Tirol: LRin Fischer - „Flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgungsstruktur für hilfe- und ratsuchende Frauen und Mädchen“

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Frauenlandesrätin Gabriele Fischer
Foto: Land Tirol/G. Berger
28 Nov 08:00 2020 von Redaktion Salzburg Print This Article

Landesfrauenreferentinnenkonferenz schließt sich Tiroler Forderung nach langfristiger Bundesfinanzierung der Frauen- und Mädchenberatungsstellen an

„Frauen und Mädchen trifft die Corona-Pandemie am härtesten: Zu beruflicher Unsicherheit und finanziellen Sorgen kommen überdies Einsamkeit und Überlastung hinzu“, betont Tirols Frauenlandesrätin Gabriele Fischer. „Kostenlose und vielfältige Unterstützung, Rat und Hilfe finden die Betroffenen bei den Frauen- und Mädchenberatungsstellen sowie Frauenservicestellen.“

Diese werden vom Bund und von den Ländern gefördert und stellen eine wichtige Informationsdrehscheibe für viele rat- und hilfesuchende Frauen und Mädchen in unterschiedlichen Lebenslagen dar. „Sie bieten seit Jahrzehnten wertvolle, kompetente und niederschwellige Beratungsleistungen für Frauen und Mädchen. Gerade auf regionaler Ebene zählen Frauen- und Mädchenberatungsstellen zur gesellschaftspolitisch notwendigen Infrastruktur. Aus diesem Grund wurde die finanzielle Ausstattung von Gleichstellungseinrichtungen auch im Gleichstellungspaket 2020 – 2023 des Landes Tirol berücksichtigt“, stellt LRin Fischer klar.

In Tirol wurden und werden während der beiden Lockdown-Perioden von allen Beratungseinrichtungen auch Online-Beratungen via Telefon oder Videokonferenzen angeboten. „Einmal mehr unterstreicht dies die Notwendigkeit einer Digitalisierungsoffensive, im Rahmen derer Online-Angebote ausgebaut werden sollen, die infolge face-to-face-Beratungen ergänzen“, ist LRin Fischer überzeugt. Dazu brauchen die Beratungsstellen beispielsweise ein sicheres Videokonferenzsystem und die entsprechende EDV-Ausstattung.

„Daneben stellen die steigende Nachfrage an Beratungsleistungen, die Vielfalt der Anliegen und die steigenden Personal- und Sachkosten die Beratungsstellen weiterhin vor finanzielle Herausforderungen“, weiß LRin Fischer. Zwar wurde die Basisförderung durch den Bund dieses Jahr angehoben – was es aber brauche, sei ein klares Bekenntnis des Bundes zur dauerhaften und kontinuierlichen Finanzierungsbasis, so die Frauenlandesrätin weiter, denn: „Nur so können einerseits die Struktur bestehender Frauen- und Mädchenberatungsstellen aufrechterhalten und andererseits regionale Versorgungslücken geschlossen werden.“

Tiroler Antrag zur langfristigen finanziellen Absicherung

Aus diesen Gründen ersuchen die Frauenlandesrätinnen Österreichs auf Tiroler Initiative Frauenministerin Susanne Raab um die Bereitstellung ausreichender budgetärer Mittel, um das Weiterführen und Bestehen von Frauen- und Mädchenberatungsstellen sowie Frauenservicestellen langfristig abzusichern und deren Ausbau voranzutreiben. „Gleichzeitig müssen wir gemeinsam in den Auf- und Ausbau digitaler Kompetenz und Infrastruktur für Online-Beratungen investieren“ ist LRin Fischer überzeugt. Ziel solle eine flächendeckende, bedarfsgerechte und österreichweite Versorgungsstruktur mit qualitativ hochwertigen Angeboten sein.

Reform des Pensionssplittings gefordert

Des Weiteren wurde bei der Landesfrauenreferentinnenkonferenz die Reformierung des Pensionssplittingsystems gefordert: „Das Pensionssplitting zielt darauf ab, den durch Kindererziehungszeit entstehenden finanziellen Verlust zumindest teilweise zu reduzieren. Bisher wurde das Pensionssplitting aber nur marginal in Anspruch genommen. Damit die Nachfrage an dieser Maßnahme zur Reduktion der Altersarmut bei Frauen steigt, muss das Angebot attraktiver und verständlicher kommuniziert werden: Die Berechnung ist zu komplex, der Begriff zu sperrig und viele Österreicherinnen und Österreicher können damit nichts anfangen“, kritisiert LRin Fischer. Es brauche daher eine Informationskampagne vor allem für junge Frauen, in der die negativen finanziellen Auswirkungen von Teilzeitarbeit auf die Pensionshöhe aufgezeigt und die Möglichkeit des Pensionssplittings dargestellt werden. Das Pensionssplitting ist eine Maßnahme zur Absicherung von Frauen. Eine aktive Beratung und jährliche Information zum Pensionskontostand seitens der Sozialversicherungsträger wäre jedenfalls sinnvoll. Verstärkte Information könne auch in „Mutter-Kind-Mappen“, die von den Versicherungsträgern bei Geburt der Kinder für Eltern zur Verfügung gestellt werden, erfolgen, schlagen die Landesfrauenreferentinnen vor. Zusätzlich dazu sollen auch weitere Maßnahmen entwickelt werden, die zu einer gerechten, existenzsichernden Alterspension von Frauen beitragen.


Quelle: Land Tirol



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