Salzburg: Corona-Virus - Nach Quarantäne-Aus zählt vor allem die Eigenverantwortung

Slide background
Corona Covid Contact Tracing Land Salzburg
Foto: Land Salzburg / Franz Neumayr
27 Jul 18:00 2022 von Redaktion Salzburg Print This Article

Ab 1. August gilt für infizierte Personen eine Verkehrsbeschränkung / Wichtige Empfehlungen auf einen Blick

(LK) Ab Montag, 1. August 2022, müssen nachweislich mit dem Corona-Virus infizierte Personen nicht mehr zu Hause bleiben, es gilt aber eine FFP2-Maskenpflicht. So die neue Covid-Verordnung des Bundes. Für positiv Getestete ist der Zutritt zu sensiblen Bereichen - wie Pflegeeinrichtungen oder Spitäler - weitestgehend untersagt. „Die neuen Regeln werden unser Leben wieder verändern. Vor allem wird es auf die Eigenverantwortung ankommen, um besonders - aber nicht nur - gefährdete Personen zu schützen“, betont Dr. Robert Sollak, stellvertretender Leiter der Landessanitätsdirektion.

Alle Eckpunkte zum Aus der Corona-Quarantäne und Details zu den neuen Regeln, die ab dem 1. August gelten, auf einen Blick:

  • Personen mit einem positiven Test (Antigen oder PCR) gelten automatisch als verkehrsbeschränkt. Diese Verkehrsbeschränkungen gelten maximal zehn Tage.
  • Es besteht weiterhin die Möglichkeit, sich nach fünf Tagen aus der Verkehrsbeschränkung frei zu testen.
  • Es gibt keinen individuellen Bescheid mehr für positiv Getestete. Die ab 1. August gültige Verordnung ersetzt diese.
  • Personen, die bis zum 1. August positiv getestet und somit behördlich abgesondert werden, müssen bis zum 1. August um Mitternacht in Quarantäne bleiben. Danach gilt für sie ebenfalls die Verkehrsbeschränkung, ohne dass der Absonderungsbescheid von der Gesundheitsbehörde aufgehoben wird.
  • Für positiv Getestete gilt: Sobald sie Kontakt zu haushaltsfremden Personen haben, muss durchgehend eine FFP2-Maske getragen werden. Etwa im öffentlichen Nahverkehr, am Arbeitsplatz oder in der Gastronomie. Als Kontakt versteht man den Aufenthalt im selben Raum (im Innenbereich) oder ein Abstand von weniger als zwei Meter (im Außenbereich).
  • Positiv Getestete, die sich nicht krank fühlen oder keine Symptome aufweisen, dürfen arbeiten gehen und sich an die FFP2-Maskenpflicht halten.
  • Die telefonische Krankmeldung wird wieder eingeführt. Auch die Freistellung von der Arbeit für Risikogruppen ist wieder möglich. Bitte gehen Sie nicht zum Arzt, wenn sie positiv getestet worden sind. Rufen Sie bei typischen Covid-Symptomen dort vorher an.
  • Die neue Verordnung sieht auch einzelne Betretungsverbote, etwa in Krankenanstalten, Seniorenwohnheimen, Behindertenwohnheimen, Volksschulen oder Horten, für positiv Getestete vor. Ausnahme: Beschäftigte, Bewohner oder Patienten dieser Einrichtungen. Bei individuellen medizinischen Notfällen können sie aber selbstverständlich umgehend ein Krankenhaus aufsuchen.
  • Durch das Quarantäne-Aus wird auch das Contact Tracing beendet.
  • Ein positiver Corona-Test bleibt nach wie vor meldepflichtig, es entfällt „nur“ die häusliche Quarantäne.
  • Das Bundesland Salzburg wird in den kommenden Tagen und Wochen die Corona-Infrastruktur den neuen Rahmenbedingungen des Bundes anpassen.

Dr. Sollak: „Eigenverantwortung!“

Dr. Robert Sollak von der Landessanitätsdirektion appelliert eindringlich an die Eigenverantwortung über die ab dem 1. August geltenden Regeln hinaus. „Das ist auch das, was viele in den vergangenen Monaten gefordert haben. Jetzt kommt es auf jeden und jede an. Wenn ich mich krank fühle, muss ich zu Hause bleiben. Die telefonische Krankmeldung hilft hier, um nicht in einer Arztpraxis weitere Personen anzustecken. Auch der Kontakt mit gefährdeten Personen wie ältere Menschen soll vermieden werden. Und ganz wichtig: Die FFP2-Maske muss korrekt getragen werden. Mund und Nase sind zu bedecken. Bitte die Maske regelmäßig wechseln - auf jeden Fall, wenn sie verschmutzt oder durchnässt ist.“

Einfache, aber effiziente Maßnahmen

Um sich nicht anzustecken hilft es laut Sollak, sich an die bekannten und bewährten Verhaltensregeln zu halten. „Hände waschen, Abstand halten, Räume lüften und natürlich die FFP2-Maske in beengten Situationen sind nach wie vor effektiv. Das ist seit Anfang der Pandemie so“, betont Dr. Robert Sollak.

Salzburg hält aktuelle Corona-Lage im Auge

Als Arzt ist für Dr. Robert Sollak das Quarantäne-Aus aus derzeitiger Sicht vertretbar. „Wir sind mit ganz unterschiedlichen Arten von Infizierten konfrontiert. Zahlreiche positiv Getestete haben zum Beispiel keine Symptome, die Zahlen von Covid-Patienten in den Spitälern halten sich derzeit in Grenzen. Daher kann ich mit der neuen Regelung gut leben. Aber eines ist klar: Wenn sich die Situation ändert und die Kapazitäten in den Krankenhäusern knapp werden, die Krankenstände sprunghaft ansteigen und es zu Einschränkungen im öffentlichen Leben kommt, dann muss man darauf neuerlich reagieren“, so Dr. Sollak.

Weiter umfangreiche Testmöglichkeiten

Die Corona-Testmöglichkeiten im Bundesland bleiben aufrecht. Weiterhin gibt es fünf kostenlose PCR-Gurgeltests für zu Hause über Novogenia oder fünf PCR-Tests in den Apotheken. Unberührt vom jetzigen Quarantäne-Aus bleiben auch die behördlichen PCR-Drive-in-Teststationen. Verdachtsfälle können 1450 anrufen und bekommen einen Termin zugewiesen, ähnlich funktioniert es auch online unter www.salzburg-testet.at.

Corona-Impfung schützt gegen schweren Krankheitsverlauf

„Wir haben ja auch noch einen Pfeil im Köcher, der leider nicht immer genutzt wird: Die Corona-Schutzimpfung und die zeitgerechte Auffrischung. Sie schützt sehr gut gegen einen Spitalsaufenthalt, vermindert außerdem das Risiko einer Infektion. Das gilt besonders, aber nicht nur für gefährdete Gruppen. 20.000 Impfungen pro Woche sind aktuell in Salzburg möglich – bei den niedergelassenen Ärzten und in den drei Impfstraßen. Ich appelliere derzeit vor allem an alle über 65 und Personen mit einem Risiko für einen schweren Covid-19 Krankheitsverlauf, sich die Auffrischung zu holen“, so der Impfkoordinator des Landes, Dr. Rainer Pusch.

Zahlreiche Impfmöglichkeiten

In allen Salzburger Bezirken stehen weiterhin kostenlos, flächendeckend, wohnort- und zeitnahe zahlreiche Corona-Impfmöglichkeiten zur Verfügung. Hunderte Arztpraxen bieten in bewährter Weise Impfungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene an. Auch folgende drei Impfstraßen stehen zur Verfügung:

  • Airportcenter für alle ab 12 Jahren von Montag bis Freitag von 12 bis 18 Uhr und am Samstag von 8.30 bis 15 Uhr ohne Anmeldung. Am Donnerstag und Freitag finden dort mit Voranmeldung von 12 bis 18 Uhr auch Corona-Kinderimpfungen statt.
  • HAK Zell am See jeweils am Samstag von 8.30 Uhr bis 15 Uhr ohne Anmeldung
  • Seniorenwohnhaus St. Johann jeweils am Samstag von 8.30 bis 15 Uhr ohne Anmeldung


Quelle: Land Salzburg



  Markiert "tagged" als:
  Kategorien:
Redaktion Salzburg

Redaktion Tennengau

Weitere Artikel von Redaktion Salzburg