Graz: Verpflichtendes Kinderbetreuungsjahr
Kinder, die im Zeitraum vom 1.9.2013 bis einschließlich 31.8.2014 geboren sind, müssen mit Herbst 2019 eine Kinderbetreuungseinrichtung besuchen.
In welchem Ausmaß und wo?An 5 Tagen pro Woche und mindestens halbtägig in einem Kindergarten, in einer alterserweiterten Gruppe oder in einem Kinderhaus.
Welche Kosten fallen beim verpflichtenden Kinderbetreuungsjahr an?Bei einem Halbtagesplatz (ohne Mittagessen) entstehen keine Kosten.
Was, wenn mein Kind eine Kinderbetreuungseinrichtung außerhalb von Graz besuchen wird?Wenn das Kind den Hauptwohnsitz in Graz hat, aber eine Einrichtung außerhalb von Graz besucht, ist dem ABI-Service bis 30. April 2019 bekanntzugeben, welche Kinderbetreuungseinrichtung ihr Kind im Kinderbetreuungsjahr 2019/2020 besuchen. Eine schriftliche Bestätigung der Kinderbetreuungseinrichtung ist unbedingt beizulegen.
Quelle: Stadt Graz