Fragen und Antworten zu den Grenzregelungen

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Foto: Land Salzburg
21 Mär 17:04 2020 von Redaktion Salzburg Print This Article

Ein- und Ausreise eingeschränkt / Ärztliches Attest und diverse Bestätigungen nötig

(LK) Seit einigen Tagen gibt es Kontrollen an den Grenzen zwischen Österreich und Deutschland. Und zwar auf beiden Seiten und mit teilweise unterschiedlichen Regelungen. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten dazu.

Wer kann derzeit nach Deutschland einreisen?

Die Einreise nach Deutschland ist zu folgenden Zwecken möglich:

  • Warenverkehr

  • berufsbedingte Gründe (z.B. Grenzgänger, Berufspendler oder Dienstleistungsverkehr). Wichtig ist, dass diese berufliche Notwendigkeit durch geeignete Unterlagen nachgewiesen werden muss (unter anderem: Arbeitsvertrag, Auftragsunterlagen, Grenzgängerkarte)

  • triftige persönliche Gründe (z.B. ärztliche Behandlung)

  • Rückkehr an den Hauptwohnsitz

Welche Berufsgruppen dürfen über das kleine deutsche Eck pendeln?

Folgende Transitpendler dürfen die Grenze Steinpass/Melleck, Walserberg Autobahn und Walserberg Bundesstraße passieren:

  • Mitarbeiter von Blaulichtorganisationen

  • Ärzte, Krankenhaus- und Pflegepersonal

  • Mitarbeiter der kritischen Infrastruktur (beispielsweise Telefon, Internet, Gas, Wasser, Strom, öffentlicher Verkehr)

  • Mitarbeiter in der Daseinsvorsorge (beispielsweise Müllabfuhr, Klärschlammentsorgung).

Voraussetzung für den Grenzübertritt ist eine ausgefüllte Bestätigung des Arbeitgebers (siehe Beilage).

Wer braucht für den Grenzübertritt nach Österreich ein ärztliches Zeugnis?

Alle Personen, die aus Deutschland nach Österreich einreisen wollen, haben ein ärztliches Zeugnis über ihren Gesundheitszustand mit sich zu führen und vorzuweisen, dass der molekularbiologische Test auf SARS-CoV-2 negativ ist. Das ärztliche Zeugnis darf bei der Einreise nicht älter als vier Tage sein. Personen, die ein solches Zeugnis nicht vorlegen können, wird die Einreise verweigert. Ausgenommen von dieser Regelung sind ausgewiesene Berufspendler sowie im Waren- und Güterverkehr beschäftigte Personen.

Sollten österreichische Staatsbürger kein Zeugnis bei der Einreise vorweisen können, dürfen sie nur einreisen, wenn sie unterschreiben, dass sie sich in den nächsten 14 Tagen in häusliche Quarantäne begeben.

Wer stellt dieses Gesundheitszeugnis aus?

In Österreich wird das Zeugnis nach erfolgter Testung durch den zuständigen Arzt ausgefertigt. In Deutschland muss diese Frage direkt mit den Gesundheitsbehörden vor Ort abgeklärt werden, da die einzelnen Bundesländer teilweise unterschiedlich vorgehen.

Komme ich als Österreicher mit Hauptwohnsitz in Deutschland über die Grenze?

Österreicherinnen und Österreicher mit Hauptwohnsitz in Deutschland dürfen laut den kundgemachten Bestimmungen des deutschen Innenministeriums in Deutschland einreisen. Zurück nach Österreich darf man aber nur mit ärztlichem Attest, sofern man nicht unter die Ausnahmen fällt. Hat man kein Attest, darf man nur einreisen, wenn man sich verpflichtend in eine 14-tägige Heimquarantäne begibt. Alle nicht notwendigen Reisen sollten demnach grundsätzlich vermieden werden.

Wie komme ich als Deutscher in Österreich mit Hauptwohnsitz in Deutschland nachhause zurück?

Laut den deutschen Bestimmungen dürfen deutsche Staatsbürger in Deutschland einreisen. Zurück nach Österreich darf man allerdings nur mit ärztlichem Attest. Ansonsten wird man bei der Wiedereinreise nach Österreich an der Grenze zurückgewiesen.

Wie komme ich als Österreicher mit Hauptwohnsitz in Österreich aus Deutschland nach Österreich zurück?

Grundsätzlich waren alle Österreicherinnen und Österreicher vom Außenministerium aufgerufen, sich so rasch wie möglich nach Österreich zurück zu begeben. Fällt man nicht unter die Ausnahmeregelung und kommt man nun ohne ärztliches Attest zur Grenze, muss man verpflichtend in 14-tägige häusliche Quarantäne.

Wie komme ich als Deutscher ohne festen Hauptwohnsitz in Österreich nach Österreich zurück?

Auch in diesem Fall gilt: Sofern man nicht unter die Ausnahmen fällt, muss man ein ärztliches Attest vorweisen. Sonst wird man an der Grenze zurückgewiesen.

Formulare und Bestätigungen

Für österreichische und deutsche Berufspendler sind vorgefertigte Pendlerbescheinigungen mitzuführen.

Mehr zum Thema:

Grenzkontrollen: Einigung mit deutschen Behörden



Quelle: Land Salzburg



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