EuGH/Airbnb-Urteil: Wien fordert von EU klare Regeln

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Wien

21 Dez 12:00 2019 von Redaktion Salzburg Print This Article

Hanke: „Die EU muss die E-Commerce-Richtlinie völlig neu denken“

Der EuGH hat in einem gestern veröffentlichten Urteil festgestellt, dass Airbnb als Dienst der Informationsgesellschaft einzustufen ist. „Damit können sich touristische Plattformen weiterhin auf längst nicht mehr zeitgemäße Regelungen berufen und eine transparente Zusammenarbeit mit den Städten ablehnen. Die EU-Kommission muss die E-Commerce-Richtlinie völlig neu denken und den technischen Entwicklungen anpassen“, so Hanke mit Verweis auf den Umstand, dass diese Richtlinie aus dem Jahre 2000 stammt. „Zur Erinnerung: Das erste Smartphone gab es 2007, Airbnb wurde 2008 gegründet, Apps waren 2000 unvorstellbar.“

„Umso mehr muss jetzt die Schaffung klarer Regeln für Digital-Plattformen wie Airbnb & Co. vorangetrieben werden“, so Hanke. Er verwies auf den einstimmigen Beschluss im Europäischen Ausschuss der Regionen Anfang Dezember diesen Jahres. Auf Initiative der Stadt Wien fordern die Regionen und Städte darin eindeutige Bestimmungen, die die Digitalwirtschaft rechtlich absichern und die Vollziehung von Regeln durch die zuständigen öffentlichen Behörden sicherstellen.

„Wir brauchen Lösungen: bei der Besteuerung, im Bereich Wohnen durch die Kurzfristvermietung, in der städtischen Mobilität und im Bereich des öffentlichen Raums“, erklärt Hanke. Wien werde daher alles daran setzen, dass im neuen Gesetzespaket, das die EU-Kommission 2020 zur Digitalwirtschaft präsentieren möchte, die Dimension der Städte jedenfalls enthalten sein wird. „Wir fördern in Wien digitale Anwendungen, wo immer das sinnvoll ist und den Menschen nützt. Aber keine Steuern zu zahlen oder regionale Regeln bewusst zu ignorieren – das ist nicht innovativ. Hier muss die EU ein hochgradiges Interesse daran haben, dass Fairness und Regeln für alle die Oberhand gewinnen“, bekräftigt Hanke. Man sei auch in konstruktiven Gesprächen mit dem Bund, da hier eine gute Koordination unumgänglich sei.

Den Städten in Europa und auf nationaler Ebene geht es vor allem um vier Punkte:

1. Der Zugang zu Plattform-Daten: Ohne Daten kann in einer digitalen Wirtschaft keine verwaltungseffiziente Vollziehung stattfinden.

2. Städte brauchen Rechtssicherheit: Derzeit gilt für digitale Unternehmen in der EU das Sitzlandprinzip, d.h. Rechtsstreitigkeiten müssen mit teils hohen Kosten und großem Aufwand in fremden Rechtssystemen ausgetragen werden. Diesbezüglich müssen die Rechte von Behörden in den Sitzländern klarer geregelt bzw. das Sitzlandprinzip überdacht werden.

3. Plattformen sind längst keine Schwarzen Bretter mehr, sondern haben viele spezielle Funktionen. Sie müssen daher auch für die Inhalte haften.

4. Der Sektor Wohnen muss gesondert geregelt werden bzw. unterliegt auch in den meisten Mitgliedstaaten der EU separaten Regeln. Da die Kurzfristvermietung nachgewiesenermaßen Wohnraum entzieht, bedarf es hier eines Schutzes der Wohnungssuchenden. (schluss)


Quelle: Stadt Wien



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