Kärnten: Coronavirus - Kärntner Zusatzmaßnahmen-Verordnung gilt ab morgen, Donnerstag

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Amt d. Kärntner Landesregierung - Symbolbild
© LPD Kärnten
03 Nov 17:34 2021 von Redaktion Salzburg Print This Article

FFP2-Maskenpflicht für Kundinnen und Kunden im gesamten Handel – 2G-Nachweis in Diskotheken, Clubs und bei Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmenden

Klagenfurt (LPD). Kärnten hat wie berichtet zusätzliche Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 verordnet. Sie gelten ab morgen, Donnerstag, bis einschließlich Sonntag, 7. November. So besteht für Kundinnen und Kunden im gesamten Handel eine FFP2-Maskenpflicht. Das gilt ebenso für Besucherinnen und Besucher von Museen, Kunsthallen, kulturellen Ausstellungshäusern, Bibliotheken, Büchereien und Archiven. Ein 2G-Nachweis ist laut der Kärntner Verordnung ab morgen beim Besuch von Diskotheken, Clubs, Après-Ski-Lokalen und Tanzlokalen (Betriebsstätten des Gastgewerbes, in denen mit einer Durchmischung und Interaktion der Kunden zu rechnen ist) vorzuweisen. 2G gilt außerdem bei Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmenden, wie beispielsweise auch Hochzeits-, Geburtstags- oder Weihnachtsfeiern.


Quelle: Land Kärnten



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