Salzburg: Ausschussberatungen des Salzburger Landtags am Nachmittag

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Salzburg

02 Jun 09:00 2022 von Redaktion Salzburg Print This Article

Beschlüsse zu drei Tagesordnungspunkten gefasst

(LK) Während einer Unterbrechung der Plenarsitzung des Salzburger Landtags wurden bei den Ausschussberatungen heute Nachmittag Beschlüsse zu drei Tagesordnungspunkten gefasst.

Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss behandelte eine Vorlage der Landesregierung betreffend ein Gesetz, mit dem das Salzburger Sozialunterstützungsgesetz geändert wird (Top 1) und nahm diese einstimmig an.

Erhöhung der Fördersätze der Wohnbauförderung

Der Ausschuss für Infrastruktur, Mobilität, Wohnen und Raumordnung debattierte einen Dringlichen SPÖ-Antrag betreffend eine zeitlich befristete Erhöhung der Fördersätze in der Salzburger Wohnbauförderung (Top 2). Einstimmig wurde dazu ein Antrag mit folgendem Wortlaut angenommen: Die Salzburger Landesregierung wird ersucht,

  • im Rahmen der anstehenden Novelle der Wohnbauförderungsverordnung die zeitlich begrenzte Erhöhung der Fördersätze um mindestens ein Jahr zu verlängern,
  • weitere Maßnahmen zur Sicherstellung der Neubauleistung im förderbaren Wohnbau zu setzen, ohne die Baukostenentwicklung weiter anzuheizen und
  • darüber dem Landtag bis 31. Juli 2022 zu berichten.

Maßnahmen aufgrund der aktuellen Pflegepersonal-Situation

Die Mitglieder des Sozial-, Gesellschafts- und Gesundheitsausschusses beschäftigten sich mit einem Dringlichen FPÖ-Antrag betreffend erforderliche Maßnahmen aufgrund der aktuellen Pflegepersonal-Situation (Top 3). Einstimmig wurde dazu ein Antrag mit folgendem Wortlaut angenommen: Die Salzburger Landesregierung wird aufgefordert, zu prüfen, inwiefern die Forderungen der Arbeitsgruppe zum Thema: „Die aktuelle Pflegepersonal-Situation erfordert Maßnahmen“ in den durch das Land Salzburg umzusetzenden Punkten Ausbildung, Systementlastende Angebote, Berufsrechtliche Anpassungen, Verwaltungspraxis, Rahmenbedingungen sowie Öffentlichkeitsarbeit im Land Salzburg umsetzbar sind und darüber dem Salzburger Landtag bis 31. Oktober 2022 Bericht zu erstatten.


Quelle: Land Salzburg



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