Alpinsport - sicher in die Semesterferien

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Graz

14 Feb 20:00 2019 von Redaktion Salzburg Print This Article

Verhaltensregeln der FIS

Die international gültigen Regeln der FIS (Federation Internationale de Ski) sollen helfen, Unfälle im Alpinsport zu vermeiden. Obwohl diese Regeln keinen Gesetzesstatus haben, beziehen sich die Gerichte auf die zehn Sportregeln der FIS bei der Beurteilung des Verschuldens, wenn doch ein Unfall passiert. Die FIS-Verhaltensregeln (und andere Tipps) können Sie unter folgendem Link abrufen:

Fahrerflucht und Alkohol auf der Piste

Immer wieder kommt es vor, dass Verursacher von Unfällen den Unfallsort verlassen („Fahrerflucht"). Alleine durch das Im-Stich-lassen eines Verletzten riskiert man je nach Folgen bereits eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Auch alkoholisierte Pistenteilnehmer stellen für andere Alpinsportler eine besondere Gefahrenquelle dar. Wer sein Fahrverhalten im betrunken Zustand nicht mehr kontrollieren kann und dadurch einen Unfall verursacht, haftet selbstverständlich für die Folgen und hat aufgrund der Schwere des Verstoßes, zudem mit höheren Strafen zu rechnen.

Verhalten außerhalb der Piste/Lawinengefahr

Die FIS-Regeln, insbesondere das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme, gelten nicht nur auf der Piste, sondern auch in Funparks und außerhalb des organisierten Schiraumes, also etwa beim Tourengehen oder Freeriden. Mit dem Anbringen von Tafeln, etwa einer Lawinenhand, kommt der Pistenhalter der notwendigen Warnpflicht nach. Wer dennoch ins freie Gelände fährt, tut dies auf eigene Verantwortung. Bitte beachten Sie die aktuelle Lawinenwarnstufe und informieren Sie sich bei den örtlich zuständigen Stellen (Lawinenwarndienst, Hüttenwirte, Bergrettungsstellen udgl.) über die möglichen Gefahren bei Ihrer Schitour.

Helmpflicht für Kinder

In der Steiermark gilt eine gesetzliche Helmpflicht für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres. Erziehungsberechtigte und Aufsichtspersonen (etwa Schilehrer) sind dafür verantwortlich, dass jüngere Pistenteilnehmer mit der geeigneten Wintersportausrüstung unterwegs sind. Es sind zwar keine Strafen vorgesehen, jedoch sollte man bedenken, dass bei einem Unfall die Aufsichtspersonen zur Verantwortung gezogen werden können. Abgesehen von dieser Pflicht darf die Verwendung eines entsprechenden Helmes im Hinblick auf die möglichen Verletzungsfolgen ALLEN Wintersportlern empfohlen werden.

Die Landespolizeidirektion Steiermark möchte allen Sportbegeisterten ein unfallfreies Vergnügen und vor allem eine gesunde Rückkehr aus den Wintersportgebieten wünschen.

(Quelle: LPD)


Quelle: Stadt Graz



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