Salzburg: Ausschussberatungen des Salzburger Landtags am Vormittag

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Salzburg

19 Okt 19:03 2022 von Redaktion Salzburg Print This Article

Beschlüsse zu acht Tagesordnungspunkten gefasst

(LK) Bei den Ausschussberatungen des Salzburger Landtags wurden heute Vormittag acht Tagesordnungspunkte behandelt.

Der Ausschuss für Infrastruktur, Mobilität, Wohnen und Raumordnung diskutierte einen ÖVP-Antrag betreffend die Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (Top 1) und nahm dazu einstimmig folgenden Antrag an: Die Salzburger Landesregierung wird ersucht, an die Bundesregierung und die Finanzmarktaufsicht (FMA) mit dem Ersuchen heranzutreten, Immobilienfinanzierungen von jungen Verbrauchern bis zu einem Alter von 40 Jahren, die sich ihr erstes Eigenheim schaffen wollen und auch die Kriterien für den Erhalt von Mitteln aus der Wohnbauförderung der Bundesländer erfüllen, zur Gänze von der Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-V) auszunehmen.

Verbesserung der Wohnbauförderung

Danach behandelte derselbe Ausschuss einen SPÖ-Antrag betreffend eine Systemänderung in der Wohnbauförderung (Top 2) und nahm dazu einstimmig folgenden Antrag an: Die Salzburger Landesregierung wird aufgefordert, gemeinsam mit dem Wohnbauförderungsbeirat, in dem die in der Präambel genannten Stakeholder vertreten sind, Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnbauförderung zu erarbeiten.

Schwerarbeiterregelung im Gesundheitsbereich

Anschließend setzte sich der Sozial-, Gesellschafts- und Gesundheitsausschuss mit einem FPÖ-Antrag betreffend Schwerarbeiterregelung im Gesundheitsbereich (Top 3) auseinander und nahm dazu mehrheitlich mit Stimmen von ÖVP und Grünen gegen jene der SPÖ und FPÖ diesen Antrag an: Die Salzburger Landesregierung wird ersucht, an die Bundesregierung mit der Forderung heranzutreten

  1. die Aufnahme besonders belasteter Berufsgruppen im Gesundheits-, Pflege und Betreuungsbereich in die ´Schwerarbeiterverordnung´ zu prüfen
  2. weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen und der Gesundheitsvorsorge für Pflegemitarbeiterinnen und Pflegemitarbeiter zu treffen.

Information zur Blackout-Vorsorge

Ein Antrag der Grünen betreffend eine Informationskampagne und Maßnahmen zur Blackout-Prävention (Top 4) wurde vom Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Lebensgrundlagen einstimmig beschlossen.

Bettelverbot mit Tieren

Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss sowie der Sozial-, Gesellschafts- und Gesundheitsausschuss behandelten gemeinsam einen ÖVP-Antrag betreffend die Untersagung von Betteln mit Tieren (Top 5), einen SPÖ-Antrag betreffend ein Verbot von Betteln mit Tieren (Top 6) sowie einen FPÖ-Antrag betreffend das Verbot von Betteln mit Kindern und Tieren (Top 7) und nahm dazu einstimmig folgenden Antrag an:

Die Salzburger Landesregierung wird aufgefordert,

  1. zu prüfen, inwieweit Betteln mit Tieren als Form des qualifizierten Bettelns gem. § 29 Abs. 1 S.LSG verboten werden kann und dabei zu berücksichtigen, welche Möglichkeiten hierfür bereits durch geltendes Tierschutzgesetz bestehen,
  2. eine Infokampagne betreffend das verbotene Kaufen von Tieren auf der Straße, insbesondere im Hinblick auf Hundewelpen aus fremden Ländern, zu starten.

Eine Petition ebenfalls betreffend ein Verbot „Betteln mit Tieren“ (Top 8) wurde vom Petitionsausschuss einstimmig zur Kenntnis genommen.


(LK) Bei den Ausschussberatungen des Salzburger Landtags wurden heute Nachmittag drei Tagesordnungspunkte behandelt.

Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss behandelte eine Vorlage der Landesregierung betreffend ein Gesetz zur Regelung des Grundverkehrs im Land Salzburg (Salzburger Grundverkehrsgesetz 2023 – S.GVG 2023), zur Änderung des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009 und zur Aufhebung das Salzburger Landwirtschaftlichen Siedlungsgesetzes 1970 (Top 09). Sie wurde im Ausschuss mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ und Grünen und gegen die Stimmen der SPÖ beschlossen. Das in der Nr. 26 der Beilagen enthaltene Gesetz wird mit der Maßgabe zum Beschluss erhoben, dass in Art I in § 71 Abs 1 Satz 1 und Satz 2 die Wortfolge „1. Jänner 2023“ jeweils durch „1. März 2023“ und in § 72 Abs 2 „1. Jänner 2023“ durch „1. März 2023“ersetzt wird und in § 72 Abs 3 und 4 die Wortfolge „31. Dezember 2022“ jeweils durch „28. Februar 2023 ersetzt wird, in Art II in § 88 die Wortfolge „1. Jänner 2023“ durch „1. März 2023“ ersetzt wird und in Art III in § 1 und § 2 Abs 1 die Wortfolge 1. Jänner 2023“ jeweils durch „1. März 2023“ ersetzt wird. Zwei Entschließungsanträge der SPÖ, die bei der Debatte der Vorlage eingebracht wurden, wurden jeweils mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ und Grünen und gegen die Stimmen der SPÖ abgelehnt. Ebenfalls im Verfassungs- und Verwaltungsausschuss wurde die Vorlage der Landesregierung betreffend ein Gesetz, mit dem das Salzburger Raumordnungsgesetz 2009 und das Baupolizeigesetz 1997 geändert werden (Top 10) einstimmig zum Beschluss erhoben.

Grundverkehrskommission im Pinzgau

Die Mitglieder des Finanzüberwachungsausschusses debattierten im Anschluss den Bericht des Landesrechnungshofes betreffend Sonderprüfung „Tätigkeiten der Grundverkehrskommissionen im Pinzgau“ (Top 11). Dieser wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.


Quelle: Land Salzburg



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