Land OÖ setzt im Bauwesen nur halbherzig auf Breitbandausbau
WKOÖ kritisiert zahlreiche Ausnahmen bei der verpflichtenden Leerverrohrung
Der Ausbau der Breitbandverbindungen als Basis für eine breite Digitalisierungswelle ist eine der wichtigsten Infrastrukturmaßnahmen überhaupt, denn nur so kann Oberösterreich im Wettbewerb der Topregionen mithalten. Eine wichtige Begleitmaßnahme beim Ausbau des Breitbandnetzes ist die Leerverrohrung, also der vorsorgliche Einbau leerer Rohre bei Neubauten sowie im Straßenbau bei Generalsanierungen, in die später bei Bedarf die Glasfaserkabel eingezogen werden können.
In der gestern von der Landesregierung beschlossenen Bautechnik-Verordnung ist vorgesehen, dass zahlreiche Neubauten von der verpflichtenden Leerverrohrung für Breitbandanschlüsse ausgenommen bleiben, so z.B.
- Wohngebäude mit maximal zwei Wohneinheiten
- Ferienwohnungen
- Gebäude mit weniger als 50 m2 Fläche
- land- und forstwirtschaftliche Gebäude
- Sport- und Freizeitanlagen
„Für die oberösterreichische Wirtschaft hat die flächendeckende Versorgung mit Breitband-Internet eine Top-Priorität. Wir bedauern daher, dass das Land OÖ hier halbe Sachen macht, obwohl immer wieder bekundet wird, wie wichtig die Digitalisierung sei“, sind sich WKOÖ-Vizepräsidentin Angelika Sery-Froschauer und Christof Schumacher, Obmann der Sparte Information Consulting, einig. Ein moderner Wirtschaftsstandort hat möglichst viele Gebäude versorgt und nachträgliche Umbaumaßnahmen, um Glasfaser in ein Haus zu leiten, sind unverhältnismäßig teurer.
Quelle: WKO Oberösterreich