Jagdübereinkommen zwischen dem Kärntner Nationalparkfonds und der Kärntner Jägerschaft verlängert

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Lindwurm - Symbolbild
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22 Feb 22:00 2020 von Redaktion Salzburg Print This Article

LR.in Schaar, LR Gruber: Nationalparkgerechtes Wildtiermanagement weiterhin gewährleistet – Kärntner Nationalparkfonds und Kärntner Jägerschaft unterzeichneten Übereinkommen

Klagenfurt (LPD). Heute, Donnerstag, trafen sich Nationalparkreferentin LR.in Sara Schaar, Jagdreferent LR Martin Gruber und Landesjägermeister Walter Brunner im Schloss Mageregg, um das Übereinkommen zwischen dem Kärntner Nationalparkfonds und der Kärntner Jägerschaft zur Umsetzung des Wildtiermanagements in den Nationalparkrevieren bis 2030 zu unterzeichnen.

Bereits im Jahre 2006 wurde dem Nationalpark Hohe Tauern die internationale Anerkennung erteilt und die herkömmliche Jagd teilweise durch ein nationalparkgerechtes Wildtiermanagement ersetzt. Die Umsetzung in den sogenannten „Nationalparkrevieren“ erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Kärntner Jägerschaft und den Grundbesitzern auf der Grundlage des Kärntner Jagdgesetzes. „Es freut mich, dass das zugrundeliegende Übereinkommen mit allen Beteiligten gemeinsam erarbeitet wurde. Für den Nationalpark ist es wesentlich, dass Wildtiermanagement betrieben wird, jedoch dieses auf die speziellen Bedingungen eines Nationalparks abgestimmt ist. Gemeinsam mit LR Gruber und der Kärntner Jägerschaft ist dies nun für die nächsten zehn Jahre geregelt“, betont Nationalparkreferentin LR.in Sara Schaar.

Das unterzeichnete Übereinkommen zwischen dem Kärntner Nationalparkfonds und der Kärntner Jägerschaft wird auch von Jagd- und Agrarlandesrat Martin Gruber begrüßt, da auch in einem Nationalpark ein aktives Wildtiermanagement in Zusammenarbeit mit der Jägerschaft notwendig sei. Auch die Rückkehr des Großraubwildes werde darin berücksichtigt. „Dieses Problem wird in der Vereinbarung ernst genommen. Wölfe oder Bären halten sich nicht an Reviergrenzen. Deshalb ist es wichtig, dass alle Beteiligten in den Nationalparks dafür sensibilisiert sind“, so LR Gruber. Großraubwild wie Wolf, Luchs und Bär sowie Goldschakal und Fischotter werden daher ausdrücklich von erhaltenden und unterstützenden Maßnahmen in den Nationalparkrevieren ausgenommen. Wichtig für Landesrat Gruber ist auch die Miteinbeziehung der Grundbesitzer in der Vertragsvereinbarung: „Erstmals sind die Grundeigentümer nun mit drei Sitzen im Beirat vertreten, um den Interessen der Bäuerinnen und Bauern eine Stimme zu verleihen.“ Das sei ein positives Signal des gegenseitigen Verständnisses und der Zusammenarbeit von Jagd, Landwirtschaft und Naturschutz.

Auch die Kärntner Jägerschaft freut sich auf die weitere Kooperation mit dem Nationalpark Hohe Tauern. „Wir danken den zuständigen Landesräten Schaar und Gruber, dass die Vereinbarung wieder für die nächsten zehn Jahre zustande kommt. Jagd ist angewandter Naturschutz. Der Nationalpark erfüllt wichtige Aufgaben im Gefüge der Natur. Für Wildtiere sind zahlreiche Wildruhezonen vorgesehen. Wir brauchen Orte, wo Wildtiere ungestört von Menschen leben und sich entfalten können. Der Nationalpark Hohe Tauern ist dafür prädestiniert. Mit der Kooperationsvereinbarung ist der international anerkannte Nationalpark für die nächsten 10 Jahr wieder gut gerüstet“, bekräftigt Landesjägermeister Walter Brunner.

Für die Beratung des Kärntner Nationalparkfonds bei sämtlichen in den „Nationalparkrevieren“ durchzuführenden Maßnahmen wird ein Jagdbeirat bestehend aus elf Personen eingerichtet, in dem ab sofort auch Grundbesitzer Sitz und Stimme haben.



Quelle: Land Kärnten



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