LH Platter - „Land Tirol und Polizei erfolgreich gegen illegales Glücksspiel“

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Foto: Land Tirol/Kathrein
05 Feb 07:00 2020 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

Kontrollen werden auch im Jahr 2020 fortgeführt

Das Glückspiel ist in Tirol grundsätzlich verboten – mit Ausnahme jener Anbieter, die eine Bundeskonzession haben. Den Kampf gegen das illegale Glücksspiel nahm das Land Tirol gemeinsam mit der Polizei mit einer eigens initiierten Ermittlungsgruppe verstärkt im Juni 2019 auf: Bis Ende des Jahres waren es 448 Kontrollen in allen Tiroler Bezirken, die zu sieben Betriebsschließungen und 109 behördlich beschlagnahmten oder versiegelten Geräten führten. Ein Erfolg, wie LH Günther Platter heute, Dienstag, betonte. Gemeinsam mit LHStvin Ingrid Felipe, LRin Patrizia Zoller-Frischauf und Landespolizeidirektor Edelbert Kohler präsentierte der Landeshauptmann aktuelle Entwicklungen. „Illegal Glücksspielautomaten zu betreiben, ist kein Kavaliersdelikt. Das Spiel mit der Schwäche von Menschen ist nicht zu tolerieren, weshalb wir auch künftig aktiv und mit Härte gegen solch illegale Machenschaften vorgehen werden. Der Kampf gegen das illegale Glücksspiel ist bereits erfolgreich – wir verfolgen diesen Weg weiter.“

So gehe es dabei insbesondere um menschliche Schicksale, wie LHStvin Felipe betonte: „Während Betreiberinnen und Betreiber im Hintergrund verdienen, wird Suchtkranken der Zugang zum Spiel erleichtert. Das fördert das Spielsuchtverhalten und bringt die Menschen damit in teils prekäre gesundheitliche und finanzielle Situationen. Es ist unsere Verantwortung zum Schutz der Betroffenen und ihren Angehörigen hinzusehen und zu handeln.“

Betriebsschließungen im Fokus

Während es im Jahr 2017 noch 400 bis 500 illegale Glücksspielautomaten in Tirol waren, ist im Jahr 2020 von einer massiv reduzierten Zahl auszugehen – beispielsweise waren es im Bezirk Innsbruck-Land im Jahr 2017 22 Betriebsschließungsverfahren, 2019 nur mehr eines. Das sei auf die massiven Kontrollen der Bezirkshauptmannschaften gemeinsam mit der Polizei, Finanzpolizei und dem Landeskriminalamt zurückzuführen, wie LRin Zoller-Frischauf hervorhebt.

Kampf gegen Sportwetten mit illegalem Glücksspiel

Künftig werden außerdem auf Basis des neuen Tiroler Wettunternehmensgesetzes Wettlokale im Visier der ErmittlerInnen sein: „Wir haben vermehrt festgestellt, dass unter dem Deckmantel ‚Sportwetten‘ vielfach illegales Glücksspiel betrieben wird. Da gilt es, ganz genau hinzusehen“, verweist Landespolizeidirektor Kohler auch darauf, dass durch den Kontrolldruck in den Bezirken Innsbruck-Stadt und Innsbruck-Land das Automatenglücksspiel beinahe vernichtet werden konnte. „In der Landeshauptstadt waren es 2018 noch 14 Betriebsschließungen und 37 beschlagnahmte Glücksspielgeräte, 2019 führten wir 55 Schwerpunktkontrollen durch. Wie Innsbruck sind auch alle anderen Bezirke auf einem guten Weg – in den Vorjahren zeigte sich noch ein ganz anderes Bild. Heuer werden die Kontrollen auf das Tiroler Wettunternehmergesetz ausgedehnt.“

Strengere Vorgaben im neuen Tiroler Wettunternehmergesetz

Seit 2. August 2019 ist das neue Tiroler Wettunternehmergesetz in Kraft, mit dem zeitgemäße Regeln für den Wettbereich geschaffen wurden. Die zuständige LRin Zoller-Frischauf informiert zu den Neuerungen: „Die Befugnisse der Behörden wurden angepasst, um den Vollzug des Gesetzes zur Bekämpfung des illegalen Glücksspiels noch effektiver zu machen. Die Anforderungen für den Betrieb von Wettterminals sind gleichzeitig strenger geworden. Ein weiteres Anliegen war der noch bessere Schutz von WettkundInnen sowie Kindern und Jugendlichen.“

Sogenannte „Klingelbetriebe“ sind nun verboten, Wettlokale müssen zu den Betriebszeiten allgemein zugänglich sein, die EigentümerInnen werden stärker in die Pflicht genommen. Wettterminals müssen mit Angabe der Seriennummer bei der Behörde gemeldet werden, KundInnen können diese nur mit einer nicht übertragbaren, personenbezogenen Wettkundenkarte in Betrieb nehmen. Außerdem ist im Wettreglement explizit auf die Gefahren der Spielsucht hinzuweisen und das Zutrittsverbot für Kinder und Jugendliche am Eingang kundzumachen. Gastbetriebe mit Wettautomaten in eigenen Räumen müssen diese Räumlichkeiten entsprechend beschildern.

Spielsucht als Abhängigkeitserkrankung

Ein Prozent der Tiroler Bevölkerung weist ein problematisches oder pathologisches Verhalten in Bezug auf Glücksspiel bzw. Wetten auf – ein Viertel der in Behandlung befindlichen Personen haben Schulden von mehr als 35.000 Euro, ein Viertel sogar mehr als 50.000 Euro. „Spielsucht ist eine Abhängigkeitserkrankung, aus der viele – vor allem Männer – nicht mehr selbstständig hinausfinden. Es ist moralisch und rechtlich korrekt, sich gegen das illegale kleine Glücksspiel mit aller Kraft einzusetzen“, so LH Platter.


Quelle: Land Tirol



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Chefredakteur von Regionews Vorarlberg

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