Steiermark: Eine 53-Jährige wurde Mitte Oktober 2022 Opfer einer betrügerischen Investmentplattform. Beim Versuch, das investierte Geld wiederzuerlangen, wurde sie abermals betrogen.

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Polizeiauto - Symbolbild

09 Dez 13:33 2022 von Redaktion International Print This Article

"Cyber-Trading-Fraud" und "Recovery-Scam"

Beim sogenannten "Cyber-Trading-Fraud" werden potenzielle Anleger im Internet zu Geldzahlungen für vermeintlich lukrative Investitionsgeschäfte verleitet. Angeworben werden die Opfer über Internet-Werbeanzeigen, soziale Netzwerke, Anrufe aus eigens geschaffenen Call-Centern oder Massenmails. Die Tätergruppierungen arbeiten mit unzähligen Tarn- und Scheinfirmen in einer konzernähnlichen Struktur. Aufgaben wie Marketing, Call-Center-Betrieb, Softwareentwicklung und Geldwäscherei werden unabhängig voneinander arbeitsteilig unter einer Führung erledigt. Die Plattformen sind sehr professionell gestaltet und täuschen anfangs hohe Gewinne vor, um die Opfer zu weiteren Zahlungen zu verleiten. Das bezahlte Geld wird nicht angelegt, sondern verschwindet im kriminellen Netzwerk.

Die 53-Jährige aus dem Bezirk Liezen investierte Mitte Oktober 2022 einen höheren Geldbetrag über eine Internet-Plattform in eine Kryptowährung. Nachdem sie den Verdacht schöpfte, dass diese Investmentplattform möglicherweise betrügerisch und sie Opfer eines so genannten "Cyber-Trading-Fraud" geworden sein könnte, versuchte sie über mehrere Anbieter im Internet, das investierte Geld wieder zurückzuerlangen.

"Recovery-Scam"

Opfer einer betrügerischen Investitionsplattform erleiden oftmals einen beträchtlichen finanziellen Schaden, der mit großer Verzweiflung einhergeht. Beim Wiederbeschaffungsbetrug (auch "Recovery-Scam" genannt) bereichern sich Kriminelle an dieser Verzweiflung und kontaktieren die Opfer erneut. Dieses Mal in einer anderen Rolle: Sie versprechen das verlorene Geld zurückzuholen.

Die 53-Jährige suchte im Internet nach Anbietern, die ihr verlorenes Geld wieder beschaffen könnten. Sie wendete sich an derartige Anbieter und verließ sich dabei auf Angaben aus dem Internet. Als auch diese Investitionen nicht den erwünschten Erfolg zeigten, erstattete die Geschädigte Anzeige. Insgesamt dürfte ein Schaden in der Höhe eines sechsstelligen Betrages entstanden sein.

Tipps der Kriminalprävention

• Das schnelle Geld und hohe Gewinnchancen gibt es auch im Internet nicht. Wenn Ihnen etwas "zu schön scheint, um wahr zu sein", ist es höchstwahrscheinlich ein Betrug.
• Recherchieren Sie im Internet, ob es Warnungen oder Beschwerden zu diesen Plattformen oder Gesellschaften gibt, z.B.: Watchlist Internet, Suchmaschinen-Ergebnisseiten.
• Vergewissern Sie sich, dass im Falle von Trading- oder Handelsplattformen eine entsprechende Konzession der Finanzmarktaufsicht (FMA) besteht und prüfen Sie, ob bereits eine Warnung der FMA zu dieser Plattform oder den Betreibergesellschaften vorliegt. Hinweise und Anfragemöglichkeiten finden Sie unter www.fma.gv.at.
• Schauen Sie sich die Trading Plattform genau an: Ist ein Impressum angegeben? Ist ein Verantwortlicher telefonisch erreichbar? Nimmt man sich Zeit, Ihnen das Geschäftsmodell zu erklären? Wenn diese Punkte nicht zutreffen, lassen Sie die Finger von dem Geschäft.
• Lesen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kurz AGBs. Sind diese schlüssig und seriös?
• Wenn Sie nach der ersten Einzahlung sofort kontaktiert werden und nachdrücklich mehr Geld verlangt wird, zahlen Sie keinesfalls weitere Summen.
• Kreditkartenzahlungen sind teilweise bis zu drei Wochen stornierbar und die Zahlungen können rückgefordert werden.
• Wenn Sie bereits einen Schaden erlitten haben, erstatten Sie auf jeden Fall eine Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle. Sie brauchen sich nicht zu schämen - Ihre Mitarbeit kann für Ermittlungstätigkeiten hilfreich sein. Melden Sie den Sachverhalt auch der FMA.



Quelle: LPD Steiermark



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