Kärnten: LH-Konferenz - Länder fordern von Bundesregierung bessere Einbindung und mehr Transparenz

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Amt d. Kärntner Landesregierung - Symbolbild
© LPD Kärnten
21 Mai 10:00 2021 von Redaktion Salzburg Print This Article

LH Kaiser: Registrierungspflicht bei Einreise nach Österreich soll entfallen – Zusatzkosten durch Corona sind Ländern abzugelten, allein Kärnten stehen über 21 Millionen Euro zu – Auch EU-Gelder müssen fair aufgeteilt werden

Klagenfurt (LPD). Mehr Transparenz, mehr Fairness und einen partnerschaftlichen Umgang auf Augenhöhe, mehr Einbindung in von der EU mit Milliarden geförderten Wiederaufbaumaßnahmen nach Corona - dazu fordern die Landeshauptleute bei ihrer heutigen Konferenz, die unter Vorsitz der Steiermark in Bad Aussee stattfindet, die Bundesregierung auf. Auf Initiative der Landeshauptleute von Kärnten und Salzburg, Peter Kaiser und Wilfried Haslauer, wird die Bundesregierung zudem aufgefordert, die aktuell gültige Pflicht, sich vor einer Rück- bzw. Einreise nach Österreich mittels „pre travel clearance“-Formular online zu registrieren, entfallen zu lassen. „Nachdem eine Einreise ohnehin an strikte Voraussetzungen - Stichwort ‚geimpft, getestet, genesen‘ - geknüpft ist, ist eine weitere Registrierungspflicht überschießend und realitätsfremd“, so Kaiser.

Einstimmig beschlossen wurden weiters u.a. die den Beschlüssen der Landesfinanzreferentinnen und -referenten folgende unmissverständliche Aufforderung, der Bund solle umgehend in Gespräche mit den Ländern eintreten, um endlich die längst überfällige Kompensation von Ausgaben zur Bewältigung der Coronakrise, für die die Länder in Vorleistung getreten sind, festzulegen. „Hier ist vor allem der Finanzminister gefordert. Alleine Kärnten stehen bis Ende März noch über 21 Millionen Euro zu, die wir als Vorleistung für den Bund vorfinanziert haben“, macht Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser deutlich. Offenes und zu klärendes Thema bleibe auch noch die Höhe der Ertragsanteile.

Einstimmig beschlossen wurden auch die zwei von Kärnten vorgebrachten Tagesordnungspunkte. Einmal die Forderung, die Bundesregierung müsse Sorge dafür tragen, dass die von der EU gewährten Finanzmittel zur Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) für den Sozialbereich wie bisher auch in der neuen Förderperiode bis 2027 vollumfänglich für Investitionen zur Verbesserung sowohl der Kinderbetreuung als auch für Pflege-, Kinder-und Jugendhilfe, Chancengleichheit, Gesundheitsförderung, Gesundheitseinrichtungen verwendet werden dürfen. Kaiser verweist auf Kärnten, wo in der letzten Förderperiode bis 2020 insgesamt 22 „soziale“ Projekte mit ELER-Kofinanzierungsmittel in Höhe von 21,7 Millionen Euro bewilligt wurden – vom Kinderschutzzentrum, über Kriseninterventionszentren, Pflegeeinrichtungen bis hin zu Neubauten und Sanierungen von Kindergärten. „Hier Einschränkungen vorzunehmen, würde massive Nachteile für die Bevölkerung im ländlichen Raum bedeuten“, so der Landeshauptmann.

Der zweite Beschluss fordert die Bundesregierung auf, die Bundesländer endlich vollständig und transparent in die Pläne für die Verwendung der von der EU Österreich zuerkannten 3,5 Milliarden Euro Corona-Wiederaufbaumittel aus dem EU-recovery-fond „NextGenerationEU“ einzubinden. „Dieses EU-Geld muss allen in Österreich lebenden Menschen zugutekommen und darf von der Bundesregierung nicht eigenmächtig verwendet werden“, so Kaiser. Konkret fordern die Landeshauptleute, dass die Bundesregierung den Bundesländern 17 Prozent bzw. mindestens 500 Millionen Euro der EU-Gelder als Sockelbetrag für von den Ländern gemäß den Vorgaben der EU gemeldeten Projekte, zuerkennt.

Ein weiterer Beschluss umfasste die faire und transparente Aufteilung der EU-Kohäsionsgelder aus den Programmen ESF (Europäischer Sozialfonds) und EFRE (Europäischer Fonds für Regionalentwicklung). Insgesamt stehen Österreich daraus bis 2027 mehr als 931 Millionen Euro zur Verfügung. Gemäß Beschluss entfallen daraus auf Kärnten rund 70 Millionen Euro.

Ebenfalls per Beschluss wird die Bundesregierung aufgefordert, im Nationalrat für eine Fristverlängerung im Kommunalinvestitionsgesetz zu sorgen. Konkret geht es darum, die Einreichfrist für Projekte, für die es seitens des Bundes einen Zweckzuschuss von insgesamt einer Milliarde Euro, maximal 50 Prozent der Gesamtkosten pro Projekt, aufgrund der Gegebenheiten in der Bauwirtschaft (Rohstoffknappheit, Preissteigerungen) bis zum 31. Dezember 2022 und die Frist zur Fertigstellung bis 2025 verlängert wird. „Damit wird einerseits den Gemeinden die Möglichkeit gegeben, wichtige Verbesserungen für die Bevölkerung umzusetzen, Gleichzeitig wird damit die Wirtschaft längerfristig angekurbelt und Arbeitsplätze werden geschaffen bzw. gesichert“, verdeutlicht Kaiser.

In jedem Fall habe die Landeshauptleute-Konferenz mit ihren heutigen Beschlüssen einmal mehr deutlich ein geschlossen starkes Signal an die Bundesregierung gesandt: „Es sind die Bundesländer mit den Landesregierungen, die weitaus näher an den Anliegen, Bedürfnissen, Sorgen und Nöten der in Österreich lebenden Menschen sind, als die Bundesregierung, die noch dazu gerade in hohem Ausmaß mit sich selbst beschäftigt ist. Klar ist, die Länder beweisen sich gerade jetzt einmal mehr als stabiler Faktor“, so Kaiser.




Quelle: Land Kärnten



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