Salzburg: Größtes Gesetzesvorhaben schafft Entwicklungsmöglichkeiten für Einheimische

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im Bild: Franz Moser, Leiter Abteilung Lebensgrundlagen und Energie, Christine Itzlinger-Nagl, Leiterin Abteilung Raumplanung und Wohnen, Landesrat Josef Schwaiger
Foto: Land Salzburg/Neumayr/Leopold
02 Okt 06:00 2022 von Redaktion Salzburg Print This Article

Spekulation wird gestoppt / Grünland, Wohnungen und Bauland für Salzburger gesichert / Keine Zweitwohnsitze mehr

(LK) Das neue Salzburger Grundverkehrsgesetz und die Novelle des Raumordnungsgesetzes werden am kommenden Mittwoch im Landtag einlaufen und sollen noch dieses Jahr beschlossen werden. „Mit dem neuen Grundverkehrsgesetz ist jetzt das Gesetzespaket vollständig. Erstmalig greifen demnach Grundverkehrsgesetz, Baurecht und Raumordnungsgesetz ineinander, um Spekulation und Zweitwohnsitze effektiv zu stoppen und Grund und Boden für Einheimische zu sichern“, stellt Landesrat Josef Schwaiger bei einem Pressegespräch klar.

„In den vergangenen Jahrzehnten gab es kein Ineinandergreifen der bestehenden Gesetze, sie waren nicht aufeinander abgestimmt. Das neue Paket definiert klar und deutlich wer und unter welchen Bedingungen zukünftig Grünland und Bauland im Bundesland erwerben kann und wie dieses genutzt wird. Damit sichern wir Grünland für die landwirtschaftliche Produktion und zeigen spekulativem Leerstand und Zweitwohnsitzen die rote Karte“, sagt Landesrat Josef Schwaiger.

Schwaiger: „Zahnräder greifen perfekt ineinander.“

„Unser Ziel wurde erreicht: Wir haben nun erstmals präzise abgestimmte Rechtsmaterien, die wie Zahnräder perfekt ineinandergreifen. Damit verfügen die zuständigen Stellen über alle notwendigen Werkzeuge, um gegen Spekulation mit Grund und Boden vorzugehen. Ebenfalls gibt es nun im Grundverkehr einen einheitlichen Vollzug im gesamten Bundesland. Statt bisher fünf Bezirkskommissionen sieht die Novelle lediglich eine weisungsfreie landesweite Grundverkehrskommission vor. Das vereinfacht den Vollzug von Rechtsgeschäften“, so Josef Schwaiger. „Insgesamt verfolgen wir mit den Gesetzen zwei Ziele. Erstens wird Grünland für die Landwirtschaft sowie Immobilien und Bauland für die einheimische Bevölkerung gesichert. Und zweitens werden neue Widmungen für Zweitwohnsitze verunmöglicht“, führt der Landesrat weiter aus.

Salzburg ist mit neuem Grundverkehrsgesetz Vorreiter

Österreichweit ist Salzburg bei der Neuregelung des sogenannten grünen Grundverkehrs – er bezieht sich auf landwirtschaftliche Flächen – und des grauen Grundverkehrs – er umfasst Bauland und Immobilien – Vorreiter. „Die Schlupflöcher der Vergangenheit sind geschlossen. So konsequent wie wir ist kein anderes Bundesland“, stellt Josef Schwaiger fest, der sich bei allen zuständigen Abteilungen und der Legistik für die hervorragende Arbeit an diesem Gesetzespaket bedankt.

Einführung eines Bodenrichtpreises und klare Definitionen

Grüner Grundverkehr - Landwirtschaftliche Grundstücksverkehr

  • Neudefinition von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken in Richtung der tatsächlichen Nutzung (Bewirtschaftungskonzept und Nutzungspflicht für 15 Jahre egal wer es erwirbt, ansonsten Versteigerung).
  • Neudefinition der Landwirtschaft. 75 Prozent der Fläche müssen selbst bewirtschaftet werden.
  • Die räumliche Nähe ist für einen privilegierten Erwerb durch Landwirte ausschlaggebend. 20 Kilometer zu landwirtschaftlicher Nutzfläche, 60 für Forst- und Almflächen.
  • Klare Definition von Großgrundbesitz mittels Einheitswert.
  • Einführung eines am Ertragswert orientierten Bodenrichtpreises statt des bisher verwendeten ortsüblichen Preises.

Grauer Grundverkehr – Bauland und Immobilen

  • Begriffsdefinition des Hauptwohnsitzes und Nachweispflicht für dessen Begründung (zum Beispiel Sozialversicherung, Arbeitgeber, Schulbesuch der Kinder).
  • Beim Kauf von Liegenschaften und Wohnungen braucht es künftig eine Positiverklärung zur Nutzung als Hauptwohnsitz, somit sind Zweitwohnsitze und Leerstand weitgehend ausgeschlossen.
  • Fristen für die Aufnahme der Nutzung: Ein Jahr für bebautes Grundstück, fünf Jahre bei umfassender Sanierung eines Gebäudes, sieben Jahre bei unbebauten Grundstücken.

Bisherige Maßnahmen zeigen Wirkung

„Salzburg hat in den vergangenen Jahren bereits seine Hausaufgaben bei sparsamem Umgang mit Grund und Boden gemacht. Wir haben österreichweit – mit Ausnahme von Wien – den geringsten Anteil am Bodenverbrauch. Bei den Zweitwohnsitzen weisen wir mittlerweile sogar eine Negativbilanz auf“, sagt Josef Schwaiger und ergänzt: „Obwohl Salzburg knapp fünf Prozent des Dauersiedlungsraums Österreichs aufweist, haben wir mit einem Anteil von einem Prozent den geringsten Bodenverbrauch im Bundesländervergleich.“ Der Hebel dafür waren das neue Raumordnungs- und Bautechnikgesetz. „Dort wurde auch die Basis dafür geschaffen, dass Supermärkte überbaut werden können. In Obertrum werden gerade 24 Wohnungen auf dem neuen Spar-Supermarkt errichtet. Ebenso können Dachstühle um 75 Zentimeter gehoben werden. Dadurch entsteht günstiger und zusätzlicher Wohnraum ohne Flächen zu versiegeln“, so Schwaiger.

Nächster Schritt Landesentwicklungsprogramm

Ebenfalls noch in diesem Jahr soll das Landesentwicklungsprogramm mittels Verordnung von der Landesregierung beschlossen werden. „Hier befinden wir uns auf der Zielgeraden. Mit diesem Instrument setzten wir den konsequenten Salzburger Weg in der Raumordnung fort. Sparsamer Umgang mit Grund und Boden sowie leistbares Wohnen und auch das Hintanhalten von Zweitwohnsitzen, Steuerung des Tourismus und die Schaffung der Grundlagen für Erneuerbare Energie sind dabei beispielhaft genannt“, stellt der Landesrat abschließend fest.


Quelle: Land Salzburg



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