätzlich zu den Maßnahmen des Bundes - ein Unterstützungspaket über 100 Millionen Euro für alle von der Krise Betroffenen vor. „Wir gehen davon aus, dass der Landtag diese Mittel frei gibt“, so LSth. Schöbi-Fink: „Jedenfalls werde ich mit Nachdruck auf eine angemessene Berücksichtigung der Kulturschaffenden achten.“

Förderzusagen bleiben aufrecht

Bedingt durch die Maßnahmen der Bundesregierung mussten zahlreiche Kunst- und Kulturveranstaltungen reduziert oder abgesagt werden. Natürlich verursacht ein jedes Projekt einen Aufwand, der neben der organisatorischen, inhaltlichen und künstlerischen Vorbereitung nun auch Stornogebühren oder Abschlagszahlungen umfasst. „Daher bleiben die Förderzusagen von Jahresbeiträgen auch bei reduziertem Jahresprogramm aufrecht“, informiert die Landesstatthalterin. Bereits ausbezahlte als auch per Zusage-Schreiben in Aussicht gestellte Förderungen werden nicht zurückgefordert und nicht zurückgehalten, wenn ein entsprechender Aufwand belegt wird. Die durch Veranstaltungsabsagen bedingten Einnahmeverluste können vom Land nicht kompensiert werden.

Schneller Geld

Zur Überbrückung von finanziellen Engpässen kann für Kunst- und Kulturveranstalter in Einzelfällen eine schnellere Auszahlung der Fördertranchen in Aussicht gestellt werden. Bei Vorlage des Vorjahres-Abschlusses und eines Jahresantrags kann bei etablierten Kulturveranstaltern zudem eine sofortige Auszahlung des gesamten für 2020 vorgesehenen Jahresbeitrages gewährt werden.

Unterstützung bei Projektbeiträgen, Kulanz

Bereits zugesagte Projektbeträge bleiben auch bei reduziertem Programm aufrecht. Bei Absage eines Projekts wird auf Basis eines aktualisierten Kostenblatt erneut geprüft. Garantiert werden kann Kulanz bei der Abrechnung von Förderungen, wenn Veranstaltungen, Programme und Projekte wegen dem Verbot gar nicht oder nur teilweise umgesetzt werden konnten.

Ausweitung des Umsetzungszeitraums bei Projektverschiebungen

Geförderten Kunst- und Kulturprojekten, deren Umsetzung durch die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus fraglich ist, wird der Projektzeitraum automatisch bis Ende 2021 verlängert. Damit wird den Kunst- und Kulturschaffenden die Möglichkeit gegeben, ihre Projekte auch zu einem späteren Zeitpunkt umzusetzen. Die Förderungsnehmerinnen und Förderungsnehmer werden über diese Ausweitung schriftlich informiert. Das betrifft zahlreiche Einzel- und Jahresprojekte, aber auch Stipendien von Vorarlberger Kunst- und Kulturschaffenden (etwa Go-Stipendien). Die Förderungshöhe bleibt dabei in jedem Fall gleich.

Atelierförderung für Bildende und Angewandte Künstlerinnen und Künstler

Die "Atelierförderung" ist ein etabliertes Förderinstrument für Bildende und Angewandte Künstlerinnen und Künstler. Sie gilt auf Kommissionsempfehlung und für anerkannte, das sind bereits bisher vom Land geförderte Kunstschaffende. Im Einzelfall ist bei der Antragsstellung jeweils die Lebenssituation zu schildern. Bei Zusage kann auf ein aufwändiges Belegverfahren verzichtet werden. Vorgesehen ist eine monatliche Unterstützung in Höhe von 180 Euro, die bis zu zwölf Monate gewährt werden kann.

Eine grundsätzliche Verlustabdeckung bei der Absage oder Verschiebung von Kulturveranstaltungen kann leider nicht in Aussicht gestellt werden. Landesstatthalterin Schöbi-Fink signalisiert, dass in existenzbedrohenden Notfällen jedoch eine Unterstützung vorstellbar ist.

Maßnahmen des Bundes

Das Land arbeitet in dieser Krise in enger Abstimmung mit den Kulturverantwortlichen des Bundes und der Bundesländer. Gemeinsam wird versucht, Pakete zu schnüren, um den Schaden für die Kunst- und Kulturszene zu minimieren. Auf der Homepage des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport sind unter https://www.bmkoes.gv.at/Themen/Corona.html die Maßnahmen des Bundes, allfällige Krisenfonds sowie die FAQ´s zum Thema Corona gebündelt dargestellt. Von Seiten des Bundes und einzelner Verwertungsgesellschaften (AKM, Literar-Mechana) wurden Notfall-Töpfe eingerichtet.


Quelle: Land Vorarlberg



  Markiert "tagged" als:
  Kategorien:
Redaktion Salzburg

Redaktion Tennengau

Weitere Artikel von Redaktion Salzburg