Entspannung, aber nicht Entwarnung

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Foto: Land Salzburg/Martin Wautischer
20 Nov 08:20 2019 von Redaktion Salzburg Print This Article

Zivilschutzwarnungen aufgehoben, aber weiterhin vorsorgliche Evakuierungen / B311 und Verbindung nach Bad Gastein bleiben gesperrt

(LK) Heute, Dienstag, konnten im Lauf des Tages auch für Muhr im Lungau und für Bad Hofgastein die Zivilschutzwarnungen aufgehoben werden. Die Aufräumarbeiten nach dem Strakregen gingen unvermindert weiter, doch wurden auch heute noch vorsorglich Häuser evakuiert, da nach wie vor mit Hangrutschungen zu rechnen ist.

„Mit vereinten Kräften wurde heute wieder Großartiges geleistet. Die zahlreichen Helferinnen und Helfer haben sich unermüdlich für eine rasche Beseitigung der Behinderungen und den Schutz von Personen und Gebäuden eingesetzt. Ihnen gilt unser großer Dank. Viele konnten wieder zurück in ihre Wohnhäuser. Insgesamt bleibt aber die Lage in den betroffenen Landesteilen ernst“, so Landeshauptmann Wilfried Haslauer. Im Gasteinertal sind nach wie vor mehr als 20 Häuser evakuiert, im Lungau nur noch ein Gebäude in Zederhaus. Bis auf wenige Ausnahmen haben morgen alle Schulen wieder Normalbetrieb.

B311 bis Donnerstag gesperrt

Einige, aber nicht alle Verkehrsverbindungen, konnten inzwischen freigegeben werden. Die B167 Gasteiner Straße zwischen Bad Hofgastein und Bad Gastein bleibt vorerst bis Freitag geschlossen, nur für Fahrten im öffentlichen Interesse wird die Straße morgen zwischen 8 Uhr bis 12 Uhr geöffnet. „Die Verbindung von Dienten nach Lend soll heute Abend noch freigegeben werden, jene nach Hintertal bleibt diese Woche noch gesperrt. Die B311 zwischen Schwarzach und Lend wird voraussichtlich am Donnerstagnachmittag wieder befahrbar sein“, berichtet der Pongauer Katastrophenschutzreferent Norbert Paßrucker. Im Lungau sind inzwischen alle Bundes- und Landesstraßen wieder befahrbar, als letztes konnte die B95 zwischen Tamsweg und Ramingstein freigegeben werden.

Land hilft bei Schäden

Ersten Schätzungen zufolge ist mit Schäden in der Höhe von rund sechs Millionen Euro zu rechnen. Geschädigte können einen Beihilfeantrag innerhalb eines halben Jahres nach dem Schadensereignis beim Land Salzburg über die Schadensgemeinde einreichen. Sie hilft bei der Antragstellung. Berücksichtigt werden können nicht versicherbare Schäden, die für die Geschädigten eine spürbare materielle Belastung verursacht haben. Das Antragsformular ist unter www.salzburg.gv.at/katastrophenfonds abzurufen.

Land hilft bei Schäden

Ersten Schätzungen zufolge ist mit Schäden in der Höhe von rund sechs Millionen Euro zu rechnen. Geschädigte können einen Beihilfeantrag innerhalb eines halben Jahres nach dem Schadensereignis beim Land Salzburg über die Schadensgemeinde einreichen. Sie hilft bei der Antragstellung. Berücksichtigt werden können nicht versicherbare Schäden, die für die Geschädigten eine spürbare materielle Belastung verursacht haben. Das Antragsformular ist unter www.salzburg.gv.at/katastrophenfonds abzurufen.


Quelle: Land Salzburg



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