LH Wallner - ,,Region Arlberg unter vollständige Quarantäne gestellt“

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LH Wallner: „Region Arlberg unter vollständige Quarantäne gestellt“::Landesregierung stellt Arlberggebiet unter Quarantäne
Foto: VLK/A. Serra, Dienstag, 17. März 2020
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LH Wallner: „Region Arlberg unter vollständige Quarantäne gestellt“::Landesregierung stellt Arlberggebiet unter Quarantäne
Foto: VLK/A. Serra, Dienstag, 17. März 2020
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LH Wallner: „Region Arlberg unter vollständige Quarantäne gestellt“::Landesregierung stellt Arlberggebiet unter Quarantäne
Foto: VLK/A. Serra, Dienstag, 17. März 2020
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LH Wallner: „Region Arlberg unter vollständige Quarantäne gestellt“::Landesregierung stellt Arlberggebiet unter Quarantäne
Foto: VLK/A. Serra, Dienstag, 17. März 2020
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Foto: VLK/A. Serra, Dienstag, 17. März 2020
17 Mär 19:37 2020 von Redaktion Salzburg Print This Article

Entsprechende Verordnung mit Gültigkeit bis 3. April in Kraft getreten – Landeshauptmann: „Niemand darf Region betreten oder verlassen“

Bregenz (VLK) – Nach einer Häufung von Infektionsfällen in der Arlberggemeinde Lech – fünf Personen aus dem Ort sind positiv getestet worden – hat die Landesregierung die Region Arlberg unter vollständige Quarantäne gestellt. Darüber haben am Dienstagmittag (17. März 2020) Landeshauptmann Markus Wallner, Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher und Sicherheitslandesrat Christian Gantner in einer kurzfristig einberufenen Pressekonferenz informiert. „Niemand darf die Region betreten oder verlassen“, sagte der Landeshauptmann. Eine Ausnahme bilden Personen, welche die Grundversorgung in den Ortschaften sicherstellen.

Konkret von der Quarantäneanordnung umfasst sind die Gemeinde Lech, die Lecher Ortschaft Zürs, die Gemeinden Warth und Schröcken sowie die Ortschaft Stuben in der Gemeinde Klösterle. „Wir unternehmen alles, um die tägliche Versorgung abzusichern“, hielt der Landeshauptmann mit Blick auf die isolierten Menschen in der Region fest. Von der Sperre nicht betroffen sind deshalb (Einsatz-)Fahrten der Blaulichtorganisationen, allgemeine Versorgungsfahrten durch Zulieferer (z.B. Lebensmitteltransporte) und Fahrten zur Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Daseinsvorsorge (z.B. Straßendienst, Müllabfuhr) und im Bereich der versorgungskritischen öffentlichen Infrastruktur (z.B. Strom- und Wasserversorgung) sowie Fahrten zur Aufrechterhaltung der Gesundheitsfürsorge und Alten- und Krankenpflege, insbesondere diesbezügliche individuelle unaufschiebbare Fahrten (z.B. zur Dialyseversorgung).

Nur in Lech positiv Getestete

Auch die Gäste fallen in die Quarantäneregelung. Wie die Gesundheitslandesrätin mitteilte, sind nur in Lech Personen positiv getestet worden. Die Information über fünf bestätigte Fälle in der Region sei gestern, Montag, am späteren Nachmittag eingelangt und wurde um 20:00 Uhr bestätigt. Darauf hätte sich der Krisenstab auf die Vorgehensweise verständigt. „Wir gehen nach Rücksprache mit Expertinnen und Experten davon aus, dass wir von einer weiteren Dunkelziffer ausgehen müssen. Für eine grobe Einschätzung dient uns die Zahl ‚Multiplikation mit 20‘“, führte die Landesrätin aus.

Wer in der Region war, muss sich in Quarantäne begeben

Personen, die sich in den letzten vierzehn Tagen etwa zum Schifahren in der Region aufgehalten haben, wurden von Landeshauptmann Wallner aufgefordert, sich jetzt eigenständig in Quarantäne zu begeben. „Dies ist nicht freiwillig, sondern die Personen sind verpflichtet, das zu tun“, machte er deutlich. Die Quarantänezeit beginnt mit dem Tag des Aufenthalts in der Region. Betroffene sollen das auf der Homepage des Landes (www.vorarlberg.at/corona) bereitstehende Kontaktformular ausfüllen. „Danach ist den Anweisungen per Email oder Telefon zu folgen“, erklärte die Gesundheitslandesrätin. Von der verordneten Isolation ausgenommen sind lediglich Personen, die in kritischen Bereichen der Infrastruktur im Land arbeiten. Dazu zählen beispielsweise Spitalsbedienstete oder auch Einsatzkräfte von Blaulichtorganisationen.

Freiwillige Absonderung nach Kontakten

Wer direkten Kontakt mit Personen hatte, die sich in den letzten vierzehn Tagen in der Region aufgehalten haben, soll sich freiwillig in eine zweiwöchige häusliche Isolierung begeben, so die Bitte des Landeshauptmanns. Es handelt sich dabei um keine behördliche Maßnahme. „Das ist eine Vorsichtsmaßnahme, um die weitere Verbreitung des Virus einzudämmen“, sagte Wallner. Die Bürgermeister in der Region wären im Vorfeld informiert worden, ebenso die örtlichen Polizeikräfte.


Weitere Informationen und Hotlines sind im Internet unter www.vorarlberg.at/corona abrufbar.


Quelle: Land Vorarlberg



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