Kärnten: Kürzungen des Bundes im Integrationsbereich

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Kärnten

09 Okt 20:00 2018 von Redaktion Salzburg Print This Article

LR.in Sara Schaar berichtet über Kürzungen der Bundesmittel im Integrationsbereich - Sicherstellung der Fortführung von Maßnahmen, insbesondere im Bereich des Spracherwerbs, nicht gewährleistet

In der heutigen Regierungssitzung berichtete LR.in Sara Schaar über die Kürzungen der Bundesmittel im Bereich der Integration. "Seitens des Bundesministeriums wurde uns zunächst mitgeteilt, dass die Kürzungen nicht mehr als 10 Prozent betragen würden. Mittlerweile haben wir konkrete Zahlen vorliegen, die besagen, dass die Kürzungen im Jahr 2018 nicht bei 10, sondern bei rund 30 Prozent liegen", informierte Schaar.

Die Kürzungen treffen in erster Linie Asylwerberinnen und Asylwerber, denen im Gegensatz zu anerkannten Flüchtlingen auch keine Maßnahmen aus dem Angebot des Österreichischen Integrationsfonds zur Verfügung stehen. "Deutschkurse können nur noch Asylwerberinnen und Asylwerber mit einer hohen Bleibewahrscheinlichkeit in Anspruch nehmen. Da diese Zielgruppe jedoch aufgrund der kürzeren Asylverfahren weniger als 1 Prozent - 17 von 2.231 Personen - ausmacht, haben über 99 Prozent der Asylwerberinnen und Asylwerber künftig keinen Zugang zu Deutschkursen mehr", erklärt Schaar.

In Kärnten stagniert die Zahl der Asylwerberinnen und Asylwerber und hat sich im Vergleich zum Jahr 2015 von rund 5.000 auf 2.226 Personen mehr als halbiert (Stand: Oktober 2018). "In den Medien wurde zuletzt kolportiert, dass in allen Bundesländern für leer stehende Asylheime aufgrund von langfristigen Mietverträgen hohe Kosten anfallen würden. In Kärnten ist die Vertragsgestaltung aber eine andere. Wir zahlen pro Belegung und nicht pro Quartier, das heißt, dass das Risiko der Quartiersgeber trägt. Das Land Kärnten zahlt also - im Gegensatz zu anderen Bundesländern - nicht für leere Betten."

Die Dauer von Asylverfahren liegt im Schnitt bei 16,5 Monaten. "Seitens der zuständigen Bundesministerin wurde uns mitgeteilt, dass bei allen neuen Asylverfahren die Verfahrensdauer auf 6,5 Monate reduziert werden soll. Aus unserer Sicht ist es aber notwendig, dass alle Asylwerberinnen und Asylwerber in der Zeit des Wartens einen möglichen Zugang zu Bildung, Arbeit und zum gesellschaftlichen Leben haben", betont die Integrationsreferentin.

Schaar verweist auf das im Jänner 2017 beschlossene Integrationsleitbild "Gemeinsam in Kärnten" und das gut ausgebaute Integrationsnetzwerk, das auch durch die digitale Integrationsplattform sichtbar gemacht wurde. "Die Plattform, die vor wenigen Monaten online gegangen ist, liefert hauptamtlichen und ehrenamtlichen Akteuren in den Kärntner Bezirken einen guten Überblick über bestehende Angebote und Kooperationspartner."
Das Schaffen von Integrationsangeboten, insbesondere zum Spracherwerb, sowie bildungsbezogene und arbeitsmarktvorbereitende Aktivitäten versteht die Integrationsreferentin als "zentrale Aufgabe für ein gedeihliches, friedliches Zusammenleben. In Kärnten haben sich über die letzten Jahrzehnte gute Projektstrukturen, die von Sprachkursen über Beratungsleistungen bis hin zur Unterstützung von Frauen reichen, aufgebaut und etabliert. Diese Strukturen gilt es aufrechtzuerhalten, was aber ohne die Unterstützung des Bundes nur schwer möglich ist."

In Kärnten wird derzeit an einem flächendeckenden Angebot von Spracherwerbsmaßnahmen gearbeitet. "Alle Asylwerberinnen und Asylwerber werden wir durch die Kürzungen der Bundesmittel aber nicht erreichen können", so Schaar, die unterstreicht, dass eine gelingende Integration Chancen und Potenziale nutzt. "Mangelnde Integration führt hingegen mittel- und langfristig zu gesellschaftlichen Problemen und verursacht hohe Folgekosten."



Quelle: Land Kärnten



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