Kritik aus Kärnten: Neues Sozialhilfegesetz bringt Ende für Heizkostenzuschuss und Seniorenzulage

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Foto: Büro LHStv.in Prettner
10 Apr 17:00 2019 von Redaktion Salzburg Print This Article

LHStv.in Beate Prettner: Heizkostenzuschuss und Seniorenzulage werden von der Bundesregierung ersatzlos gestrichen - Auch Familien mit einem Kind schreiben Verluste - Verwaltungsaufwand steigt um 1,1 Millionen Euro


Klagenfurt (LPD). "Entweder weiß Bundesministerin Hartinger-Klein wirklich nicht, was sie mit ihrem neuen Sozialhilfegesetz anrichtet oder aber sie dividiert ganz bewusst Arme und noch Ärmere auseinander und riskiert die Sicherheit in unserem Land", warnte heute, Dienstag, Sozialreferentin LHstv.in Beate Prettner im Rahmen einer Pressekonferenz vor der Mindestsicherungsreform der Bundesregierung.

"Dieses Gesetz konterkariert mit einem Federstrich all unsere Bemühungen zur Armutsbekämpfung: Wir haben es geschafft, seit 2013 die Armutsgefährdungsquote in Kärnten von 16 Prozent auf knapp 12 Prozent zu senken - das wird jetzt ignorant zunichte gemacht", so Prettner. Wie die Gesundheitsreferentin erklärte, werde künftig die Mindestsicherungsgrenze von 885 Euro nicht mehr als Mindestgrenze, sondern als Höchstgrenze definiert - "das führt unter anderem dazu, dass ein Betroffener, der eine Spende von Licht ins Dunkel erhält, um den Betrag dieser Spende weniger Sozialhilfe erhalten wird", gab Prettner ein Beispiel. Voll zuschlagen werde das neue Gesetz in Bezug auf den Heizkostenzuschuss. "Dieser wird für die Betroffenen ersatzlos gestrichen", informierte Prettner. "Es ist mehr als verwunderlich, dass jene Partei, die in Kärnten permanent eine Erhöhung des Heizkostenzuschusses fordert, diesen Zuschuss nun komplett streicht."

Ebenso würde es sich mit der Seniorenzulage verhalten: "Auch diese gehört künftig der Geschichte an. Es wird uns untersagt, den Senioren weiterhin eine zehnprozentige Zulage zur Mindestsicherung auszuzahlen", erklärte Prettner. Bei der Seniorenzulage handelt es sich um das einstige "Müttergeld", das von Prettner in Kärnten in einen rechtlichen Anspruch übergeführt wurde und auch Väter miteinbezogen habe. "Mit einem Federstrich ist es damit aus und vorbei. Das wird die Altersarmut massiv verschärfen", warnte sie. Und auch bei der Seniorenzulage gelte das gleiche wie beim Heizkostenzuschuss: "Jene Partei, die immer eine Erhöhung gefordert hat, streicht die Zulage jetzt zur Gänze."

Anders als bislang kolportiert, werden auch Familien mit nur einem Kind zu den Verlierern zählen. Warum? Für das erste Kind wird der Zuschlag zwar erhöht, allerdings erhalten zwei Erwachsene, also Vater und Mutter, künftig um zehn Prozent weniger. Das ergibt für eine Familie mit einem Kind unterm Strich einen Verlust von 28 Euro pro Monat. Bei zwei Kindern macht das Minus 53 Euro aus, bei drei Kindern 168 Euro. Das sind im Jahr 2.016 Euro", rechnete Prettner vor.

Einerseits werde bei den Betroffenen gespart, auf der anderen Seite steigen die Ausgaben für den überbordenden Verwaltungsaufwand. "In Kärnten werden sich die Verwaltungskosten pro Jahr um knapp 1,1 Millionen Euro erhöhen", informierte die Sozialreferentin.

Sie kündigte an, alle Rechtsmittel ausschöpfen zu wollen, um dieses beschämende Gesetz zu bekämpfen. "Dieses Armutsverschärfungsgesetz nimmt den Menschen die Würde - und es ist auch eines Staates wie Österreich, der durch Solidarität stark geworden ist, unwürdig", betonte Prettner. Unwürdig sei es nicht zuletzt, dass die Bundesregierung permanent versuchen würde, Mindestsicherungsbezieher als Sozialschmarotzer hinzustellen. "Fakt ist aber, dass erstens Mindestsicherung im Schnitt nur sechs Monate bezogen wird und dass zweitens der durchschnittliche Bezug bei nur 520 Euro liegt."


Quelle: Land Kärnten



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