Kärnten: Coronavirus - Details zum Vollzug des Impfpflichtgesetzes müssen vom Bund erst folgen

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Amt d. Kärntner Landesregierung - Symbolbild
© LPD Kärnten
05 Feb 09:00 2022 von Redaktion Salzburg Print This Article

Land Kärnten verweist auf eingeschränkten Parteienverkehr in den Bezirkshauptmannschaften

Klagenfurt (LPD). Das Gesetz zur Impfpflicht wurde im Bundesgesetzblatt kundgemacht und tritt mit morgen, Samstag, 0.00 Uhr in Kraft. Details zum Vollzug, auch bezüglich Befreiungen von der Impfpflicht, müssen vom zuständigen Bund erst bekannt gegeben werden. Das Land Kärnten verweist in diesem Zusammenhang außerdem auf den eingeschränkten Parteienverkehr in den Bezirkshauptmannschaften. Dieser kann von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr stattfinden. Außerdem wird auf die FFP2-Maskenpflicht für Parteien hingewiesen.


Quelle: Land Kärnten



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