Coronavirus - Kärnten-Plattform für Impfpflicht-Ausnahmen geht Montag online

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Kärnten

13 Feb 14:00 2022 von Redaktion International Print This Article

Impfpflicht sieht Ausnahmen vor: Kärnten erstellt Online-Plattform für Ansuchen für eine Befreiung – LHStvin Prettner: „Bund hat es nicht geschafft, einheitliche Plattform für Österreich aufzubauen. Kärnten schafft Lösung!“ Anträge ab Montag online einbringen

Klagenfurt (LPD). Die geltende Impfpflicht sieht eine Reihe von Ausnahmen von dieser vor, die im Gesetz definiert sind. Notwendig für die zahlreichen zu erwartenden Anträge auf Befreiung von der Impfpflicht ist eine Online-Plattform, damit auch die Behörden dem Gesetz entsprechend diese Anträge abarbeiten können. „Der Bund hat in diesem Punkt versagt, keine einheitliche Plattform für ganz Österreich geschaffen, daher hat nun Kärnten mit Wien gemeinsam eine digitale Lösung geschaffen, sodass diese Online-Plattform, die den betroffenen Menschen, den Behörden und Amtsärzten die Arbeit erleichtert, ab Montag online gehen kann“, erklärt LHStvin Beate Prettner heute, Sonntag. Auch die anderen Bundesländer starten morgen, Montag, mit ihren Plattformen.

In mehreren Gesundheitsreferenten-Konferenzen, in welchen eine österreichweite Lösung von den Ländern gefordert worden ist, um beispielsweise Doppel-Anträge zu vermeiden, konnte diese nicht erreicht werden. „Der Gesundheitsminister blieb den Online-Konferenzen fern. Da die Impfpflicht in Kraft getreten ist, mussten wir handeln und können somit dieses Online-Bürgerservice zur Bearbeitung der Impfpflichtausnahmen zur Verfügung stellen. Alle neun Bundesländer starten am Montag mit einer jeweils eigenen Plattform“, so Prettner.

Auf der Online-Plattform können Betroffene die notwendigen Dokumente für eine Impfpflicht-Befreiung, wie beispielsweise ärztliche Atteste, hochladen. Aussprechen können eine Befreiung gemäß dem Impfpflicht-Gesetz nach genauer Prüfung Amtsärzte, Epidemieärzte bzw. Spitalsambulanzen. Details zum Ablauf und zu den notwendigen Dokumenten werden laut Prettner in weiterer Folge am Montag vorgestellt werden.

Die Gesundheitslandesrätin erklärt, dass die Ausnahmen von einer Impfpflicht in der Verordnung zum Gesetz definiert seien und entsprechende Vorerkrankungen bzw. Schwangerschaften vorliegen müssen. „Die Ausnahmen sind für all jene gedacht, die nach detaillierter Abwägung aus gesundheitlichen Gründen keine Coronaschutzimpfung erhalten können. Die Online-Plattform dient nicht jenen, die glauben, ein Schlupfloch zu finden, um der Impfpflicht mit nichtzutreffenden Gründen entkommen zu können. Die Impfung schützt und ist der sicherste Weg, das Coronavirus nachhaltig einzudämmen. Die Impfung ist keine Omikron-Impfung, sie ist eine Coronaschutzimpfung“, betont Prettner.


Quelle: Land Kärnten



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