Aktuelle Situation COVID 19 in OÖ (Stand 14. April 2020, 15 Uhr)

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14 Apr 15:45 2020 von Redaktion International Print This Article

Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung

Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung

Testung aller Mitarbeiter abgeschlossen, alle Ergebnisse negativ

Alten- und Pflegeheime:

Insgesamt sind derzeit 35 Bewohner/innen sowie 65 Mitarbeiter/innen in 28 Alten- und Pflegeheimen in OÖ von COVID 19 betroffen.

OÖ. Krankenhäuser:

Gesamt:

Geschlossene Stationen/Abteilungen aufgrund von Covid-19: Keine 34 Stationen/Abteilungen werden in den 15 oö. Spitälern vorgehalten, um Räumlichkeiten zu haben, wenn die Zahl der Covid-Patienten ansteigt. Diese Zahl kann sich laufend durch die Adaptierungsmaßnahmen in den einzelnen Spitälern ändern. Beim oö. Krankenhauspersonal (gesamt knapp 27.000 Personen) werden derzeit 5,6 Prozent krankheitsbedingte Ausfälle (alle Erkrankungen, inklusive Covid-Erkrankte bzw. Covid-positiv Getestete und in Quarantäne befindliche Kontaktpersonen) verzeichnet.

Keine aktuellen Todesfälle im Zusammenhang mit COVID 19.

Aufgriff von neun syrischen Staatsbürger/innen bei illegalem Grenzübertritt:

Beim Versuch die Grenze von Österreich nach Deutschland im Bereich von Neustift illegal zu überqueren, wurden neun syrische Staatsbürger/innen von der deutschen Exekutive zurückgewiesen und von der heimischen Polizei übernommen. Nachdem zwei Personen Fieber hatten, wurden diese im KH Schärding auf COVID 19 getestet. Die sieben anderen Personen der Gruppe wurden zwischenzeitlich im Landesbildungszentrum Zell/Pram unter polizeilicher Aufsicht abgesondert. Alle Syrer/innen haben einen Asylantrag gestellt.

Am späten Nachmittag langten die negativen Testergebnisse der beiden Syrer/innen ein. Die neun Personen werden voraussichtlich noch heute dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) übergeben.

Dazu Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer: „Es braucht umgehend eine genaue Aufklärung, wie es in Zeiten von Grenzkontrollen dazu kommen konnte, dass neun syrische Staatsbürger unbemerkt und illegal Österreichisches Staatsgebiet betreten können.“


Quelle: Land Oberösterreich



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