Erstes Jahr der Fischotter-Verordnung - Kontingent ausgeschöpft

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Foto: Fischotter / Symbolbild
05 Mär 09:00 2019 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

LR Gruber: Bereits vor Fristende 43 Tiere entnommen - Jagd wird ab Mai 2019 fortgesetzt - Fischbestände haben sich noch lange nicht erholt

Klagenfurt (LPD). Zwei Monate vor Fristende ist das Kontingent von 43 Fischottern, die zur Entnahme freigegeben worden waren, mit heutigem Tag ausgeschöpft. Die Bejagung ist deshalb nun zu unterbrechen und darf erst ab Mai 2019 fortgesetzt werden. "Alle betroffenen Jäger, die Fischotterfallen ausgebracht haben, sind informiert", so der zuständige Jagreferent Martin Gruber heute, Montag. Die Hauptentnahmegebiete waren die Bezirke St. Veit, Wolfsberg und Spittal. "Die Umsetzung der Verordnung ist sehr gut angelaufen, aber von einer Erholung der Fischbestände in Kärnten sind wir noch weit entfernt", gibt Gruber zu bedenken.

Die Fischotter-Verordnung ist im Mai 2018 in Kraft getreten und gilt vorläufig für zwei Jahre. Sie ermöglicht eine restriktive Entnahme von 43 Tieren pro Jahr, um den Fischotter-Bestand zu regulieren. Dabei werden vor allem Lebendfallen eingesetzt, die mit GPS-Koordinaten versehen und zwei Mal täglich kontrolliert werden müssen. 150 Jäger haben bisher die Schulungen dafür absolviert. Das zeige auch die deutliche Bereitschaft der Jägerschaft, das Land Kärnten bei seinen Bemühungen zu unterstützen, so Gruber. Denn für die Jäger sei der Fischotterfang mit sehr viel Aufwand verbunden.

Die Zahl, die zur Entnahme freigegeben wurde, ist in Relation zum Fischotterbestand in Kärnten und der jährlichen Zuwachsrate festgelegt worden. Die Fangquote beträgt 15 Prozent der adulten Fischotter. "Wir wollen den Fischotter in Kärnten nicht ausrotten, aber ganz klar so weit reduzieren, dass ein ökologisches Gleichgewicht wieder hergestellt wird, die Schäden an den Fischzuchten zurückgehen und sich unsere Gewässer erholen können. Deshalb müssen wir 2019 genau so weitermachen", erklärt der Landesrat. Danach könne er sich jedenfalls eine Verlängerung der Verordnung auf weitere zwei Jahre vorstellen, so Gruber.




Quelle: Land Kärnten



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