Die Gewaltschutzzentren Österreichs vereinen sich

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Pressekonferenz des Bundesverbandes der Österreichischen Gewaltschutzzentren
Foto: Gewaltschutzzentren
28 Jän 07:00 2023 von OTS Print This Article

Mit Gewaltschutzzentrum Wien alle neun im Bundesverband

Marina Sorgo, Bundesverbandsvorsitzende der Österreichischen Gewaltschutzzentren, gab bei der heutigen Pressekonferenz bekannt, dass die Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie dem Bundesverband der Gewaltschutzzentren beigetreten ist und nun auch zu Gewaltschutzzentrum Wien umbenannt wird. „Für gewaltbetroffene Frauen ist ein einheitlicher Name und das geplante einheitliche Corporate Design aller Gewaltschutzzentren, von großer Bedeutung: Sie finden uns leichter, wenn sie Hilfe und Unterstützung suchen und können damit rechnen, dass alle Gewaltschutzzentren dieselben Qualitätsstandards für die Unterstützungsarbeit erfüllen“, betont Sorgo.

Karin Gölly, Stellvertretende Vorsitzende des Bundesverbandes, stellt aus den Reformvorschlägen, die die Gewaltschutzzentren erarbeiten, zwei wichtige Forderungen vor:

1. Weisungen können dazu beitragen, den Schutz von Opfern zu erhöhen. Aus diesem Grund sollten die bestehenden Weisungsmöglichkeiten im Strafgesetzbuch ausgeweitet werden. Als mögliche Weisungen kommen Kontakt- und Aufenthaltsverbote, Zuweisungen zu einem opferschutzorientierten Anti-Gewalt-Training oder zur Alkoholentzugstherapie in Frage.
Opfer sollen ein Antragsrecht (und nicht wie bisher bloß ein Anregungsrecht) auf Anordnung einer Weisung durch das Strafgericht erhalten. Weiters soll eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, dass die Exekutive über die Anordnung von Weisungen informiert wird und bei Verstößen gegen Weisungen einschreiten kann.

2. In Österreich haben Opfer von Gewalt einen Anspruch auf psychosoziale und juristische Prozessbegleitung im Strafverfahren, wenn dies zur Wahrung ihrer prozessualen Rechte und unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Betroffenheit erforderlich ist. Im Zivilverfahren gibt es lediglich den Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung und auch nur dann, wenn bereits im vorangegangenen oder parallelen Strafverfahren Prozessbegleitung in Anspruch genommen wurde.
Um die Prozessbegleitung im Zivilverfahren zu einem effizienteren Instrument auszubauen, bedarf es neben der psychosozialen Prozessbegleitung der gesetzlichen Verankerung eines Anspruchs auch auf juristische Prozessbegleitung.

Als größte Opferschutzeinrichtung, die 23.648 Fälle, im letzten Jahr unterstützte, stellt Marina Sorgo fest, dass Opfer von Gewalt, deren Angehörige und Nachbar:innen in den letzten Jahren mutiger geworden sind, sich an uns oder an die Polizei zu wenden. Das widerspiegeln auch die steigenden Zahlen. „Sich Hilfe zu suchen, ist selbstverständlicher geworden. Tatsache ist, dass wir dadurch im Laufe der letzten 25 Jahre eine sukzessive Steigerung der Klient:innen sowie auch der Betretungs- und Annäherungsverbote verzeichnen können. Das liegt daran, dass sich das Bewusstsein aufgrund der gesetzlichen Möglichkeiten erhöht hat und die Unterstützungsangebote für Betroffene ausgebaut wurden. Wurde vor 20 Jahren nur körperliche Gewalt als solche anerkannt, so wird heute auch die psychische Gewalt als solche wahrgenommen. Daher wenden sich mehr Klient:innen an uns oder suchen Hilfe bei der Polizei. Die Mehrzahl der häuslichen Gewalt haben zwar Männer zu verantworten, jedoch sind die meisten Männer in Österreich nicht gewalttätig.

Betreute Personen und Anzahl der Betretung- und Annäherungsverbote der letzten drei Jahre:

2022:
23.648 Beratene Personen
14.462 Betretungs- und Annäherungsverbote

2021:
22.039 Beratene Personen
13.546 Betretungs- und Annäherungsverbote

2020:
20.587 Beratene Personen
11.495 Betretungs- und Annäherungsverbote


Quelle: OTS



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