Tirol: LRin Zoller-Frischauf - „Vereinbarkeit von Beruf und Familie muss auch in Krisenzeiten gewährleistet sein“

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Familienlandesrätin Patrizia Zoller-Frischauf zur aktuellen Erweiterung der Sonderbetreuungszeiten für Familien mit Kindern unter 14 Jahren: „Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie muss auch in Krisenzeiten gewährleistet sein.“
Foto: Land Tirol/Kathrein
06 Nov 22:00 2020 von Redaktion Salzburg Print This Article

Kosten für Sonderbetreuungszeiten wegen Corona werden von Krisenfonds gedeckt: Entlastung für Betriebe und ArbeitnehmerInnen

"Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie muss auch in Krisenzeiten gewährleistet sein", so Familienlandesrätin Patrizia Zoller-Frischauf zur aktuellen Erweiterung der Sonderbetreuungszeiten für Familien mit Kindern unter 14 Jahren. Maßnahmen im Zuge der Pandemiebekämpfung – wie Schulschließungen oder die Absonderung positiv getesteter Personen – haben zur Folge, dass Schulen, Kindergärten aber auch Einrichtungen für Menschen mit Behinderung oder PflegerInnen in der Hausbetreuung ihren Betreuungspflichten nicht mehr nachkommen können. Das stellt nicht nur Eltern oder Angehörige dieser betreuungspflichtigen Personen vor Herausforderungen, auch deren ArbeitgeberInnen werden mit dem zusätzlichen Bedarf an Pflegeurlaub belastet. Hier setzen die gestern, Donnerstag, in der Sondersitzung des Nationalrates beschlossenen Neuerungen der Sonderbetreuungszeit an: Der Anspruch auf Sonderbetreuungszeiten wurde ausgeweitet, die Betriebe finanziell entlastet.

Übernahme der Kosten aus dem Krisenfonds

Mehrkosten für die Unternehmen, die durch diesen zusätzlichen Pflegeurlaub entstehen, werden zu 100 Prozent aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds des Bundes gedeckt. Bisher lag die Refundierung hier nur bei 50 Prozent. „Zentral ist, dass Unternehmen in der aktuell mehr als angespannten Situation nicht auf Grund des zusätzlichen Pflegeurlaubs finanziell belastet werden. Sie werden nun zur Gänze aus dem Krisenfonds entlastet“, so Zoller-Frischauf.

Ausweitung des Anspruchs

Bisher hatten ArbeitnehmerInnen die Möglichkeit, drei Wochen Sonderbetreuungszeit zusätzlich zum Pflegeurlaub in Anspruch zu nehmen. Dieser Anspruch wurde nun auf vier Wochen ausgeweitet. „Wenn ein Kind oder ein zu pflegender Angehöriger durch behördliche Maßnahmen nicht mehr betreut werden kann, sind auch die ArbeitnehmerInnen auf eine schnelle Lösung angewiesen. Wir müssen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie auch in Krisenzeiten gewährleisten. Die Sonderbetreuungszeit ist eine schnelle und unkomplizierte Antwort auf die Betreuungsfrage“, so Zoller-Frischauf. In Anspruch genommen werden können diese Sonderbetreuungszeiten rückwirkend seit dem 1. November und bis zum Ende des Schuljahres, im Juli 2021.


Quelle: Land Tirol



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