Aufruf zum Verkaufsverzicht von Pyrotechnik
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Bürgermeister Georg Willi appelliert an den Handel
In einem Brief wendet sich Bürgermeister Georg Willi an VerkäuferInnen von Pyrotechnikprodukten. Darin ersucht er diese, auf den Verkauf von Feuerwerkskörpern an Silvester zu verzichten.
„Wir alle wollen eine klimafreundliche, lebenswerte und gesunde Stadt Innsbruck. Die durch die Explosion freigesetzten Kleinstpartikel verbleiben je nach Witterung noch Stunden, teilweise auch tagelang als Feinstaub in der Luft. Studien zeigen, dass die freigesetzten Feinststaubpartikel durch die Lungenwand in die Blutbahn gelangen können und dadurch eine besondere Gefahr für die Gesundheit darstellen“, erklärt Bürgermeister Georg Willi und weist zudem auf den erhöhten Lärmeinfluss hin, unter dem sowohl ältere Menschen als auch Kleintiere sowie Wild- und Haustiere stark leiden. Sollte dennoch nicht auf den Verkauf verzichtet werden, mahnt Bürgermeister Willi, sich an die gesetzlichen Vorgaben in Innsbruck zu halten.
Regelungen bei Verwendung
Pyrotechnische Gegenstände der Klasse F2 (Silversterraketen, Schweizerkracher, Kleinfeuerwerke) sind im Ortsgebiet grundsätzlich verboten und dürfen von Personen unter 16 Jahren nicht verwendet werden. Für das Abbrennen von Mittelfeuerwerken (Klasse F3) sowie Großfeuerwerken (Klasse F4) bedarf es in jedem Fall einer besonderen Bewilligung.
Die Landeshauptstadt verzichtet zum Jahreswechsel erstmals auf ein innerstädtisches Feuerwerk. Stattdessen wird das neue Jahr mit einer Nebel-, Wasser- und Lichtshow gefeiert.
Quelle: Stadt Innsbruck
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