Steiermark: Appell an alle Betroffenen - Nutzen Sie PCR-Heimgurgeltests für das Freitesten aus der Quarantäne!

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Die Steiermark testet. 
Foto: Land Steiermark
16 Mär 17:50 2022 von Redaktion Salzburg Print This Article

Covid-19 in der Steiermark: Rekordzahl an Infektionen, Rekordzahl an Abgesonderten

Graz (16. März 2022).- Auf Grund der anhaltend hohen Covid-19-Infektionszahlen auch in der Steiermark sind derzeit die Gesundheitsbehörden und die Drive-Ins des Roten Kreuzes für die behördlichen Testungen über alle Maßen gefordert. Dementsprechend lange sind auch die Wartezeiten auf behördliche Testtermine. Das Land Steiermark appelliert daher an alle Personen, die sich in Quarantäne befinden und sich in deren Verlauf freitesten lassen wollen, dies möglichst mittels PCR-Heimgurgeltest zu machen.

„Das Angebot der PCR-Heimgurgeltests steht jedenfalls noch bis 31. März zur Verfügung. In den allermeisten Fällen wird das Ergebnis eines Heimgurgeltests auch weiterhin innerhalb von 24 Stunden nach Abgabe der Probe übermittelt. Abgesonderte Personen, die einen Heimgurgeltest als Freitest machen, müssen nur dafür sorgen, dass eine Vertrauensperson diesen an einem der Abgabestandorte einwirft“, betont Testkoordinator Harald Eitner.

Voraussetzungen für das Freitesten von abgesonderten Personen mittels PCR-Heimgurgeltest:

Man muss bereits 48 Stunden wieder völlig symptomfrei seinDie Freitestung kann ab dem fünften Tag nach Symptombeginn der Quarantäne erfolgen. Der genaue Tag, ab wann eine Freitestung möglich ist, ist im Absonderungsbescheid angeführt.

Ausführliche Informationen zur Durchführung der PCR-Heimgurgeltests finden Sie hier, eine umfassende Sammlung häufig gestellter Fragen („FAQs?) steht hier zur Verfügung.

Damit die Quarantäne vorzeitig aufgehoben werden kann, ist es nach Übermittlung des erfolgreichen PCR-Gurgeltests notwendig, das Testzertifikat unter Eingabe der Geschäftszahl des Bescheids und des Geburtsdatums auf covid.stmk.gv.at hochzuladen. „Dann erfolgt zeitnah die Information der Behörde, ob die Quarantäne vorzeitig aufgehoben werden kann“, erklärt Eitner. „Personen, die sich dazu entscheiden, sich für einen behördlichen Testtermin bei einem Drive-In anzumelden, können dieser Tage auf Grund der Wartezeit auf Termine nicht damit rechnen, dass dadurch ein vorzeitiges Ende der Absonderung bewirkt wird.“

Weitere Informationen rund um das Testangebot in der Steiermark finden Sie unter www.steiermarktestet.at.


Quelle: Land Steiermark



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