Hunde auf Spielplätzen – Stadt fordert Rücksicht

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Setzen sich für mehr Sicherheit und Sauberkeit auf Innsbrucks städtischen Spielplätzen ein (von links): Amtsleiter Elmar Rizzoli (Allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen), Stadträtin Uschi Schwarzl, Vizebürgermeister Franz X. Gruber und Referatsleiter Stefan Engele (Grünanlagen) nehmen die HundebesitzerInnen in die Pflicht.
Foto: IKM/Kubanda
14 Jul 11:00 2019 von Redaktion Salzburg Print This Article

Sicherheit und Sauberkeit als erklärtes Ziel

Rund 4.400 Hunde sind derzeit in der Landeshauptstadt gemeldet und mittels Chip gekennzeichnet. Sie sind steter Begleiter und benötigen ausreichende Auslaufflächen. Die Stadt Innsbruck hat dafür insgesamt sieben „Hundewiesen“ errichtet, in denen sich die Vierbeiner austoben können. Für viele Innsbrucker BürgerInnen stellen Hunde aber auch ein Ärgernis dar.

Dringender Appell
Mit einer wachsenden Zahl von Beschwerden ist nun die Stadt Innsbruck konfrontiert, was Hunde auf Spielplätzen betrifft. Sowohl die Verunreinigung der Anlagen als auch nicht angeleinte Hunde werden von Eltern immer wieder als Problem gemeldet. Die Verantwortlichen der Stadt Innsbruck fordern deswegen alle HundebesitzerInnen zur Rücksichtnahme auf, insbesondere jene, die als HundebesitzerInnen mit ihren eigenen Kindern einen Spielplatz besuchen.

Vizebürgermeister Franz X. Gruber führt aus: „Mir ist ein gutes Miteinander in Innsbruck sehr wichtig. Deshalb versuchen wir es noch einmal mit einem dringenden Appell an die Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer: Hunde haben in Sandkästen nichts zu suchen, ebenso dürfen sie auf Spielplätzen nicht frei herumlaufen und schon gar nicht diese durch Hinterlassenschaften verunreinigen. Zusätzlich werde ich die Mobile Überwachungsgruppe mit der Durchführung von Schwerpunktkontrollen und einer ‚Aktion scharf‘ beauftragen.“

Die für die städtischen Grünanlagen und damit auch für die meisten Spielplätze politisch zuständige Umweltstadträtin Mag.a Uschi Schwarzl appelliert ebenfalls an das Miteinander: „Unser erklärtes Ziel ist es, dass unsere Spielplätze sauber sind und vor allem auch, dass sich Eltern und Kinder dort sicher und wohl fühlen. Ich hoffe, unser dringender Appell und die ‚Aktion scharf‘ führen dazu, dass die Regeln, die es auf den Spielplätzen zu beachten gibt, wieder eingehalten werden“, und ergänzt: „Sollte das nicht der Fall sein, werden sich das Amt für Grünanlagen und die Mobile Überwachungsgruppe weitere Schritte überlegen.“

Verhalten auf Spielplätzen
Amtsvorstand für Allgemeine Sicherheit und Leiter der Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG), Elmar Rizzoli, weist auf die ortspolizeilichen Vorschriften bei der Mitnahme von Hunden auf Spielplätze hin: „Nach Paragraph vier der städtischen Spielplatzordnung sind Hunde auf Spielplätzen an einer nicht mehr als zwei Meter langen Leine zu führen und von Spielgeräten, Rasen und Grünflächen, von Pflanzungen, Sandkästen und Brunnen fernzuhalten. Hundekot ist von den Hundehalterinnen und Hundehaltern in Abfallbehältern zu entsorgen.“ Stefan Engele, Referatsleiter im Amt für Grünanlagen, fügt hinzu: „Darüber hinaus gilt in allen städtischen Parkanlagen der Leinenzwang.“

Die Verantwortlichen weisen zusätzlich darauf hin, dass auf Spielplätzen der Konsum alkoholischer Getränke verboten ist, ausgenommen im Rahmen und im Umfang von behördlich erlaubten öffentlichen Veranstaltungen. Für alle Spielplätze gilt ein generelles Rauchverbot.

Der Strafrahmen bei Nichteinhaltung der Spielplatzordnung beträgt je nach Delikt zwischen 360 und 2.000 Euro.


Quelle: Stadt Innsbruck



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