Freispruch im Prozess nach tödlicher Explosion auf Schießplatz

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Freispruch im Prozess nach tödlicher Explosion auf Schießplatz
Foto: Matthias Lauber
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Am 01. Februar 2018 ist es auf dem Schießplatz zur folgenschweren Explosion gekommen.
Foto: Matthias Lauber
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08 Jun 03:50 2019 von Lauber Matthias Print This Article

WELS/DESSELBRUNN. Nach der Explosion in einem Schießstand in Desselbrunn (Bezirk Vöcklabruck) mit tödlichem Ausgang im Februar 2018 ist am Freitag beim Prozess der Eigentümer der Anlage freigesprochen worden. Bei der Explosion am 01. Februar 2018 auf einem Schießplatz in Desselbrunn ist ein Mann so schwer verletzt worden, dass er wenige Tage danach seinen Verletzungen erlag. Ein zweiter Mann wurde schwer verletzt. Am 06. Mai 2019 startete am Landesgericht Wels der Prozess gegen den Eigentümer der Anlage, der Prozess wurde vorerst auf unbestimmte Zeit vertagt. Bei der Fortsetzung am Freitag ist der Eigentümer der Anlage nun freigesprochen worden. Im Prozess hat sich immer wieder die Frage um einen Teppich gedreht, wer diesen auflegen, beziehungsweise auflegen hat lassen, was dann in weiterer Folge dazu führte, dass sich Treibladungsreste in diesem sammelten und entzündeten. Der Eigentümer des Schießplatz ist am Freitag freigesprochen worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


Quelle: www.laumat.at



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