Salzburg: Ausschussberatungen des Salzburger Landtags am Nachmittag

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Salzburg

16 Dez 04:00 2022 von Redaktion Salzburg Print This Article

Beschlüsse zu neun Tagesordnungspunkten gefasst

(LK) Bei den Ausschussberatungen des Salzburger Landtags wurden heute Nachmittag neun Tagesordnungspunkte behandelt.

Neun Beschlüsse wurden heute bei den Ausschussberatungen des Landtags am Nachmittag gefasst.

Der Finanzausschuss nahm einstimmig eine Vorlage der Landesregierung betreffend die Zustimmung des Salzburger Landtages gemäß Art. 47 L-VG für die Übertragung von veranschlagten Mitteln auf einen Ansatzteil einer anderen Haushaltsgruppe zur Finanzierung des Ankaufs der Liegenschaft EZ 1512, KG 56524 Itzling (Top 1) an.

Änderung Schulorganisation-Ausführungsgesetz

Die Mitglieder des Verfassungs- und Verwaltungsausschuss debattierten in Anschluss eine Vorlage der Landesregierung betreffend ein Gesetz, mit dem das Salzburger Schulorganisations-Ausführungsgesetz 1995 - SchuOG 1995 geändert wird (Top 2) und nahmen diese einstimmig an.

Änderung Landesbeamten-Pensionsgesetz

Ebenfalls im Verfassungs- und Verwaltungsausschuss wurde eine Vorlage der Landesregierung betreffend ein Gesetz, mit dem das Landesbeamten-Pensionsgesetz geändert wird (Top 3), diskutiert und einstimmig angenommen.

Mehr Geld für Pflege- und Betreuungspersonal

Die Mitglieder des Verfassungs- und Verwaltungsausschuss verbleiben im Sitzungssaal und behandelten einen gemeinsamen Antrag von ÖVP, Grünen und NEOS betreffend ein Gesetz, mit dem das Salzburger Landes-Beamtengesetz 1987, das Landes-Vertragsbedienstetengesetz 2000, das Landesbediensteten-Gehaltsgesetz, das Magistrats-Bedienstetengesetz und das Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 2001 geändert werden (Top 4) und nahmen diesen einstimmig an.

Änderung des Salzburger Grundversorgungsgesetz

Ebenfalls im Verfassungs- und Verwaltungsausschuss wurde ein Antrag der Grünen betreffend die Änderung des Salzburger Grundversorgungsgesetzes (Top 5) debattiert und mehrheitlich mit Stimmen von ÖVP, SPÖ und Grünen gegen jene der FPÖ angenommen.

Änderung des Salzburger Sozialhilfegesetzes

Wieder im Verfassungs- und Verwaltungsausschuss wurde ein Antrag der Grünen betreffend die Änderung des Salzburger Sozialhilfegesetzes (Top 6) diskutiert und einstimmig angenommen.

Außerordentliche Tariferhöhung im Sozialbereich

Die Mitglieder des Verfassungs- und Verwaltungsausschuss behandelten weiters einen Antrag der Grünen betreffend ein Gesetz, mit dem die Landesregierung ermächtigt wird, für das Jahr 2023 eine außerordentliche Tariferhöhung im Sozialbereich vorzunehmen (Sozialbereich-TarifanpassungsG 2023) (Top 7) und nahmen diesen einstimmig an.

#MehrWärFAIR

Mit einem dringlichen SPÖ-Antrag betreffend #MehrWärFAIR (Top 8) befasste sich der Sozial-, Gesellschafts- und Gesundheitsausschuss. Dieser beschloss einstimmig einen Antrag mit folgendem Wortlaut:

Die Salzburger Landesregierung wird ersucht,

  • an die Bundesregierung mit der Forderung heranzutreten, das Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetz – EEZG dahingehend zu novellieren, dass
    • das darin vorgesehene bzw. damit bezuschusste zusätzliche Gehalt in voller Höhe ausbezahlt werden kann.
    • alle relevanten, in der Pflege tätigen Berufsgruppen als Empfängerinnen für die Entgelterhöhende Maßnahme anspruchsberechtigt sind.
  • die unter Einbeziehung der Gewerkschaft in der Pflegeplattform II erarbeiteten Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Pflegekräfte rasch umzusetzen.

Optimierung der Strompreisbremse

Zum Schluss wurde im Verfassungs- und Verwaltungsausschuss ein dringlicher FPÖ-Antrag betreffend Optimierung der Strompreisbremse (Top 9) debattiert. Einstimmig wurde ein Antrag mit folgendem Wortlaut angenommen:

  • Die Salzburger Landesregierung wird ersucht, an die Bundesregierung mit der Forderung heranzutreten, im Zusammenhang mit der vom Bund verabschiedeten Stromkostenbremse,
    • eine Lösung für jene Gebäude mit mehreren Wohneinheiten zu finden, die nur einen Zählpunkt haben.
    • jene Menschen stärker zu entlasten, die direkt oder indirekt mit Strom heizen und gleichzeitig Unterstützungsmaßnahmen für den Ausstieg aus direkten Stromheizungen zu forcieren.
    • sicherzustellen, dass alle Energieversorger die Stromkostenbremse einheitlich bereits bei den Teilzahlungsbeträgen und nicht erst bei der Jahresendabrechnung berücksichtigen.
    • sicherzustellen, dass die zu bezahlende Umsatzsteuer von 20 % sich nicht nach dem gemäß Stromliefervertrag vereinbarten Energiepreis richtet, sondern nach jenem Energiepreis, bei welchem der Stromkostenzuschuss bereits berücksichtigt ist.
  • Die Salzburger Landesregierung wird ersucht, an die Bundesregierung mit der Forderung heranzutreten, aufbauend auf dem Energiekostenzuschuss I ein fortlaufendes Fördermodell für Betriebe aufzusetzen.


Quelle: Land Salzburg



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