LH Wallner: ,,Kriegsopferabgabe und Kriegsopferfonds vor dem Aus“

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Landeshauptmann Wallner
© Landespressestelle Vorarlberg
11 Feb 07:00 2020 von Redaktion Salzburg Print This Article

Gesetzesentwurf in Begutachtung geschickt – Landeshauptmann: „Bisher Begünstigte werden weiter unterstützt“ – Nachfolgelösung für Wett- und Glücksspielanbieter

Bregenz (VLK) – Von der Landesregierung wurde heute (Montag, 10. Februar) der Gesetzesentwurf zur Aufhebung des Kriegsopferabgabegesetzes und Auflösung des Vorarlberger Landeskriegsopferfonds in Begutachtung geschickt, informieren Landeshauptmann Markus Wallner und die für die Legistik des Landes zuständige Landesstatthalterin Barbara Schöbi-Fink. All jene, die aus dem Fonds noch Beiträge beziehen, müssten sich keine Sorgen machen, beruhigen Wallner und Schöbi-Fink: „Für Anspruchsberechtigte ändert sich nichts, weil das Land für die Finanzierung künftig aufkommen wird“.

Mit dem neuen Gesetz fällt die Abgabepflicht nach dem Kriegsopferabgabegesetz. Zugleich soll es gewährleisten, dass die wenigen, noch verbliebenen Kriegsopfer und deren Angehörige im selben Umfang wie bisher eine finanzielle Unterstützung aus Landesmitteln ausbezahlt wird.

Die Zahl der Personen, die 74 Jahre nach Kriegsende aus dem Landeskriegsopferfonds Unterstützung erhalten, fällt kaum mehr ins Gewicht. Mit Jahresbeginn 2020 waren es landesweit 326 Begünstigte (104 Kriegsopfer und 222 Hinterbliebene). Nicht nur in Anbetracht der rückläufigen Zahl von Begünstigten, sondern auch im Sinn einer weiteren Verwaltungsstraffung und -vereinfachung habe man sich für ein Ende des LKO-Fonds entschieden, verdeutlichen Landeshauptmann Wallner und Landesstatthalterin Schöbi-Fink. „Wichtig ist, dass alle Fondsbegünstigten ihre Unterstützungsleistungen weiterhin erhalten werden – statt aus dem Fonds künftig eben aus den vorhandenen Rücklagen des Fonds und, wenn diese aufgebraucht sind, auch aus dem Landesbudget“, stellt Wallner klar.

Parallel zur Aufhebung des Kriegsopferabgabegesetzes soll ein Wettterminal- und Glücksspielgeräteabgabegesetz geschaffen werden, da schon bisher Wettlokale mit ihren Abgaben in den Fonds einzahlen mussten. Der Gesetzesentwurf sieht die Beibehaltung einer Landesabgabe auf Wettterminals und – soweit kompetenzrechtlich zulässig – eine Besteuerung von Glücksspielgeräten vor. Die Regelungen im Gemeindevergnügungssteuergesetz werden entsprechend angepasst und die Möglichkeit zur Einhebung einer Gemeindeabgabe auf Glücksspielgeräte geschaffen. In beiden Fällen soll die Einhebung der Abgabe erleichtert werden, insbesondere durch Anknüpfen an rechtskräftige Entscheidungen über den illegalen Betrieb von Wettterminals und Glückspielgeräten sowie durch eine Haftungsregelung“, erläutert Schöbi-Fink.

Landeskriegsopferfonds: Geschichte
Eingeführt wurde die Kriegsopferabgabe nach dem Zweiten Weltkrieg im Jahr 1947. Hintergrund: Wer vollumfänglich in das gesellschaftliche Leben integriert ist und damit auch Vergnügungen in Anspruch nehmen kann, sollte einen Beitrag leisten für jene, die im Krieg verletzt wurden und damit eingeschränkt waren. Einnahmen aus der Kriegsopferabgabe von im Land stattfindenden gesellschaftlichen Veranstaltungen haben den Fonds damit gespeist. Der Veranstalter hatte auf das Eintrittsgeld zehn Prozent aufzuschlagen und an die zuständige Gemeinde abzuführen. Aufgrund gesetzlicher Änderungen sind die Einnahmen aus der Kriegsopferabgabe in den letzten Jahren stark zurückgegangen. Trotzdem war es stets möglich, die Ausgaben des Fonds über die Einnahmen aus der Kriegsopferabgabe zu decken.


Quelle: Land Vorarlberg



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