Ausschussberatungen im neuen Salzburger Landtag

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21 Feb 17:00 2019 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten 1 bis 5

(LK) Im frisch renovierten Chiemseehof hielt der Salzburger Landtag heute, Mittwoch, seine erste Sitzung nach der Umbauphase ab. Bereits gestern führte Landtagspräsidentin Brigitta Pallauf bei einem Rundgang durch die neuen Räumlichkeiten. Bei den Ausschussberatungen wurden am Vormittag fünf Tagesordnungspunkte behandelt. Erste Eindrücke von den ersten Debatten im neuen Plenarsaal.

Der Ausschuss für Infrastruktur, Mobilität, Wohnen und Raumordnung diskutierte einen ÖVP-Antrag zur steuerlichen Begünstigung von Immobiliengeschäften im Bereich von Baulandsicherungsmodellen und dem geförderten Wohnbau (TOP 1). Punkt 1 des Antrags wurde mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und NEOS gegen die Stimmen von SPÖ und FPÖ beschlossen. Hier wird die Landesregierung aufgefordert, an die Bundesregierung mit der Forderung heranzutreten, Grundstücksverkäufe, erstens an Gemeinden oder die Baulandsicherungsgesellschaft Land-Invest für ein Baulandsicherungsmodell und zweitens an gemeinnützige Wohnbauträger, wenn diese auf den Grundstücken geförderte Wohnobjekte errichten, von der Immobilienertragsteuer (ImmoESt) zu befreien.

Die Punkte 2 und 3 wurden einstimmig beschlossen. In Punkt 2 wird die Landesregierung aufgefordert, an die Bundesregierung mit der Forderung heranzutreten, bei Grundstückskäufen aus Baulandsicherungsmodellen die Grunderwerbsteuer und auch die Grundbuchgebühr auf Grundlage des vertraglich vereinbarten Kaufpreises zu bemessen. Dasselbe muss für Grundstückskäufe durch gemeinnützige Wohnbauträger als auch für Käufer einer geförderten Eigentumswohnung, die sie von einem gemeinnützigen Wohnbauträger erwerben, gelten.

In Punkt 3 wird die Landesregierung aufgefordert zu prüfen, ob erstens dem Landtag eine Gesetzesvorlage zur Änderung des Grundverkehrsgesetzes 2001 vorgelegt werden kann, nach der Gemeinden, gemeinnützige Wohnbauträger und die Land-Invest ohne Zustimmung durch die Grundverkehrsbehörde die Möglichkeit gegeben wird, Grünland für die Schaffung von geförderten Wohnraum zu erwerben, ob zweitens dem Salzburger Landtag eine Gesetzesvorlage zur Änderung des § 3 S.WFG 2015 iVm § 4 WFV vorgelegt werden kann, die gemeinnützigen Wohnbauträgern den Zugang zur Förderungsmöglichkeit zur „Mobilisierung von Grundstücken“ (Orts- und Stadtkernstärkung) ermöglicht und drittens dem Landtag bis 30. September 2019 über die Prüfung zu berichten.

Der Bildungs-, Sport- und Kulturausschuss behandelte anschließend einen SPÖ-Antrag für die Unterstützung des „Karate Serie A Turniers“ im Jahr 2020 (TOP 2). Dazu wurde ein ÖVP-Abänderungsantrag einstimmig angenommen. Darin wird die Landesregierung aufgefordert, sich weiterhin für den Erhalt des internationalen Serie A Karate-Turniers einzusetzen und diesbezüglich in Gespräche mit der Stadt Salzburg und dem Bundministerium für Öffentlichen Dienst und Sport zu treten, um eine bessere finanzielle Unterstützung durch alle Partner zu erreichen.

Im Verfassungs- und Verwaltungsausschuss wurde ein FPÖ-Antrag zum Personalmangel bei der Staatsanwaltschaft Salzburg (TOP 3) als abgeänderter Fünf-Parteien-Antrag einstimmig angenommen. In dem Abänderungsantrag wird die Landesregierung ersucht, an die Bundesregierung mit der Forderung heranzutreten, sich für eine ausreichende Personalausstattung im Salzburger Justizwesen einzusetzen.

Der Sozial-, Gesellschafts- und Gesundheitsausschuss nahm einstimmig einen ÖVP-Antrag für die Einführung eines Pilotprojektes Lehrpraxen in der Ausbildung zum Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde (TOP 4) an.

Im Verfassungs- und Verwaltungsausschuss wurde ein NEOS-Antrag zur Geschlechtergerechtigkeit in der Landespolitik (TOP 5) als ergänzter Fünf-Parteien-Antrag einstimmig angenommen. In dem Antrag wird die ressortzuständige Landesrätin ersucht, eine Arbeitsgruppe mit den Leiterinnen der Lehrgänge für Frauen und Vertreterinnen der politischen Fraktionen einzuberufen und die bestehenden Lehrgänge zu evaluieren und weitere Maßnahmen (wie zum Beispiel Lehrgänge für Mädchen) zu beraten und dem Landtag bis 30. November 2019 über die Ergebnisse zu berichten.


Quelle: Land Salzburg



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Chefredakteur von Regionews Vorarlberg

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