Steiermark: Land Steiermark investiert rund 1,8 Millionen Euro in den Verstärkungspool für steirische Kindergärten

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LR Werner Amon und LR Ursula Lackner. 
Foto: Land Steiermark/ Binder
11 Nov 06:00 2022 von Redaktion Salzburg Print This Article

138 zusätzliche Betreuerinnen und Betreuer für die Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen

Graz (10. November 2022).- Die Steiermärkische Landesregierung hat am 30. Juni 2022 zur Unterstützung von Kindergärten die Einrichtung eines Verstärkungspools beschlossen. Um das Kindergartenpersonal zu entlasten und die Qualität der Bildung und Betreuung der Kinder zu sichern, fördert das Land eine zusätzliche Betreuungsperson pro Kindergartengruppe. Die Förderung erhalten Kindergartenerhalter für jene Gruppen, die besonders gut ausgelastet sind sowie in denen eine hohe Anzahl von Kindern mit Sprachförderbedarf und Kindern unter vier Jahren betreut werden. Bisher wurden vom Land Steiermark 138 Anträge genehmigt und somit können 138 zusätzliche Kinderbetreuerinnen und -betreuer angestellt werden.

„Die Belastung der Elementarpädagoginnen und Elementarpädagogen sowie der Betreuerinnen und Betreuer in den Kindergärten ist sehr hoch. Deshalb fördern wir als Land Steiermark die Anstellung einer zusätzlichen Betreuungsperson für Gruppen, in denen es gesteigerten Betreuungsbedarf gibt. So entlasten wir das Personal und investieren in die hohen Qualitätsstandards der Elementarpädagogik und damit in die Zukunft unserer Kinder”, so Bildungslandesrat und Präsident der Bildungsdirektion Steiermark Werner Amon. Landesrätin Ursula Lackner ergänzt: „Ich freue mich, dass der Verstärkungspool wieder eingerichtet worden ist, denn er bietet mit derzeit 138 zusätzlichen Kräften zielgerichtet Unterstützung für jene, die sie am dringendsten brauchen.”

Außerdem hat die Landesregierung heute (10.11.2022) beschlossen, dass die Förderrichtlinie vereinfacht wird und dass es nun bei bislang unvollständigen Anträgen die Möglichkeit geben wird, die ausstehenden Unterlagen nachreichen zu können und somit Anspruch auf die Förderung zu haben.



Quelle: Land Steiermark



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