Kärnten: Coronavirus - Bund regelt Kontaktpersonenmanagement mit heutigem Tag neu

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Kärnten

21 Mär 20:20 2022 von Redaktion Salzburg Print This Article

Behördlich abgesondert werden nur mehr Verdachtsfälle und bestätigte Krankheitsfälle – Kontaktpersonennachverfolgung mit verbundenen Verkehrsbeschränkungen und in Ausnahmen behördliche Absonderung nur in bestimmten Bereichen – abgesonderte Personen kein Freitesten nach 5 Tagen, außer Schlüsselpersonal

Klagenfurt (LPD). Der Bund hat mit heutigem Tag neue Regelungen das Kontaktmanagement betreffend geschaffen. Grund für die neuen Regelungen ist die massiv hohe Zahl an abgesonderten Personen, was für Personalausfälle in vielen Bereichen auch der kritischen Infrastruktur sorgt. „Behördlich abgesondert werden ab heute nur noch Verdachtsfälle und konkrete Krankheitsfälle, also sogenannte Indexpersonen. Eine Nachverfolgung von Kontaktpersonen mit folgenden Verkehrsbeschränkungen für diese gibt es nur mehr für Gesundheits- und Pflegepersonal, Personal von Einsatzorganisationen und anderer kritischer Infrastruktur und Kontaktpersonen in Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen. In diesen Ausnahmefällen kann es auch behördliche Absonderungen geben“, erklärt heute Gerd Kurath, Leiter des Landespressedienstes. Für Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen gilt, dass ein Kontaktpersonenstatus nur vorherrscht, wenn ein Indexfall in der Einrichtung gegeben ist.

Die Einschätzung des individuellen Geschehens und die damit einhergehenden Maßnahmen obliegen immer der jeweiligen Gesundheitsbehörde, diese kann also geeignete Einzelfallentscheidungen treffen. „Grundsätzlich ist es die Aufgabe der Gesundheitsbehörden, die Freiheitsbeschränkungen von Kontaktpersonen so gering wie möglich zu halten, ohne jedoch die Gesundheit der Allgemeinheit zu gefährden“, so Kurath zum neuen Kontaktpersonenmanagement. In Kärnten bleibt weiterhin aufrecht, dass ein Freitesten nach dem 5. Tag nicht möglich ist, außer in den Bereichen von versorgungskritischem Gesundheits- und Schlüsselpersonal. Die neue Regelung des Bundes sieht mögliche Verschärfungen vor.

Werden Personen gegenüber Verkehrsbeschränkung für 10 Tage ausgesprochen, gilt das Tragen einer FFP2-Maske bzw. eines MNS (Kinder 6-14 Jahren) bei Kontakt mit anderen Personen, auch innerhalb des privaten Wohnbereichs. Kinder unter 6 Jahren sind davon ausgenommen. Weiters untersagen die Verkehrsbeschränkungen Besuche von Einrichtungen mit vulnerablen Personen oder risikobehafteten Settings (APHs, Gesundheitseinrichtungen, Obdachlosenheime, Gefängnisse, Flüchtlingsheime etc.), das Betreten von Einrichtungen bzw. die Ausübung von Aktivitäten, bei denen nicht durchgehend eine FFP2-Maske bzw. ein MNS getragen wird (Gastronomiebetriebe, Fitnessclubs etc.) und den Besuch von Großveranstaltungen und Ähnlichem (Sportveranstaltungen, Konzerte etc.). Sollten die Testkapazitäten an ihre Grenzen stoßen, werden Kontaktpersonen der Kategorie I nicht mehr PCR-getestet.

In Schulen sind nur direkte Sitznachbarn sowie sonstige enge Kontakte eines bestätigten Falls den neuen Regelungen unterworfen.
In elementaren Bildungseinrichtungen sind Personen aus dem Gruppenverband inkl. Betreuungspersonen, mit Ausnahme von begründeten Einzelfällen, nicht als KPI zu klassifizieren. Werden weniger als 2 Kinder oder eine Betreuungsperson innerhalb von 5 Tagen in derselben Gruppe positiv getestet und die engen Kontaktpersonen können nicht eindeutig identifiziert werden, können Teilgruppen oder der gesamte Gruppenverband als KPI klassifiziert werden.


Quelle: Land Kärnten



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