Oberösterreich: Kinderschutz-Landesrat Michael Lindner zum heutigen Weltkindertag: Wir müssen und wollen für die Kinder und Jugendlichen in OÖ noch einen Schritt weitergehen, um für ihren bestmöglichen Schutz zu sorgen

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Landesrat Michael Lindner zum Weltkindertag: Bestmöglicher Schutz für die Kinder und Jugendlichen in OÖ.
Foto: MecGreenie
20 Sep 18:25 2023 von Redaktion Salzburg Print This Article

Mit der Ratifikation der UN-Kinderrechtskonvention im Jahr 1992 hat sich auch Österreich verpflichtet, die Rechte von Kindern und Jugendlichen einzuhalten. Sie sichert Kindern eigenständige Rechte zu - beispielsweise das Recht auf Schutz vor Gewalt oder das Recht auf Bildung. Den heutigen Weltkindertag am 20. September nutzt LR Lindner, um einmal mehr auf den Kinderschutz aufmerksam zu machen: „Als Kinderschutz-Landesrat liegen mir die Rechte von Kindern besonders am Herzen. Jedes Kind hat das Recht darauf, in einer guten und sicheren Umgebung aufwachsen zu können. Jedes Kind braucht eine Zukunft und es ist unsere Aufgabe – als Politikerinnen und Politiker sowie als Erwachsene – uns jeden Tag dafür einzusetzen“, so Landesrat Michael Lindner.

Novellierung des Kinder- und Jugendhilfe-Gesetzes: Wichtiger Schritt beim Ausbau des Kinderschutzes in OÖKinderschutz-Landesrat Michael Lindner begrüßt die von Frau Bundesministerin Zadi? vorgesehenen Anpassungen beim Berufsverbot im Sexualstrafrecht: „Die Überarbeitung des Sexualstrafrechts und insbesondere die Anpassungen im Bereich des Berufsverbots für Sexualstraftäterinnen und Sexualstraftäter sind längst überfällig. Hier gab es bis jetzt Lücken. Daher haben wir auf Landesebene bereits im Rahmen unserer Möglichkeiten Schritte gesetzt und im Entwurf für die geplante Novellierung des OÖ KJHG 2024 (Kinder- und Jugendhilfe-Gesetz) festgelegt: Personen, die einschlägig strafrechtlich verurteilt wurden, werden dadurch von jeder Tätigkeit im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe ausgeschlossen – unabhängig vom Aussprechen eines Berufsverbots durch das Strafgericht“, so LR Lindner.


Quelle: Land Oberösterreich



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