K Puntigamer Sturm Graz: Statemet zur Stadionverbotsthematik

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SK Puntigamer Sturm Graz

27 Sep 03:00 2018 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

Wie bereits bei zahlreichen Anfragen in jüngerer Vergangenheit, darf der SK Puntigamer Sturm Graz aufgrund des laufenden Verfahrens keine konkreten Statements zur „Causa Becherwurf“ abgeben.

Sicherheitsthematisches Vorbild

Durch die von der medialen Berichterstattung ausgelöste Diskussion betreffend der „Thematik Stadionverbot“, seien aber einige Gedanken dazu festgehalten:

Der SK Sturm ist in der Vergangenheit rigoros und konsequent gegen Personen mit Stadionverbot vorgegangen. Im Rahmen eines Spiels wurde gegen eine solche Person gehandelt, das Stadionverbot exekutiert und ihr der Zutritt verweigert. Daraufhin wurde der SK Sturm von dieser Person zivilrechtlich geklagt und das Gericht hat entschieden, dass die datenschutzrechtliche Situation eine solche Vorgehensweise nicht erlaubt. Der Verein hat diesen Prozess verloren. Die derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen sind in keinster Weise mit der öffentlichen Forderung zur Durchsetzung eines Stadionverbots kompatibel. Die seit kurzem geltende DSGVO erschwert die Umsetzung derartiger Vorhaben zusätzlich. Derzeit ist die Exekution eines Stadionverbotes nur mittels persönlicher Kenntnis der betroffenen Personen durch die vereinsbezogenen Sicherheitsverantwortlichen möglich.

„Grundsätzlich wurde dem SK Sturm von Seiten der übergeordneten Verbände immer wieder kommuniziert, dass wir sicherheitsthematisch in vielerlei Hinsicht positiv wahrgenommen werden. Die Sicherheitsentwicklung in den letzten zehn Jahren ist bei Heimspielen in Liebenau eine ausgesprochen positive. Die Stadionverbots-Thematik kann nur unter Berücksichtigung des Gesetzgebers und der involvierten Verbände bundesligaweit diskutiert werden. Zur gesamten Becherwurf-Causa können wir aufgrund des laufenden Verfahrens leider keine genauen Angaben machen“, so Geschäftsführer Wirtschaft Thomas Tebbich.


Quelle: SK Puntigamer Sturm Graz



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