Innsbruck in der Corona-Krise

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Der städtische Führungsstab vom Lagezentrum Magistrat rund um (v. l.) Stadträtin Elisabeth Mayr, Bürgermeister Georg Willi, Vizebürgermeister Johannes Anzengruber und Leiter des Lagezentrums, Branddirektor Helmut Hager, nahmen Stellung zu den Maßnahmen in Innsbruck.
Foto: IKM/Freinhofer
26 Mär 18:55 2020 von Redaktion International Print This Article

Aktuelle Übersicht zu den Maßnahmen

In den letzten Wochen wurde die Welt, wie wir sie gewohnt waren, auf den Kopf gestellt. Zum Schutz vor der Ausbreitung von Covid-19 gelten für alle BürgerInnen in Tirol bis Ostermontag, 13. April 2020, Verkehrsbeschränkungen. Es darf sich niemand mehr ohne triftigen Grund außerhalb seiner Wohnumgebung bzw. seines Wohnumfelds bewegen. Als Ausnahmen zählen nur berufliche Gründe, medizinische Versorgung und die Versorgung der Grundbedürfnisse. Das Verlassen des eigenen Wohnsitzes ist auf ein zeitlich und örtlich unbedingt notwendiges Minimum zu beschränken. Menschenansammlungen sind verboten.

Innsbruck ist als Landeshauptstadt und Ballungsgebiet im Zentralraum Tirols besonders gefordert. Im Rahmen eines Pressegesprächs via Livestream nahmen der städtische Führungsstab vom Lagezentrum Magistrat rund um Bürgermeister Georg Willi, Vizebürgermeister Ing. Mag. Johannes Anzengruber, BSc, der Leiter des Lagezentrums, Branddirektor Mag. (FH) Helmut Hager, sowie Stadträtin Mag.a Elisabeth Mayr Stellung zu den Maßnahmen, die in der Landeshauptstadt in den vergangenen 14 Tagen eingeführt wurden.

Stimmen zum Thema

„Ich verstehe die Innsbruckerinnen und Innsbrucker, dass Sie mit der derzeitigen Situation nicht glücklich sind. Die Verordnung des Bundes hat uns auch in Innsbruck dazu gezwungen, strikte Maßnahmen wie die Schließung der Promenaden zu setzen. Ich darf den Bürgerinnen und Bürgern versichern, dass wir uns die Entscheidung nicht leicht gemacht haben und bedanke mich für das großteils entgegengebrachte Verständnis und die Geduld“, wendet sich Bürgermeister Willi an die Bevölkerung.

„Die Corona-Krise fordert uns alle physisch und psychisch enorm. Täglich kommen neue Herausforderungen auf uns zu. Oberste Priorität haben die Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge sowie darauf folgend eine Grundsicherung essentieller Bedürfnisse für Bedürftige, Alleinerziehende und Wohnungslose. Eine besonders wichtige Aufgabe ist jetzt der Schutz der älteren Bürgerinnen und Bürger, die zur gefährdetsten Risikogruppe zählen. Wir müssen alles daran setzen, dass die Bewohnerinnen und Bewohner der Wohn- und Pflegeheime von einer Infizierung verschont bleiben. Das Besuchsverbot ist eine wichtige Maßnahme. Auch das Pflegepersonal ist angehalten, noch vorsichtiger und achtsamer zu sein. Vielen Dank an alle für die hervorragende Arbeit, die geleistet wird“, informiert Vizebürgermeister Anzengruber.

„Es war und ist mir wichtig, die Bevölkerung möglichst direkt, klar und deutlich über die zu setzenden Maßnahmen in den Bereichen meiner Zuständigkeit zu informieren sowie Vorkehrungen zu treffen, die den Familien helfen, diese schwierigen Tage bestmöglich zu meistern. Aus diesem Grund werden beispielsweise die Betreuungsgebühren in den städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen und für die schulische Nachmittagsbetreuung vorerst ausgesetzt“, erklärt Stadträtin Mag.a Elisabeth Mayr.

„Ziel der Arbeit im Lagezentrum Magistrat ist es, Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Versorgung bei gleichzeitiger Eindämmung des Virus zu koordinieren. Dabei ist strukturiert vorzugehen, da sich die Situation ständig verändert und stets angepasste Maßnahmen gesetzt werden müssen. Weiters gilt es vorausschauende Planungen vorzunehmen. Konkret sind zum Beispiel die Vorkehrungen für die Unterbringung von Obdachlosen oder für das Hochfahren von Notfallspitälern ein großes Thema“, so der Leiter des Einsatzstabes Hager.

Zahlen für Innsbruck

Erfahrungswerte zeigen, dass ohne verkehrsbeschränkende Maßnahmen tägliche Steigerungsraten bei den infizierten Personen von 25 bis 35 Prozent keine Seltenheit sind. Innsbruck liegt aktuell darunter. Das könnte ein erstes Indiz sein, dass die Maßnahmen wirken. Über die letzten zehn Tage betrachtet ist die Anzahl der positiv getesteten Personen im Durchschnitt pro Tag um 16 Prozent gestiegen. Zuletzt hat sich die Entwicklungskurve etwas abgeflacht, und auch die Ausbreitungsgeschwindigkeit hat sich verlangsamt. Mit Stand 25. März waren 265 COVID-19-Fälle registriert. Die Altersstruktur der Betroffenen stellt sich in Innsbruck etwas anders dar als im Landesschnitt: Derzeit trifft das Virus in der Landeshauptstadt vor allem 20 bis 29-Jährige.

Konkrete Innsbrucker Maßnahmen Sport

  • Städtische Turnhallen, Sportplätze und Kegelbahnen, die Schwimmbäder der Innsbrucker Kommunalbetriebe (IKB), die Anlagen des Sillside, das Kletterzentrum sowie die Sportstätten der Olympiawold bzw. des Landessportcenters sind seit 12. März 2020 geschlossen.

Magistrat

  • Seit 16. März 2020 gilt im Magistrat der Notbetrieb. Dieser wird jedenfalls bis 3. April 2020 im Sinne eines „sicherheitsoptimierten“ Notbetriebes fortgeführt.
  • Eine zusätzliche Maßnahme der Risikominimierung ist die Aussetzung von Verhandlungen und vorgeladenen Vernehmungen. Davon betroffen sind insbesondere Straf-, Bau- und Betriebsanlagengenehmigungsverfahren.

Parken

  • Die Parkraumbewirtschaftung wurde in Innsbruck mit 16. März 2020 aufgehoben. ArbeiternehmerInnen wird es dadurch erleichtert, mit ihrem PKW zur Arbeit zu fahren und damit einer möglichen Ansteckungsgefahr in den öffentlichen Verkehrsmitteln zu entgehen.

Umweltverbund (Öffentlicher Verkehr, Radfahren und zu Fuß gehen)

  • Die Bergbahnen rund um Innsbruck, so wie in ganz Tirol, sind geschlossen. Seit 17. März 2020 gilt das auch für die Hungerburgbahn. Die Innsbrucker Verkehrsbetriebe (IVB) fahren seit vergangener Woche laut Sonntagsfahrplan.
  • Die Maria-Theresien-Straße und die Altstadt wurden ab 24. März 2020 für den Fahrradverkehr freigeben. Diese Regelung gilt bis 30. April 2020 und betrifft die nördliche Maria-Theresien-Straße zwischen Anichstraße und Markt- bzw. Burggraben sowie den gesamten Bereich der Altstadt.
  • Zur Verhinderung der weiteren Verbreitung von Covid-19 ist das Betreten und Befahren von Wanderparkplätzen seit 20. März 2020 per Verordnung verboten. Weiters sind die gesamte Innpromenade und das Sillufer gesperrt. Die Sperren gelten auch für alle städtischen Park- und Grünanlagen sowie Spiel- und Sportplätze und Hundewiesen.

Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen

  • Die Hotline „Innsbruck hilft“ wurde unter der Telefonnummer 0512 5360 6120 eingerichtet. Diese ist von Montag bis Freitag von 8.00 bis 14.00 Uhr für Menschen, die Unterstützung brauchen, zu erreichen. Zudem entlastet die Stadt Innsbruck die Hotline 1450 - und damit die Leitstelle Tirol - seit 17. März 2020 mit Personalressourcen.

Kinderbetreuung

  • Städtische Kindergärten sowie Horte sind bis auf Weiteres im Notbetrieb. Um die Betreuung von Zuhause aus zu gewährleisten, gibt es für Berufstätige die vom Bund geschaffene Möglichkeit der Sonderbetreuungszeit. Eine Vorlage der Stadt Innsbruck für Eltern und ArbeitgeberInnen soll die Beurteilung allfälliger Beantragungen erleichtern.
  • Die Betreuungsgebühren in den städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen sowie Schülerhorten und für die schulische Nachtmittagsbetreuung werden vorerst nicht eingehoben, lediglich die Anfang März tatsächlich konsumierten Mittagessen werden wie gewohnt verrechnet.
  • In der Osterferienwoche sind jene städtischen Betriebe offen, die bereits im Vorfeld für die Ferienbetreuung vorgesehen waren.
  • Die Jugendzentren der Innsbrucker Sozialen Dienste (ISD) sind seit 12. März 2020 geschlossen.

Wirtschaft

  • Für alle jene Betriebe, die um einen Gastgarten angesucht haben, wird der zu leistende finanzielle Beitrag bis auf Weiteres eingefroren und erst wieder mit der Aufhebung der Maßnahmen rund um Covid-19 bzw. frühestens ab Juli fällig.
  • Für UnternehmerInnen, die aufgrund der Maßnahmen zur Corona-Krise nachweislich Einnahmenverluste oder einen völligen Einnahmenentfall haben, wird die monatlich fällige Kommunalsteuer mit einem formlosen Schreiben an das Referat Gemeindeabgaben-Vorschreibung bis auf Weiteres gestundet. Vorschreibungen von Säumniszuschlägen und von Stundungszinsen erfolgen im Falle dieser Stundungsansuchen nicht.
  • Die IKB als strategisch wichtige Tochtergesellschaft wird ebenfalls entsprechende kundenfreundliche Maßnahmen wie Zahlungserleichterungen, höhere Upload-Bandbreite zur Verbesserung des Home-Office oder Erleichterungen wie keine Mahnungen und Stromabschaltungen setzen.

Subventionen

  • Da die Bestimmungen der Subventionsordnung nicht durchgehend eingehalten werden können, ermöglicht die Stadt Innsbruck, dass FörderwerberInnen zur Aufrechterhaltung ihres Betriebes oder der Liquidität unter bestimmten Vorgaben rasch und unbürokratisch Subventionen erhalten.

Kultur

  • Die Stadtbibliothek Innsbruck wurde gemeinsam mit der Galerie Plattform6020 mit 11. März geschlossen. Während der Verkehrsbeschränkungen wird ein digitales Lese- und Kulturangebot zur Verfügung gestellt. Insgesamt können mehr als 11.000 eMedien (Bücher, Zeitschriften, Hörbücher) heruntergeladen werden. Die eMedien funktionieren am Computer, an mobilen Geräten (Laptop, Smartphone, Tablet) und ebook-Readern. Zusätzlich kann auf das Online-Lexikon Brockhaus.at zugegriffen werden. Außerdem bietet die Stadtbibliothek ein E-Learning-SchülerInnentraining als Lernunterstützung sowie spezielle Kinder- und Jugendlexika an. Angemeldete LeserInnen können dieses Service kostenlos von Zuhause aus nutzen.
  • Auch das Museum Goldenes Dachl und das Stadtarchiv sind seit 14. März geschlossen.

Aussetzung von Stadtsenat und Gemeinderat

Um das Ansteckungsrisiko zu minimieren, setzen der Innsbrucker Stadtsenat und Gemeinderat weiterhin ihre Sitzungen aus. Diese per Videokonferenzen abzuhalten, ist laut Stadtrecht nicht möglich, da Stadt- und GemeinderätInnen dazu physisch anwesend sein müssen.

„Die Stadt Innsbruck bleibt selbstverständlich auch in diesen ungewöhnlichen Zeiten regierungsfähig. Das Notrecht ist notwendig, um schnell handeln zu können und um auf die sich schnell ändernden Situationen reagieren zu können. Der ständige Austausch mit den Mitgliedern des Stadtsenats und Gemeinderats funktioniert bestens, dafür möchte ich allen meinen Dank aussprechen“, betont Bürgermeister Willi.

Hintergrund: Struktur des Lagezentrums Magistrat

Seit 13. März 2020 ist das Lagezentrum Stadtmagistrat täglich von 6.00 bis 22.00 Uhr im 6. Stock des Rathauses besetzt, und für Notfälle rund um die Uhr erreichbar. Von Montag bis Sonntag finden im Plenarsaal Stabsbesprechungen des Einsatzstabes statt. Hier werden Informationen zum Lagebild weitergegeben und die nächsten Schritte abgesprochen. Seit dieser Woche sind auch die Stadtpolizei Innsbruck und die Rettung Innsbruck Teil der Beratergruppe der Einsatzführung. Von Montag bis Freitag finden zudem Besprechungen mit den Beteiligungen, wie Innsbrucker Sozialen Dienste (ISD), Markthalle, Innsbrucker Immobilien Gesellschaft (IIG), Olympiaworld (OSVI), Innsbrucker Kommunalbetriebe (IKB), Innsbrucker Verkehrsbetriebe (IVB) und den Abteilungsleitungen im Magistrat statt. Der enge Austausch hat sich insgesamt bewährt, um die vielfältigen Themen, die in der aktuellen Krise auf die Stadt Innsbruck zukommen, möglichst koordiniert zu bewältigen. KR


Quelle: Stadt Innsbruck



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