Kärnten: Coronavirus - Koordinationsgremium des Landes bereitet sich auf herausfordernde Monate vor

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Amt d. Kärntner Landesregierung - Symbolbild
© LPD Kärnten
31 Dez 12:00 2020 von Redaktion Salzburg Print This Article

LH Kaiser informiert nach Experten-Sitzung über Impfungen, Massentests und deren rechtliche Grundlagen – Kaiser: „Es stehen uns herausfordernde Monate bevor mit immensen Aufgaben, für vieles fehlen von Seiten des Bundes die rechtlichen Grundlagen! Pandemie-Entspannung mit Ende April zu erwarten!“

Klagenfurt (LPD). Eine lange Liste von Themen, die das öffentliche, gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben in Kärnten in den nächsten Monaten vor neue, große Herausforderungen stellen werden, hat heute das Koordinationsgremium des Landes im Beisein von LH Peter Kaiser behandelt. Die Themen ergaben sich auch aus einer Landeshauptleutekonferenz mit der Bundesregierung vor den Feiertagen. „Zusammengefasst: Es stehen uns in mehrfacher Hinsicht herausfordernde Monate bevor, personell, infrastrukturell, finanziell, organisatorisch und in der Kommunikation und Information. Es geht um längerfristige Massentests, Impfplan, Wohnzimmertests und ihre Erfassung, Kostenübernahmen durch den Bund und die gesamte Durchführung. In den wesentlichen Fragen sind jedoch sämtliche rechtliche Grundlagen für die Umsetzung ausständig. Fakt ist, dass laut Bund mit einer Entspannung der Pandemiesituation im April zu rechnen ist“, so Kaiser.

Derzeit werde auf mehreren Feldern gleichzeitig gearbeitet. Kärnten werde laut Kaiser dem Impfplan des Bundes folgen, damit auch eine strukturierte Vorgangsweise sichergestellt ist. „Ich sehe in der Impfung die einzige Möglichkeit, gegen das Coronavirus anzukommen. Das Ziel lautet also, eine möglichst hohe Anzahl an Impfungen durchzuführen“, so Kaiser. Dafür nötig sei eine entsprechende Information an die Bürger, wann, wo, wer in den nächsten Wochen und Monaten geimpft wird. Die ersten Schritte hat Kärnten bereits gesetzt und startet mit 5. Jänner. Das Land wolle, so Kaiser, Michael Ausserwinkler gewinnen und ihn ins Impf-Komitee des Bundes entsenden.

Kaiser sieht in den nun anstehenden Massentests und dem damit verbundenen „Freitesten“ auch eine Heranführung an die Impfung. „Die Massentests müssen über den 15. – 17. Jänner hinaus weitergeführt werden. Geht es nach den Vorstellungen des Bundes, sollte ein negatives Antigentestergebnis Gültigkeit für 48 Stunden haben. Derzeit fehlt für dieses Freitesten jegliche rechtliche Grundlage und ich bin gespannt, wie diese überhaupt aussehen könnte“, so Kaiser. Mit der von der Bevölkerung geforderten Proaktivität solle laut Kaiser letztlich die Impfwilligkeit gesteigert werden. Mit dem „Freitesten“ verbunden sein sollten quasi Eintrittsmöglichkeiten zu Kultur-, Sportveranstaltungen, sollten Urlaube ebenso ermöglicht werden wie Gasthausbesuche. „Sollte es eine rechtliche Grundlage geben, muss auch klar sein, dass für Jede und Jeden eine einheitliche Bestätigung gibt, egal, wo der Test stattgefunden hat, ob in einer Teststraße oder in einer Apotheke, bei Ärzten oder in einem großen Betrieb“, stellt Kaiser klar. Garantiert sei jedenfalls, dass die Kosten für sämtliche Tests der Bund übernimmt.

Eine besondere Herausforderung in jeglicher Hinsicht komme in diesem Zusammenhang auf die Bezirke zu. Bezirke mit einer 7-Tages-Inzidenz von 150 und mehr, sollten nach Vorstellungen des Bundes Massentests durchführen, ohne Test sollte eine Quarantäne verhängt werden. „Da kommt eine enorme Aufgabe auf die Bezirke zu – es geht um die Tests, um die Umsetzung und um die Nachvollziehbarkeit. Da sind noch viele Fragen offen und es ist wohl auch hier zu sehen: alles Vorgaben sollten eigentlich die Durchimpfung forcieren“, betont Kaiser.
So sei auch von mehrmaligen Tests für bestimmte Berufsgruppen gesprochen worden. Das bedeutet, dass zwei Millionen Berufstätige in Bildung und Pflege in Österreich zweimal wöchentlich getestet werden sollten.

Erleichterung erhofft man sich auch von den Wohnzimmertests, die demnächst auf den Markt kommen. „Ich sehe darin eine Erleichterung. Doch auch hier gilt, dass es ein einheitliches, zentrales Erfassungssystem geben muss, damit die Analyse der Pandemie und der Lage weiterhin möglich sind.
Weitere Themen, die mit dem Bund erörtert worden sind, sind die Entgeltfortzahlung bei Quarantäne und eine notwendige Fristverlängerung von 6 Monaten auf 12 Monate. Auch die Steuerfreistellung für Entschädigungen für freiwillige Helfer bei Massentests sei laut Kaiser vom Bund endlich zu erledigen. Am Arbeitsplatz sollte gelten, wer sich nicht testen möchte, muss zum eigenen Schutz und zum Schutz der Kollegen die FFP-Maske tragen. Auch dafür fehle laut Kaiser die rechtliche Grundlage.
Eine neue Verordnung lege laut Kaiser nun fest, dass in Pflegeheimen 2 x pro Woche Tests durchgeführt werden. Derzeit werden in Kärntens Pflegeheimen die Einverständniserklärungen für die Impfungen eingeholt.


Quelle: Land Kärnten



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