Kärnten: Coronavirus - Kärntner Zusatzmaßnahmen-Verordnung gilt ab morgen, Donnerstag
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FFP2-Maskenpflicht für Kundinnen und Kunden im gesamten Handel – 2G-Nachweis in Diskotheken, Clubs und bei Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmenden
Klagenfurt (LPD). Kärnten hat wie berichtet zusätzliche Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 verordnet. Sie gelten ab morgen, Donnerstag, bis einschließlich Sonntag, 7. November. So besteht für Kundinnen und Kunden im gesamten Handel eine FFP2-Maskenpflicht. Das gilt ebenso für Besucherinnen und Besucher von Museen, Kunsthallen, kulturellen Ausstellungshäusern, Bibliotheken, Büchereien und Archiven. Ein 2G-Nachweis ist laut der Kärntner Verordnung ab morgen beim Besuch von Diskotheken, Clubs, Après-Ski-Lokalen und Tanzlokalen (Betriebsstätten des Gastgewerbes, in denen mit einer Durchmischung und Interaktion der Kunden zu rechnen ist) vorzuweisen. 2G gilt außerdem bei Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmenden, wie beispielsweise auch Hochzeits-, Geburtstags- oder Weihnachtsfeiern.
Quelle: Land Kärnten